Parlament

Gereon Bollmann ver­fehlt nötige Mehrheit für Vizepräsidentenamt

Der Abgeordnete Gereon Bollmann (AfD) hat am Donnerstag, 21. März 2024, die erforderliche Mehrheit zur Wahl als Vizepräsident des Deutschen Bundestages verfehlt. Ohne vorherige Aussprache und in geheimer Wahl hat der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10463) mit 84 Ja-Stimmen gegen 578 Nein-Stimmen bei 15 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit von von 368 Stimmen erreicht. Gereon Bollmann gehört dem Bundestag seit Oktober 2021 an und zog über die Landesliste seiner Partei in das Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Schleswig ist Mitglied im Petitionsausschuss, im Familienausschuss und in der Kinderkommission des Bundestages sowie stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss und im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Er ist darüber hinaus stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Baltischen Parlamentariergruppe.

Steffen Janich kandidiert für PKGr

Ebenfalls abgelehnt wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10464), den sächsischen Abgeordneten Steffen Janich als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes in das Gremium zu entsenden. Der Vorschlag wurde mit 588 Nein-Stimmen bei 79 Ja-Stimmen und zehn Enthaltungen abgelehnt. Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. 

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 368 Stimmen erforderlich. 

Der 53-jährige frühere Polizeibeamte im Polizeivollzugsdienst der Landespolizei Sachsen zog im Oktober 2021 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge in den 20. Deutschen Bundestag ein. Janich ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und im Ausschuss für Digitales. Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Mittelamerikanischen Parlamentariergruppe und der Parlamentariergruppe Östliches Afrika. 

Einsetzung eines Gremiums nach dem Geldwäschegesetz

Darüber hinaus hat das Parlament ohne Aussprache einstimmig die Einsetzung eines Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes beschlossen. Dazu lag den Abgeordneten ein Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/10723) vor. Das Gremium besteht aus elf Mitgliedern. Im Anschluss an die Einsetzung hat der Bundestag mehrere Wahlvorschläge der Fraktionen (SPD: 20/10738, CDU/CSU: 20/10739, Grüne: 20/10740, FDP: 20/10741) einstimmig angenommen, in denen die Mitglieder für das neue Gremium bestimmt wurden. Der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10742), die den Abgeordneten Kay Gottschalk nominiert hat, wurde hingegen von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Für die SPD-Fraktion wurden Sonja Eichwede, Carlos Kasper und Dr. Jens Zimmermann in das Grmium gewählt. Für die CDU/CSU-Fraktion wurden Matthias Hauer, Dr. Michael Meister und Mechthilde Wittmann gewählt. Für Bündnis 90/Die Grünen wurden Marcel Emmerich und Sabine Grützmacher gewählt. Die FDP-Fraktion vertreten Markus Herbrand und Manuel Höferlin.

Finanztransaktionen im Blick

Gemäß Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes unterrichtet das Bundesfinanzministerium in Abständen von höchstens sechs Monaten ein Gremium des Deutschen Bundestages über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. 

Die Zentralstelle erhebt und analysiert Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und gibt diese an die zuständigen inländischen öffentlichen Stellen weiter, damit solche Taten aufgeklärt, verhindert oder verfolgt werden können. Sie wirkt auch an der Feststellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen oder Personengesellschaften mit, deren Verfügung aufgrund von Wirtschaftssanktionen der EU beschränkt ist.

Der Bundestag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise dieses Gremiums, in dem das Bundesfinanzministerium und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ständig vertreten sind. (vom/21.03.2024)

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