Parlament

Forderung nach Rücktritt von Bundestagsvize Petra Pau abgelehnt

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 13. Dezember 2023, eine Initiative der AfD-Fraktion abgelehnt, Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (ehemals Fraktion Die Linke) zum Rücktritt aufzufordern. Ein dazu von der AfD eingebrachter Antrag mit dem Titel „Selbstauflösung einer Fraktion auch im Präsidium widerspiegeln – Vertreterin der aufgelösten Fraktion im Präsidium zum Rücktritt vom Amt der Vizepräsidentin auffordern“ (20/9722) fand gegen die Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung durch die Antragsteller keine Mehrheit. Auch ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Antrag zur Personalie Pau (20/9721) wurde bei Zustimmung der AfD mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ebenfalls abgelehnt. Die fraktionslose Abgeordnete Pau ist das dienstälteste Mitglied des Bundestagspräsidiums. Ihre Fraktion Die Linke hatte sich am 6. Dezember aufgelöst.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will, dass der Bundestag seine Vizepräsidentin Petra Pau (fraktionslos) auffordert, von ihrem Amt zurückzutreten. In einem Antrag (20/9722) begründet sie dies damit, dass die Fraktion der Linken im Bundestag zum 6. Dezember 2023 ihre Auflösung beschlossen hat. Pau sei am 26. Oktober 2021 auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in ihr Amt gewählt worden. Darin heiße es, dass jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten sei. 

Durch den Selbstauflösungsbeschluss der Fraktion sei die Grundlage für die Wahl Paus zur Vizepräsidentin entfallen. Die Mitgliedschaft fraktionsloser Abgeordneter im Präsidium widerspreche der Zielsetzung der Regelungen in der Geschäftsordnung sowie der Beschlüsse des Deutschen Bundestages.

Antrag der Union

Die Union argumentiert in ihrem Antrag, dass die Mitgliedschaft fraktionsloser Abgeordneter im Präsidium des Deutschen Bundestages der Zielsetzung der geschäftsordnungsrechtlichen Regelungen sowie der Beschlüsse des Deutschen Bundestages widerspreche. 

Sie fordert daher eine Klarstellung der Sachlage seitens des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Dabei sei sicherzustellen, so die Fraktion, dass mit Verlust der Fraktionszugehörigkeit die Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Bundestages endet. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, könnten den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 (Aktenzeichen: 2 BvE 2 / 20) formulierten Anforderungen nicht entsprechen. (hau/ste/vom/13.12.2023)

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