Modernisierung des Baugesetzbuches
Liveübertragung: Donnerstag, 10. Oktober, 14.40 Uhr
Mit dem Ziel einer Modernisierung des Baugesetzbuches hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ (20/13091). Die erste Lesung soll am Donnerstag, 10. Oktober 2024, stattfinden. Nach der 40-minütigen Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches soll dem Wohnraummangel aktiv begegnet werden. Die gesetzlichen Regelungen erleichtern laut Bundesregierung dauerhaft den Wohnungsbau. Städte und Gemeinden könnten auf der bewährten Grundlage des Städtebaurechts wo nötig und möglich von Bebauungsplänen abweichen, nachverdichten, Gebäude aufstocken oder Flächen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausweisen.
Ziel sei auch, dass schneller geplant und gebaut werden kann. Das soll dadurch gelingen, dass Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Prozesse digitalisiert werden. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Der Umfang des Umweltberichts soll künftig auf einen „angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden“. Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können.
Im Interesse einer Stärkung der Klimaanpassung sollen die Kommunen künftig im Zuge der Erteilung des Baurechts beispielsweise die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches. Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sogenannten unbeplanten Innenbereich geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. (hau/01.10.2024)