Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Symbolbild mit zwei leeren Stühlen im Plenum des Bundestages, auf die Sonnenstrahlen scheinen.

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag über eine Reihe von Vorlagen ab. (© DBT/photothek)

Liveübertragung: Donnerstag, 10. Oktober, 14.25 Uhr

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, über eine Reihe von Vorlagen ab:

Planungs- und Genehmigungsverfahren: Der Bundestag stimmt über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren (20/11980) ab. Dazu wird der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung vorlegen. Vorgesehen ist, dass die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in verkehrsüblichem elektronischen Format in den behördlichen Prozess einfließen können, um so die digitale und dadurch möglichst beschleunigte Durchführung des anschließenden Verwaltungsverfahrens zu fördern. Dazu sollen die Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung um entsprechende Vorgaben zu erweitern. „Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischen Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll“, heißt es im Gesetzentwurf. Für die Übermittlung an die Behörde soll ein maschinenlesbares Format verwendet werden, „wenn auf Seiten des Vorhabenträgers und der Behörde die technischen Voraussetzungen vorliegen und kein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht“.

Sepsis-Sterblichkeit: Abgestimmt wird über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland senken“ (20/9744). Dazu hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/13101). Die Fraktion schreibt in ihrem Antrag, die Sepsis (Blutvergiftung) verursache pro Jahr rund 85.000 Todesfälle in Deutschland, von denen ein großer Teil vermeidbar wäre. Eine Sepsis könne als Komplikation bei Infektionskrankheiten auftreten. Dabei komme es zu einer überschießenden Reaktion des Immunsystems, in deren Folge auch Organe geschädigt werden. Die Sepsis sei häufig und für das Gesundheitswesen kostenintensiv, heißt es im Antrag. Die Abgeordneten fordern eine nationale Aufklärungskampagne zu Symptomen, Ursachen, Häufigkeit und Gefährlichkeit der Sepsis. Die Erkrankung müsse auch in der Approbationsordnung sowie in den Ausbildungsgängen zu Gesundheitsberufen adäquat abgebildet werden.

Petitionen: Das Parlament stimmt darüber hinaus über zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 653 bis 664 (20/13003, 20/13004, 20/13005, 20/13006, 20/13007, 20/13008, 20/13009, 20/13010, 20/13011, 20/13012, 20/13013, 20/13014).

Abschaffung des Bürgergeldes gefordert

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Das Bürgergeld verstärke die Ungerechtigkeit innerhalb der Bevölkerung, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 138903). Es privilegiere diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit bestreiten wollten und benachteilige diejenigen, die täglich zur Arbeit gingen. 

Durch die staatliche Finanzierung der Kosten für den eigenen Lebensunterhalt sei kein hinreichender Anreiz zur Arbeitsaufnahme gegeben, schreibt der Petent. Langzeitarbeitslose sollten stattdessen aus seiner Sicht auf Minijob-Basis bei den Kommunen angestellt werden. Von dem Gehalt müssten sie sodann ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Denjenigen, die die Arbeit verweigerten, solle lediglich anhand von Gutscheinen das Existenzminimum gewährt werden, heißt es in der Eingabe.

Koalition und Linke für Abschluss des Petitionsverfahrens

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. September mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppe Die Linke verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass der Maßstab für den Mindestumfang der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei. 

Die Verfassung mache gleichwohl keine Vorgaben, in welcher Art und Weise der Gesetzgeber das verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum zu gewährleisten hat. „Es bleibt also grundsätzlich der Legislative überlassen, ob sie das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert“, heißt es in der Vorlage. 

Prinzip des Förderns und Forderns wird weiterentwickelt

Das Bürgergeld, so schreiben die Abgeordneten, sei, wie jede staatliche Fürsorgeleistung, eine nachrangige Leistung. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende werde darüber hinaus dem Prinzip des Förderns und Forderns – keine Leistung ohne Gegenleistung – eine besondere Bedeutung zugemessen. Dieses Prinzip des Förderns und Forderns werde durch das Bürgergeld fortgeschrieben und weiterentwickelt. 

Es gehe darum, „mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen, um Deutschland zukunftsfest aufzustellen“. Durch das Bürgergeld solle die Chancengerechtigkeit erhöht und mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. 

An Sanktionsmöglichkeiten wird festgehalten

Ziel der Einführung des Bürgergeldes sei es, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Menschen im Leistungsbezug vermehrt Möglichkeiten zur Qualifizierung und Weiterbildung anbieten zu können. Gleichzeitig werde grundsätzlich an Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterbringen der geforderten Mitwirkungsleistung festgehalten. 

Hinsichtlich der Forderung der Petition, langjährige Leistungsberechtigte von einer Kommune einstellen zu lassen, merkt der Petitionsausschuss an, dass dies bereits gesetzlich vorgesehen sei. Ziel dieser Arbeitsgelegenheiten, „für welche eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird“, sei die Erhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Sofern andere Instrumente zur Verfügung stehen, die auf absehbare Zeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fördern, seien aber diese vorrangig heranzuziehen.

Gefahr der sozialen Stigmatisierung

Was die Forderung anbetrifft, lediglich Gutscheine für Verpflegung und Bekleidung sowie ein Taschengeld zur Verfügung zu stellen, wird aus Sicht der Ausschussmehrheit verkannt, dass die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung bereits die unterste Stufe der sozialen Sicherung auf dem Niveau des Existenzminimums darstellt. 

„Insbesondere unter Berücksichtigung der Gefahr einer sozialen Stigmatisierung für Leistungsbezieher, die ausschließlich Gutscheine erhalten, kann der Ausschuss diese Forderung nicht unterstützen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (vom/hau/01.10.2024)


 

 

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