Umwelt

Neu­regelungen zu Kraft­stoffen nicht-biogenen Ursprungs zugestimmt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. März 2024, der Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20/9844, 20/10131 Nr 2.) zugestimmt. Für die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU, AfD und die Gruppe Die Linke stimmten gegen die Vorlage. 

Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung (20/10646) vorgelegt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.

Verordnungsentwurf der Bundesregierung

Die Regierung reagiert mit der Änderung auf neue europäische Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe.

Insbesondere gebe es neue europäische Anforderungen an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen. 

Mit dem „Neuerlass der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ will die Bundesregierung die europäischen Vorgaben eins zu eins umsetzen. Außerdem werde in der Neufassung der Verordnung ein System zur Nachweisführung über die Erfüllung der Anforderungen bei der Herstellung und Lieferung von flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs eingeführt. 

Entschließung angenommen

Die Abgeordneten nahmen außerdem mehrheitlich eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/ 2413 unter anderem sicherstellen soll, „dass strombasierte, erneuerbare Kraftstoffe auch im Luft- und Langstreckenseeverkehr im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quote in hohem Maße gefördert werden und zum Einsatz kommen.“

Auch sollten die Regelungen so ausgestaltet werden, „dass langfristige Investitionssicherheit für Produzenten fortschrittlicher Kraftstoffoptionen und für Bereitsteller von Strom für Elektrofahrzeuge geschaffen wird“. Bei der Europäischen Kommission soll die Bundesregierung den Abgeordneten zufolge auf eine Verbesserung der Betrugsprävention hinwirken. (ahe/hau/ste/14.03.2024)

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