Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen
Liveübertragung: Donnerstag, 10. Oktober, 21.40 Uhr
Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen beenden – Besserstellungsverbot flexibilisieren“ (20/11764) steht am Donnerstag, 10. Oktober 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die Beratung sind knapp 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung soll bei den weiteren Beratungen federführend sein.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion drängt darauf, die Benachteiligungen gemeinnütziger Forschungseinrichtungen durch das Besserstellungsverbot zu beenden. Bisher sieht das Besserstellungsverbot vor, dass Einrichtungen, die sich überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanzieren, ihre Angestellten nicht besser bezahlen dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete.
In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung daher auf, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, vom Besserstellungsverbot freizustellen. Zudem sollen die Forschungseinrichtungen zukünftig finanzielle Mehrbedarfe bei Personalkosten aus Eigenmitteln finanzieren dürfen. (cha/hau/30.09.2024)