Fragestunde

Fragestunde am 5. Juni

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 5. Juni 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/11579), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

32 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke stellten 16 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion 13 Fragen. Vier Fragen richteten Abgeordnete der Gruppe BSW an die Bundesregierung. Mit zwei Fragen war die Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) vertreten. Von Abgeordneten der SPD- und der FDP-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. 

Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, gefolgt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit 14 Fragen und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat mit 13 Fragen. Fünf Fragen sollte das Bundesministerium der Verteidigung beantworten, zu je drei Fragen sollten sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Auswärtige Amt äußern. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Justiz auseinandersetzen. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger beim Bundesministerium für Gesundheit, auf Basis welcher Daten und Fakten der Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach einen „explosionsartigen Anstieg der Pflegebedürftigen“ erklärt. Der bayerische Abgeordnete wollte wissen, warum sich die Bundesregierung nicht imstande sieht, die auch vom Bundesgesundheitsminister als notwendig erachtete Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung noch in dieser Legislaturperiode in die Wege zu leiten.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft fragte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, wie viel unverkaufte Kleidung im Sinne der Ökodesign-Verordnung der EU nach Kenntnis der Bundesregierung bislang jährlich in Deutschland vernichtet wurde und was nach Meinung der Bundesregierung nun mit diesen Produkten passieren soll. 

Die fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Gökay Akbulut (Gruppe Die Linke) wollte vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfahren, wann die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative für die angekündigte Familienstartzeit (zehntägige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes) im Deutschen Bundestag einbringen wird. Mit dieser Initiative, so die Abgeordnete, würde sich Deutschland hinsichtlich der gewährten Freistellung hinter Staaten wie Finnland, Spanien und Portugal einreihen, die dem nichtgebärenden Elternteil neun, vier beziehungsweise drei Wochen bezahlten Sonderurlaub nach Geburt eines Babys gewähren. Akbulut wollte wissen, weshalb die Bundesregierung in dieser Sache noch keinen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht hat, obwohl die zugehörige EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 sei und eigentlich bis August 2022 hätte umgesetzt werden sollen.

Die fraktionslose nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, ob die Bundesregierung die Initiative der BRICS-Staaten Brasilien und China zu Friedensgesprächen im Ukraine-Konflikt „zu einem geeigneten Zeitpunkt, der sowohl von Russland als auch von der Ukraine anerkannt wird, mit gleich-berechtigter Teilnahme aller Parteien sowie einer fairen Diskussion aller Friedenspläne“ unterstützt. Die Abgeordnete fragte, inwiefern die Bundesregierung in dem für den 15. und 16. Juni auf dem Bürgenstock bei Luzern geplanten Ukraine-Gipfel, den die Schweiz auf Wunsch der Führung in Kiew organisiert und zu dem Russland nicht eingeladen ist, die bessere Alternative für die Beendigung des Krieges in der Ukraine sieht.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ob der Bundesregierung bekannt ist, dass nach einer Studie des Berliner Mietervereins sich ein Drittel der Berliner Haushalte die geforderte Miete nicht mehr leisten können. Diese müssten durchschnittlich 45 Prozent ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete ausgeben und seien daher auf Transferleistungen angewiesen. Bayram fragte, wann der vom Ministerium vorbereitete Referentenentwurf zum kommunalen Vorkaufsrecht vom 27. April 2022 durch das Bundesministerium der Justiz mitgezeichnet wird, was nach ihrer Kenntnis noch nicht geschehen sei.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/05.06.2024)

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