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Inneres

Konzept zu Abkommen mit Drittstaaten ist zwischen Fraktionen strittig

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2024, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/11949(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, das „Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts“ zu machen. Während Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der CDU/CSU in der kontrovers geführten Aussprache Populismus vorwarfen, sprach sich Stephan Thomae (FDP) für die Prüfung von Drittstaatenabkommen aus. Für die  Umsetzung eines Drittstaatsmodells plädierte Dr. Gottfried Curio (AfD). Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. 

Antrag der Union

Die CDU/CSU wirbt in ihrem Antrag für ein Drittstaatsmodell, „in dessen Rahmen jeder in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt wird und dort ein Asylverfahren durchlaufen soll, der nach einem festzusetzenden Stichtag in der EU Asyl beantragt“. Im Falle eines positiven Ausgangs werde der sichere Drittstaat vor Ort Schutz gewähren, schreibt die Fraktion weiter. Bei einem negativen Ausgang solle der Antragsteller aus dem sicheren Drittstaat in sein Herkunftsland zurückkehren oder aber zurückgeführt werden.

„Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen, die eine weitreichende Partnerschaft zwischen der EU und dem Drittstaat in allen Bereichen begründet“, heißt es in der Vorlage ferner. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, Gespräche zwischen der EU und Ruanda sowie weiteren Drittstaaten anzustoßen, um mit diesen Staaten über die Implementierung eines sicheren Drittstaatsmodells zu verhandeln. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion eine Öffnungsklausel im europäischen Asylrecht erwirken, die es den EU-Staaten ermöglicht, sichere Drittstaatenmodelle gegebenenfalls auch im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung mit dem sicheren Drittstaat umzusetzen.

Bis zur Implementierung eines Drittstaatsmodells soll die Bundesregierung laut Vorlage zudem „kurzfristig wirksame Maßnahmen zur signifikanten Verringerung der irregulären Migration nach Deutschland“ umsetzen. Bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz müssten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen erfolgen, führt die Fraktion dazu aus. Diese Kontrollen müssten prinzipiell mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat stellen können, aus dem sie einreisen wollen. 

Union gegen ungesteuerte Migration

In der Debatte betonte Thorsten Frei (CDU/CSU), seine Fraktion wolle in der Migrationspolitik „Humanität und Begrenzung“ und glaube, dass dies am besten über das Konzept sicherer Drittstaaten erreicht werden kann. Wer auf der Flucht sei und humanitär schutzbedürftig sei, müsse auch Schutz finden können.

Die Unionsfraktion wolle aber keine ungesteuerte Migration, bei der kriminelle Schlepperbanden darüber entscheiden, wer in Deutschland Aufnahme finde. Daher sei sie dafür, Aufnahmeverfahren und Schutzgewährungen zu externalisieren und außerhalb Europas durchzuführen. 

SPD verweist auf Neustart des EU-Asylsystems

Sebastian Hartmann (SPD) verteidigte die Migrationspolitik der Regierungskoalition. Diese habe einen Neustart des europäischen Asylsystems hinbekommen, Binnengrenzkontrollen eingeführt und bekämpfe die Schleuserkriminalität. Sie schließe Migrationsabkommen, führe Rückführungen durch und sage auch, dass Straftäter im Zweifel auch nach Afghanistan und Syrien zurückgeführt werden müssten. 

Hartmann wandte sich zugleich gegen die von der Union geforderten Drittstaatsverfahren. Beim Ruanda-Modell, das in Großbritannien angewandt worden sei, seien Kosten von 1,8 Millionen Pfund pro Asylbewerber errechnet worden. Das sei „sauteuer“.

AfD: Der Wille fehlt

Dr. Gottfried Curio (AfD) sagte, Verfahren und Unterbringung seien auch in Drittstaaten wie Ruanda möglich. Wer wie die Regierung solche Unterbringungen in echten Drittstaaten blockiere, wolle „allein die Ausgrenzung des ganzen Modells“. Dabei zeigten Großbritannien und Dänemark, dass es sehr wohl ginge. 

Als „mögliche Auffangländer“ nannte Curio Senegal, Ghana und Ruanda. Dabei müssten nicht nur neue Asylbewerber in solche Länder gebracht werden, sondern auch abzuschiebende. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu seien einfach zu schaffen, sofern denn der Wille dazu vorhanden sei. 

Grüne: Einrichtung rechtssicherer Verfahren scheitert

Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion „abenteuerlich“. Der Sachstandsbericht der Bundesregierung zu Asylverfahren in Drittstaaten sage eindeutig, dass die Auslagerung der Verfahren unpraktikabel und viel zu teuer sei. Auch sei umstritten, ob die Verfahren rechtlich möglich wären. Dabei spreche man von einem „Bruchteil der Menschen, die diese Verfahren durchlaufen könnten, und das zu horrenden Preisen“. 

Auch sei die dänische Regierung an der Einrichtung von rechtssicheren Verfahren in Drittstaaten gescheitert, und der britische Regierung drohe, abgewählt zu werden, „weil Geld eher nach Ruanda in die Unterbringung Geflüchteter fließt als ins marode Gesundheitssystem“. 

FDP: Abkommen können nur ein Baustein sein

Für die FDP äußerte sich Thomae skeptisch zu dem Ruanda-Modell. Ruandas Präsident wolle sich von Großbritannien viel Geld dafür bezahlen lassen, wenige Flüchtlinge aufzunehmen. Deswegen glaube er nicht, dass dieses Modell funktionieren werde, sei aber dafür, Drittstaatenabkommen ernsthaft intensiv zu prüfen, fügte Thomae hinzu. 

Dies werde auch derzeit von Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) getan. Man müsse dann aber auch „Parameter  entwickeln, wie sowas funktionieren kann“. Dazu müssten mit geeigneten Staaten faire Abkommen geschlossen werden. Drittstaatsabkommen könnten zudem nur ein Baustein dazu sei, Migration zu ordnen und zu begrenzen. (sto/27.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek Berlin

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei/Tobias Koch

Hartmann, Sebastian

SPD

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Curio, Dr. Gottfried

AfD

Gottfried Curio

Gottfried Curio

© Dr. Gottfried Curio/ Mario Hau (MA SocialMedia AfD Fraktion BT)

Kaddor, Lamya

Bündnis 90/Die Grünen

Lamya Kaddor

Lamya Kaddor

© Lamya Kaddor / Büro Lamya Kaddor

Thomae, Stephan

FDP

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Throm, Alexander

CDU/CSU

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Castellucci, Dr. Lars

SPD

Lars Castelluci

Lars Castelluci

© DBT/Stella von Saldern

Tesfaiesus, Awet

Bündnis 90/Die Grünen

Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

© Yvonne Sophie Thöne

Seif, Detlef

CDU/CSU

Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Jurisch, Dr. Ann-Veruschka

FDP

Ann-Veruschka Jurisch

Ann-Veruschka Jurisch

© Ann-Veruschka Jurisch/Ulrike Sommer

Bünger, Clara

Gruppe Die Linke

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Schierenbeck, Peggy

SPD

Peggy Schierenbeck

Peggy Schierenbeck

© Peggy Schierenbeck/ Katja Thiele

Ernst, Klaus

Gruppe BSW

Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Kreiser, Dunja

SPD

Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Dokumente

  • 20/11949 - Antrag: Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa - Für mehr Begrenzung und Humanität im Asylrecht
    PDF | 166 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 20/11949(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

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Stand: 31.08.2026