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  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
Finanzen

Neuregelung bei Hilfeleistung in Steuersachen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (20/8669) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf soll im Steuerberatungsgesetz neu geregelt werden, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist. Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden.

Handlungsbedarf bestehe, „nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018 / 2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien“, erklärt die Bundesregierung.

Mit ihrem Gesetzentwurf „sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen“, schreibt sie weiter.

Stellungnahme des Bundesrats 

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen. Diese betreffen insbesondere die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Hilfeleistungen durch tatsächlich qualifizierte Personen erfolgen. Es sei kaum nachvollziebar, weshalb Ausnahmen von erforderlichen Qualifikationserfordernissen auf „Nachbarn“ und „Personen mit ähnlich enger persönlicher Beziehung“ ausgeweitet werden sollen.

Die Bundesregierung weist diese Kritik des Bundesrates zurück. „Der Vorschlag des Bundesrates berücksichtigt nicht hinreichend, dass das maßgebliche, die Beschränkung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte rechtfertigende Ziel des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) der Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen ist“, schreibt sie. Derjenige, der sich bei Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn unentgeltlich steuerlichen Rat einhole, müsse sich über die Risiken eines unentgeltlichen, aus persönlicher Verbundenheit erteilten Rechtsrats im Klaren sein und sei daher nicht schutzbedürftig.

Einen anderen Vorschlag des Bundesrats will die Bundesregierung prüfen: Die Länderkammer will, dass sich die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen durch Vereine von Land- und Forstwirten neben den jeweiligen Mitgliedern auch (weiterhin) auf deren mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler erstreckt. (bal/hau/12.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8669 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    PDF | 979 KB — Status: 09.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Mansmann, Till (FDP) Beck, Katharina (B90/Grüne) Wissler, Janine (Die Linke)
  • Überweisung 20/8669 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Sachverständige begrüßen „Law Clinics“ für Steuerberatung

Die von der Bundesregierung geplanten Rechtsänderungen bei der Hilfeleistung in Steuersachen sind in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, 13. Dezember 2023, zumeist begrüßt worden. Der Deutsche Steuerberaterverband vertrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (20/8669) die Auffassung, dass der Entwurf geeignet sei, den Vorgaben der EU-Kommission Rechnung zu tragen. Verbraucherinnen und Verbraucher würden vor einer unsachgemäßen Hilfeleistung in Steuersachen geschützt. Der Entwurf sei „praxisgerecht“. Auch die Gewerkschaft Verdi bezeichnete den Entwurf als systematisch geglückten und kohärenten Regelungsvorschlag.

Unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen

Eine zentrale Rolle in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CDU/CSU) geleiteten Anhörung spielte die in Paragraf 6 des Entwurfs geregelte unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen. So soll die unentgeltliche Hilfeleistung außerhalb familiärer oder nachbarschaftlicher Fälle zugelassen werden. Dazu muss sichergestellt werden, dass die Hilfeleistung durch eine Person erfolgt, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, oder durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person.

Nach Angaben des Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz-Universität Hannover wird im Steuerrecht nunmehr erlaubt, was für alle Rechtsgebiete aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes bereits seit mehr als 15 Jahren möglich ist. Insbesondere würden durch die Neuregelung sogenannte Tax Law Clinics ermöglicht. Das Konzept von Law Clinics soll Studierenden eine praxisnahe Ausbildung ermöglichen. Dafür sollen sie Rechtssuchende unentgeltlich und unter qualifizierter Anleitung von Berufs- oder Amtsträgern rechtlich beraten. Der Verein begrüßte die Neuregelung ausdrücklich, denn eine studentische Rechtsberatung auf dem Gebiet des Steuerrechts sei bisher unzulässig gewesen.

Gewinnung von Nachwuchs in der Steuerberatung

Auch Prof. Matthias Kilian, Universität Köln, begrüßte die Ermöglichung der Law Clinics. Im Bereich des Steuerrechts könnten sie angesichts des sich abzeichnenden Absolventenmangels in den traditionellen Beratungsberufen einen Beitrag für die Gewinnung von Nachwuchs in der Steuerberatung leisten. Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßte diese Neuregelung „uneingeschränkt“. Man habe bereits mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz gute Erfahrungen gemacht. Studierende hätten in den Law Clinics die Möglichkeit, theoretisches Wissen auf praktische Fälle umzumünzen. Studierende würden darüber hinaus auch Fähigkeiten für Schlüsselqualifikationen im späteren Beruf erwerben wie Verhandlungsmanagement und Gesprächsführung. Eine unentgeltliche Dienstleistung erleichtere auch den Zugang zum Recht. Neben der Beratung der Studierenden selbst stehe auch die Beratung von Gruppen wie Rentnern, Pensionären und Geflüchteten im Fokus. 

Thomas Sendke, Universität Köln, sagte, mit den Law Clinics könnten mehr junge Studierende für das Steuerrecht gewonnen werden. Es gehe darum, „jungen, gut motivierten Kräften“ im Steuerrecht eine Chance zu geben. Es handele sich um ein „innovatives Ausbildungskonzept“. Nach Ansicht der Deutschen Steuergewerkschaft wurden bei der Neuregelung jedoch ehemalige Beschäftigte der Finanzverwaltung vergessen, die gerade im ehrenamtlichen Bereich sehr gefragt seien, um beispielsweise steuerliche Angelegenheiten von Parteien oder gemeinnützigen Vereinen wahrzunehmen. Die aktuelle Ausrichtung des Gesetzentwurfs könnte dazu führen, das hochqualifizierte Fachkräfte ihre Kenntnisse nicht einsetzen könnten.

Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung

Der Bundesverband der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter sprach sich dafür aus, dass Buchhalter künftig auch die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen dürfen. Nach den von den Buchhaltern gebuchten laufenden Geschäftsvorfällen würden die Zahlen der Umsatzsteuervoranmeldung von einer Software automatisch ohne weiteres Zutun in das Formular einer Umsatzsteuervoranmeldung übernommen. Die Erstellung der Voranmeldung wäre den Buchhaltern mit einem Tastendruck möglich, sei aber nicht erlaubt. Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzbehörden sei wiederum erlaubt. Das sei nicht nachvollziehbar und nicht erklärlich. Die Bundessteuerberaterkammer sprach sich dagegen aus. In vielen Vorgängen sei eine „hohe Brisanz“ enthalten.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine regte eine Aufhebung der Beschränkung der Tätigkeit seiner Mitglieder bei Vorliegen von sogenannten anderen Überschusseinkünften an. Betroffen seien nahezu ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ab einer bestimmten Höhe dieser Einkünfte dürfen die Vereine nicht mehr tätig werden. Höhere Einnahmen würden jedoch nicht zu einem höheren Schwierigkeitsgrad führen, erklärte die Organisation, die sich für eine Abschaffung der Einnahmegrenzen aussprach. Als Beispiel für die Probleme mit der derzeitigen Regelung wurde angeführt, dass Rentner mit Vermietungseinkünften innerhalb der Grenzen nach dem Tod eines Partners nicht mehr beraten werden dürfen, da sich die Grenze dann halbiere. Unterschiedliche Miethöhen würden dazu führen, dass derzeit Mitglieder mit großen Wohnungen in ländlichen Gegenden beraten werden könnten, während in Ballungsgebieten mit höheren Mieten bereits bei kleinen Wohnungen nicht mehr beraten werden dürfe. (hle/13.12.2023)

Dokumente

  • 20/8669 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    PDF | 979 KB — Status: 09.10.2023

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

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Finanzen

Abgesetzt: Neuregelung bei Hilfeleistung in Steuersachen

zwei Frauen machen ihre Steuererklärung

Die Bundesregierung plant Rechtsänderungen bei der Hilfeleistung in Steuersachen. (© picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose)

Der Bundestag wollte am Donnerstag, 22. Februar 2024, ursprünglich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (20/8669) abstimmen. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll im Steuerberatungsgesetz neu geregelt werden, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist. Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden.
Handlungsbedarf bestehe, „nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018 / 2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien“, erklärt die Bundesregierung.

Mit ihrem Gesetzentwurf „sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen“, schreibt sie weiter. (bal/hau/20.02.2024)

Dokumente

  • 20/8669 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    PDF | 979 KB — Status: 09.10.2023

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Abgesetzt: Neuregelung bei Hilfeleistung in Steuersachen

Symbolbild 'Steuererklaerung'

Wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist, soll neu geregelt werden. (© picture alliance / blickwinkel/McPHOTO/B. Leitner | McPHOTO/B. Leitner)

Die ursprünglich für Donnerstag, 14. März 2024, vorgesehene Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (20/8669) wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll im Steuerberatungsgesetz neu geregelt werden, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist. Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden. Handlungsbedarf bestehe, „nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018 / 2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien“, erklärt die Bundesregierung.

Mit ihrem Gesetzentwurf „sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen“, schreibt sie weiter. (bal/hau/12.03.2024)

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Stand: 20.05.2025