Geschäftsordnung

Bundestag weist Einsprüche gegen Ordnungsrufe zurück

Gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag am Mittwoch, 13. März 2024, mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zwei Einsprüche des Abgeordneten Martin Reichardt (AfD) gegen ihm erteilte Ordnungsrufe zurückgewiesen. Der Abgeordnete hatte beide Ordnungsrufe am Freitag, 23. Februar, während einer Aktuellen Stunde zum Thema „Meinungsfreiheit in Deutschland“ erhalten. 

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (ste/13.03.2024)

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