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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Juni 2024, einige Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Rechtshilfeabkommen mit Brasilien: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen Deutschland und Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen (20/11474) wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Vertrag vereinbart die Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen beiden Staaten, um der zunehmenden internationalen Kriminalität Einhalt zu gebieten, schreibt die Bundesregierung. Er stelle die justizielle strafrechtliche Zusammenarbeit auf eine vertragliche Grundlage und umfasse Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe sowie Verfahrensregelungen im bilateralen Verhältnis. Dadurch werde die Fähigkeit beider Vertragsparteien, auf die wachsende Herausforderung der grenzüberschreitenden Kriminalität vor allem in den Bereichen der Betäubungsmittelstraftaten, der Sexualdelikte und der Vermögensstraftaten zu reagieren, erleichtert und verbessert.

Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung: Der Gesetzentwurf der Gruppe Die Linke zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2024 (20/11422) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Die Gruppe will, dass die Bundestagsabgeordneten und die betroffenen deutschen Europaabgeordneten in diesem Jahr auf die vorgesehene sechsprozentige Erhöhung ihrer Abgeordnetenentschädigung verzichten. Das Anpassungsverfahren sieht vor, dass die Entschädigungen jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des Nominallohnindex angepasst werden. Die Gruppe begründet ihren Gesetzentwurf mit der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage.

Wärme aus Abwasser: Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen“ (20/10617) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Nach Auffassung der Unionsfraktion ist eine Technologie, der bei der klimaneutralen Wärmeerzeugung bisher zu wenig Aufmerksamkeit beigemessen wird, die Energiegewinnung aus Abwasserwärme. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, Abwasserwärme als wesentliche Option für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu benennen und zu fördern und eine Strategie zur stärkeren Nutzung der Abwasserwärme in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen und der Energie- und Wasserwirtschaft zu entwickeln. Bis zu 15 Prozent des Wärmebedarfs im Gebäudesektor könnten mit Abwasserwärme abgedeckt werden, heißt es in dem Antrag. Die aus unmittelbarer Umgebung gewonnene Energie sei sauber, direkt vor Ort nutzbar und CO2-neutral. Für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung gelte es, diese noch versteckte Ressource zu erschließen und nutzbar zu machen.

Brenner-Nordzulauf im Kreis Rosenheim: Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, auf die geplante Verknüpfungsstelle bei Kirnstein südlich von Rosenheim zu verzichten und stattdessen Alternativen zu prüfen. Ein entsprechender Antrag (20/11622) wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) beabsichtige, in Kirnstein zwischen den Gemeinden Flintsbach und Oberaudorf eine oberirdische Verknüpfungsstelle zu errichten, heißt es in dem dazu vorgelegten Antrag. Für die Verknüpfungsstelle solle die bestehende Strecke im Bereich Niederaudorf bis Fischbach auf etwa fünf Kilometern in Richtung der Bundesautobahn A93 verlegt werden. Die Bahnhöfe in Oberaudorf und Flintsbach sollen am bisherigen Standort bleiben. „Diese Planungen sind hoch umstritten“, schreiben die Abgeordneten. Das Inntal zwischen Flintsbach und Oberaudorf sei dort besonders eng, „belastet mit Autobahn, zweigleisiger Bestandsstrecke und zwei Pipelines“. Dieser Abschnitt des Inntals sei reich an Naturlandschaft und geprägt von bäuerlichen Familienbetrieben, deren Höfe teilweise bereits seit Jahrhunderten und über mehrere Generationen bestünden. Von der Verknüpfungsstelle wären laut Unionsfraktion 25 Landwirte unmittelbar betroffen, die mindestens 50 und bis zu 90 Prozent ihrer Flächen verlieren würden. Ein Flächenausgleich sei in dieser engen Tallage nicht möglich, heißt es. Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, auf die geplante oberirdische Verknüpfungsstelle bei Kirnstein südlich von Rosenheim zu verzichten und stattdessen Alternativen zu prüfen, wie die einer „bergmännischen Lösung“ im Wildbarren. Außerdem plädiert die Unionsfraktion dafür, eine Unterquerung des Inn nördlich von Rosenheim zu ermöglichen sowie die Verknüpfungsstelle bei Ostermünchen zwei Kilometer weiter nördlich zu verlegen. 

Abgesetzt: Menschen mit Seltenen Erkrankungen: Einen Antrag mit dem Titel „Betroffene und Selbsthilfe stärker unterstützen – Erforschung, Diagnosestellung und Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen verbessern“, den die CDU/CSU-Fraktion angekündigt hatte und der federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten werden sollte, hat der Bundestag von der Tagesordnung abgesetzt.

Schienenlärmschutz: Federführend im Verkehrsausschuss beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schienenlärmschutz (20/11314), mit dem eine EU-Vorgabe zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen (TSI NOI) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Das durch die TSI NOI vorgegebene Konzept der „leiseren Strecken“ soll um ordnungsrechtliche Regelungen ergänzt werden. Hierfür sollen die mit dem Schienenlärmschutzgesetz von 2017 geschaffenen Regelungen dergestalt fortgeschrieben werden, dass sie die Umsetzung der leiseren Strecken sicherstellen. Nach der TSI NOI gelten diejenigen Strecken als leise, auf denen nachts durchschnittlich mehr als zwölf Güterzüge verkehren. Bei der Bestimmung der Strecken im Jahr 2020 wurde der Güterverkehr aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 zugrunde gelegt. Danach zählen alle Haupteisenbahnstrecken in Deutschland als leisere Strecken. Auf ihnen gilt faktisch ein Betriebsverbot für Güterwagen, die mit Grauguss-Bremsklotzsohlen ausgestattet und deshalb rund zehn Dezibel lauter sind als solche, die über leise Bremssysteme wie K-Sohle und LL-Sohle, aber auch Scheibenbremsen verfügen. 

Rechnung des Bundesrechnungshofes: Der Präsident des Bundesrechnungshofes hat einen Antrag (20/11550) vorgelegt zur Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2023 (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts). Der Antrag auf Entlastung wird federführend an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. 

Umkehr des Immunitätsrechts: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Umkehr des Immunitätsrechts der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (20/11616) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten wird. Die Fraktion will im Artikel 46 des Grundgesetzes („Indemnität und Immunität der Abgeordneten“) festlegen, dass jede Strafverfolgungsmaßnahme, jede Haft und sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Bundestagsabgeordneten auf Verlangen des Bundestages ausgesetzt werden muss, wenn dadurch die parlamentarische Arbeit des Bundestages beeinträchtigt wird. Artikel 46 will die Fraktion zudem dahingehend ergänzen, dass die Wohnung, die Geschäftsräume oder das „befriedete Besitztum“ des Abgeordneten nur mit Genehmigung des Bundestages durchsucht werden dürfen.

Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen: Die AfD-Fraktion hat darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung (20/11617) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen wurde. Zur Begründung heißt es, in Deutschland gebe es keine Vorschriften, die Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre verpflichten, solche Beteiligungen offenzulegen. Das Bundesministergesetz enthalte nur das Verbot, ein Gewerbe und einen Beruf auszuüben oder während der Amtszeit dem Vorstand, dem Aufsichtsrat oder dem Verwaltungsrat „eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens“ anzugehören. Nur für Bundesminister, die gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sind, gälten die Regelungen des Abgeordnetengesetzes, die Offenlegungspflichten vorsehen, so die Fraktion. 

Büroflächen des Bundes: Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Höchstflächen für Geschäftszimmer der Bundesbehörden zu überarbeiten. In einem Antrag (20/11627), den der Bundestag zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen hat, heißt es, dabei müssten die „mittlerweile gewandelten Formen des Arbeitens in Gruppen-, Kombi- und Großraumbüros“ (Desksharing) als auch die Nutzung von „Coworking-Spaces“ bei außenstehenden Dienstleistern übernommen werden. Die Möglichkeiten der Heim- und Telearbeit müssten ausgebaut werden, um dauerhaft die Raumnutzung durch Mitarbeiter der Bundesbehörden zu verringern. Darüber hinaus will die Fraktion die Bürokapazitäten von diesem Jahr an deutlich einsparen. Auf Neubauten von Bürogebäuden müsse verzichtet werden. Falls unerlässlich, seien entsprechende Flächenbedarfe an den Empfehlungen des Bundesamtes für Arbeitsschutz auszurichten.

Arbeitsbedingungen von Praktikanten: Die AfD-Fraktion hat einen weiteren Antrag zum Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“, 20/11628) eingebracht. Dabei geht es um eine „begründete Stellungnahme“ des Bundestages gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit). Der Antrag wird zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. 

Bauakademie: Die AfD-Fraktion hat darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel „Berliner Bauakademie von Karl Friedrich Schinkel jetzt nach historischem Vorbild rekonstruieren“ (20/11629) vorgelegt. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sich „eindeutig“ zur Rekonstruktion der Schinkelschen Bauakademie nach historischem Vorbild zu bekennen sowie den Mittelabfluss des bereitgestellten Budgets ausschließlich an die Rekonstruktion zu binden und der Öffentlichkeit „vollständig und jederzeit transparent“ zu machen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend beraten.

Elementarschäden: Die Gruppe Die Linke spricht sich für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus und hat dazu einen Antrag (20/10678) vorgelegt, der an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Darin führen die Abgeordneten zur Begründung unter anderem an, dass Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überflutungen im Zuge des Klimawandels immer häufiger aufträten und menschliches Leid sowie finanzielle Schäden verursachten. „Beidem kann und muss zukünftig stärker begegnet werden, durch vorbeugenden baulichen Schutz vor Großschadenereignissen und einer umfassenden finanziellen Absicherung gegen Schäden“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Gruppe fordert die Bundesregierung daher auf, gesetzlich tätig zu werden. „Die vorgesehene gesetzliche Regelung muss sicherstellen, dass der finanzielle Aufwand für die Versicherungsnehmerinnen in zumutbaren Grenzen gehalten und zugleich der Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sichergestellt werden. Zudem ist zu gewährleisten, dass die Kosten für die Versicherung nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden“, führt die Gruppe dazu aus.

(vom/mis/06.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/10617 - Antrag: Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen
    PDF | 157 KB — Status: 12.03.2024
  • 20/10678 - Antrag: Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen - Pflicht zur Versicherung gegen Elementarschäden jetzt einführen
    PDF | 171 KB — Status: 15.03.2024
  • 20/11314 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)
    PDF | 286 KB — Status: 08.05.2024
  • 20/11422 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2024 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2024)
    PDF | 159 KB — Status: 15.05.2024
  • 20/11474 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Förderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
    PDF | 1 MB — Status: 21.05.2024
  • 20/11550 - Antrag: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2023 - Einzelplan 20 -
    PDF | 1 MB — Status: 22.05.2024
  • 20/11616 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umkehr des Immunitätsrechts der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
    PDF | 203 KB — Status: 04.06.2024
  • 20/11617 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung
    PDF | 196 KB — Status: 04.06.2024
  • 20/11622 - Antrag: Brenner-Nordzulauf im Landkreis Rosenheim - Planungsalternativen prüfen
    PDF | 169 KB — Status: 04.06.2024
  • 20/11627 - Antrag: Einsparungen in Millionenhöhe durch Reduzierung der Büroflächen des Bundes
    PDF | 159 KB — Status: 04.06.2024
  • 20/11628 - Antrag: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika ("Praktikumsrichtlinie") KOM(2024) 132 endg.; Ratsdok. 8148/24 hier: Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit)
    PDF | 239 KB — Status: 04.06.2024
  • 20/11629 - Antrag: Berliner Bauakademie von Karl Friedrich Schinkel jetzt nach historischem Vorbild rekonstruieren
    PDF | 191 KB — Status: 04.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Expertenstreit über Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel

Zeit: Mittwoch, 16. Oktober 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Die von der Union erhobene Forderung, beim Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel auf die geplante oberirdische Verknüpfungsstelle bei Kirnstein südlich von Rosenheim zu verzichten und stattdessen Alternativen zu prüfen, wie die einer „bergmännischen Lösung“ im Wildbarren, traf bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwoch, 16. Oktober 2024, teils auf Zuspruch, teils auf Ablehnung. Mit dem Brenner-Basistunnel entstehe in den Alpen eines der wichtigsten Verkehrsprojekte Europas, schreibt die Unionsfraktion in ihrem Antrag (20/11622). Die nördliche Zulaufstrecke zwischen München und Innsbruck sei ein wesentlicher, aber auch räumlich sensibler Teil dieses europäischen Zukunftsvorhabens. Er führe durch das oberbayerische Inntal zwischen Rosenheim und der Landesgrenze bei Kufstein.

Bedenken gegen Tunnel-Variante

Ingrid Felipe, Vorstandsmitglied für Infrastrukturplanung und -projekte bei der DB InfraGO AG, betonte bei der Anhörung, die Vorschlagstrasse - mit der überirdischen Verknüpfungsstelle Kirnstein - sei unter mehr als hundert Varianten in einem Trassenauswahlverfahren ausgewählt worden. Sie erfülle die technischen, betrieblichen und umweltfachlichen Anforderungen und sei nach aktuellem Kenntnisstand genehmigungsfähig. Die Verknüpfungsstelle Kirnstein, so Felipe, sei ein unverzichtbares Element des viergleisigen Ausbaus der Brennerachse. Ein Tunnelbau im Wildbarren sei zwar denkbar, „allerdings wären die Tunnel nicht für den Bahnbetrieb nutzbar“. Die parlamentarische Befassung für das Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf werde für das Frühjahr 2025 angestrebt, sagte die Bahn-Vertreterin. Die DB InfraGO bereite derzeit die entsprechenden Unterlagen vor und erarbeite eine aktuelle Kostenschätzung.

Felix Heizler vom Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) verwies auf eine Studie aus dem DZSF, die zu dem Fazit komme, „dass sich für die Einrichtung einer komplexen unterirdischen Verknüpfungsstelle in Tunneln für den Mischbetrieb von Güter- und Reisezügen innerhalb der EU kein vollständig geeignetes Referenzobjekt identifizieren lässt“. Die Verlegung der vorgesehenen Verknüpfungsstelle in einen Tunnel sei ohne Weiteres nicht uneingeschränkt regelwerkskonform. Der Aufwand, der zur Kompensation einer unvollständigen baulichen Trennung zweier Tunnelröhren betrieben werden müsste, sei zum einen groß und zum anderen mit tunnelspezifischen komplexen Fragestellungen verbunden, deren Analyse einen beträchtlichen Aufwand hinsichtlich Zeit und Kosten verursachen würde, sagte Heizler. Zudem gäbe es keine Garantie, „dass diese Untersuchungen erfolgreich abgeschlossen werden können“.

Pro und Contra Tunnel

Dem Einwand Heizlers hielt Wolfgang Rauscher, ehemaliger Gesellschafter und Geschäftsführer eines Ingenieurbüros und Berater der bayerischen Gemeinden im südlichen Inntal, entgegen, dass beim Bau der Bahnhöfe für die Stammstrecke S-Bahn München fünf unterirdische Bahnhöfe miteinander verbunden würden. Auch dies, so Rauscher, habe es bislang deutschland- und europaweit noch nicht gegeben. Ihn störe das nebulöse „geht nicht, ist schwierig und wer weiß wo wir da landen“, sagte er. Ein von den Inntalgemeinden finanziertes Gutachten internationaler Experten, sage zudem aus, dass auch im vorliegenden Fall die notwendigen sicherheitsrelevanten Fragestellungen gelöst und eine bergmännische Verknüpfungsstelle gebaut werden könne.

Lukas Iffländer, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Bayern beim Fahrgastverband Pro Bahn, stimmte DZSF-Vertreter Heizler zu. Gerade vor dem Hintergrund des Unfalls im Gotthardbasistunnel im August 2023 sei sehr zweifelhaft, ob die Tunnellösung genehmigt werde. „Das ist ein Lotteriespiel“, sagte Iffländer. Die unterirdische Überleitstelle im Wildbarren sei auch nicht umweltfreundlicher als die vorliegende Vorzugsvariante, weil im Unionsantrag der zusätzliche notwendige Tunnelaushub nicht ausreichend betrachtet werde. Der Pro-Bahn-Vertreter warnte zudem vor erheblichen Kostensteigerungen und warb dafür, die von der Bahn vorgeschlagene Lösung weiter voranzutreiben. Es sei bereits genug Zeit im Rahmen des Projekts verlorengegangen. Deutschland habe beim Projekt die rote Laterne übernommen, so Iffländer.

Ganz anders sah das Otto Lederer, Landrat des Landkreises Rosenheim. Die oberirdisch geplante Verknüpfungsstelle Kirnstein befinde sich in einem räumlich sehr stark begrenzten Abschnitt des Inntals, sagte er. Durch den mit dem Bau einhergehenden Flächenverlust werde der Landwirtschaft die wirtschaftliche Grundlage entzogen, was zwangsläufig die Aufgabe zahlreicher landwirtschaftlicher Familienbetriebe zur Folge haben werde. Zudem werde die Landschaft in Bezug auf Naherholung und Tourismus erheblich geschädigt, sagte der Landrat. Aufgrund der engen Tallage komme es außerdem dauerhaft zu einem starken Anstieg der Lärmbelastung durch einen „Amphitheater-Effekt“. Darüber hinaus zerschneide die geplante Trasse Biotop-Verbünde im engen naturnahen Talraum des Inns und beeinträchtigt das Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd sowie mehrere gesetzlich geschützte Biotope. Daher müsse die Verknüpfungsstelle Kirnstein in bergmännischer Ausführung in den Wildbarren verlegt werden, forderte Lederer.

Diskussion über Dauer des Projekts

Die Planungen zum Brenner-Nordzulauf in der Region Rosenheim sollten in eine weitere Runde der Prüfungen gehen und die kommunalen Interessen miteinbinden, verlangte Andreas Winhart, Mitglied des Bayerischen Landtages. Da die vorgelegten Planungen unzureichend seien, sind aus seiner Sicht langandauernde Klagen und massiver Protest aus der Bevölkerung zu erwarten. Winhart regte einen vorgezogenen Bestandsstreckenausbau an, um die Zulaufsicherheit bei Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels zu garantieren. Das gebe der Bahn genug Zeit, ausgereiftere und verträglichere Lösungen für die Neubaustrecke zu finden, „sofern für diese dann noch Bedarf besteht“. Gerhard H. Müller, Bundesbahndirektor a.D., hält den Vorschlag der Union für zu teuer und zu zeitaufwendig. Er sprach sich stattdessen für die beschleunigte Fertigstellung der seit 40 Jahren im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Ausbaustrecke (ASB 38: München-Mühldorf-Freilassing) aus. Die erforderliche Kapazität für den beginnenden Brennermehrverkehr könne damit schon 2032 erreicht werden, sagte Müller.

Vor Zeitverzug warnte auch Christine Völzow, Geschäftsführerin der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Noch jedes Tunnelprojekt habe dazu geführt, „dass die Komplexität gestiegen ist und die Umsetzung länger gedauert hat“, sagte sie. Dazu kämen Kostensteigerungen, die schlussendlich zu einer weiteren Verzögerung führten, weil die Mittel angesichts knapper Klassen wohl eine zeitliche Streckung brauchen würden. Die Rechnung, bei einem Tunnelbau spare man Zeit, weil die Bürger zufrieden sind und es weniger Klagen gibt, geht aus ihrer Sicht auch nicht auf. Mit einem Tunnel entstünden wieder ganz neue Betroffenheiten, sagte Völzow. Landesrat René Zumtobel, Mitglied der Tiroler Landesregierung, verwies auf die katastrophalen Zustände, die der Lkw-Verkehr auf der Brennerautobahn für Wirtschaft und Bevölkerung mit sich bringe. Mit dem Brennertunnel könne es zur gewünschten Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene kommen, zeigte er sich überzeugt. Die Zulaufstrecke sei dafür sehr wichtig. „Jeder Tag, der hier vergeht, ist ein verzögerter Tag“, sagte er. „Wir brauchen aus österreichischer Sicht eine Entscheidung“, betonte der Tiroler Landesrat. (hau/16.10.2024)

Dokumente

  • 20/11622 - Antrag: Brenner-Nordzulauf im Landkreis Rosenheim - Planungsalternativen prüfen
    PDF | 169 KB — Status: 04.06.2024

Tagesordnung

  • 86. Sitzung, 16.10.2024, 11:00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 86. Sitzung vom 16. Oktober 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen der Anhörung vom 16. Oktober 2024

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerhard H. Müller Rosenheim, Bundesbahndirektor a.D.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Dr.-Ing. Wolfgang Rauscher
  • Stellungnahme des Landkreises Rosenheim
  • Stellungnahme des Fahrgastverbands PRO BAHN e. V.
  • Stellungnahme des Sachverständigen Felix Heizler (Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF))
  • Stellungnahme des Sachverständigen Andreas Winhart, MdL
  • Stellungnahme der DB InfraGO AG
  • Stellungnahme von Landesrat René Zumtobel, Land Tirol (Österreich)

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-pa-verkehr-brenner-nordzulauf-1016680

Stand: 12.05.2025