Geschäftsordnung

Bundestag lehnt Einspruch gegen Ordnungsruf ab

Mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2024, den Einspruch des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der Abgeordnete hatte den Ordnungsruf am Vortag in der 150. Sitzung des Bundestages während der Aussprache über den Einzelplan 14 (Verteidigung) zum Bundeshaushalt 2024 von der sitzungsleitenden Vizepräsidentin Kathrin Göring-Eckhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erhalten. Brander habe während der Sitzung eine Abgeordnete in die Nähe einer terroristischen Vereinigung gestellt. Daraufhin wurde der Ordnungsruf ausgesprochen.

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (eis/01.02.2024)

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