Geschäftsordnung

Bundestag weist Einsprüche gegen Ordnungsrufe zurück

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, zwei Einsprüche gegen Ordnungsrufe zurückgewiesen. Die Abgeordnete Beatrix von Storch (AfD) hatte gegen zwei ihr in der 136. Plenarsitzung am Mittwoch, 15. November, von der sitzungsleitenden Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) erteilte Ordnungsrufe Einspruch eingelegt. Die Ordnungsrufe hatte sie während der Debatte zu TOP 5 „Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ erhalten.

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (irs/16.10.2023)

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