Parlament

Marc Bernhard scheitert mit Kan­didatur als Vize­präsident des Bundes­tages

Marc Bernhard am Rednerpult des Plenarsaal

Der Abgeordnete Marc Bernhard kandidiert für das Amt eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin. (DBT/Achim Melde/photothek)

Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard ist am Donnerstag, 18. Januar 2024, mit seiner Kandidatur für das Amt eines Stellvertreters der Bundespräsidentin gescheitert. Einen entsprechenden Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/9839) wies das Parlament mit 572 Nein-Stimmen bei 91 Ja-Stimmen und 17 Enthaltungen zurück. Um zum Vizepräsidenten gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. 

Der 51-jährige Abgeordnete gehört dem Bundestag seit Oktober 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis Karlsruhe-Stadt. Der Rechtsanwalt ist seit 2018 Sprecher der Landesgruppe Baden-Württemberg und seit 2021 baupolitischer Sprecher seiner Fraktion. Er gehört als ordentliches Mitglied dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie an und ist darüber hinaus stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat. Bernhard ist zudem stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Ukrainischen Parlamentariergruppe.

Jörn König kandidierte für das PKGr

Auch den Vorschlag der AfD-Fraktion (20/9841) zur Wahl ihres Abgeordneten Jörn König als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes wies das Parlament zurück. Gegen den Wahlvorschlag votierten 584 Abgeordnete. 87 Parlamentarier stimmten für König, neun enthielten sich. 

Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). (eis/mtt/18.01.2023)

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