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Frauen

Änderung des Mutter­schutzgesetzes beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, erstmals den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten“ (20/14241(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den CDU/CSU-Gesetzentwurf „zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz“ (20/14231(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführen ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einführen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz in Fällen der Fehlgeburt ein. Eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt wurde nicht ausdrücklich vorgesehen. „In der bisherigen Rechtsanwendung gelten die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen und Leistungen bei einer Lebend- oder Totgeburt, nicht aber bei einer Fehlgeburt. Dies führt auch auf die Intention des Gesetzgebers zurück, die Fehlgeburt von der Entbindung rechtsbegrifflich zu differenzieren“, schreiben die Abgeordneten. 

Weiter heißt es: „Ziel der Neuregelung ist es, eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt innerhalb des Mutterschutzes sicherzustellen und damit einen besonderen Schutzraum für die Frau, die ein vorzeitiges Ende ihrer Schwangerschaft erleidet, festzulegen. Dies soll durch eine Staffelung der Schutzfristen – abhängig vom Fortschritt der bisherigen Schwangerschaft – gelingen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Festlegung einer Schutzfrist für den Fall der Fehlgeburt sich nicht nachteilig auf die betroffene Frau auswirkt.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche „post menstruationem“ vor. Das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt habe einen stärkeren Rückbildungsprozess zur Folge und könne für die betroffene Frau gesundheitliche Folgen haben, die sich langfristig auf ihre Teilhabe auswirken könnten, heißt es unter anderem zur Begründung. 

Gesetzentwurf der Union

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (20/14231(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Neuregelung des Mutterschutzes im Falle einer Fehlgeburt vorgelegt. Die Unionsfraktion erläutert unter anderem: „Nach der Intention des Mutterschutzgesetzes und auch aus medizinischer Sicht ist es nicht sachgerecht, den Begriff Entbindung an die personenstandsrechtlichen Regelungen und mithin ausschließlich an die Gewichtsgrenze von 500 Gramm beziehungsweise an die 24. Schwangerschaftswoche zu koppeln. Auch unabhängig davon sind Frauen nach einer Fehlgeburt einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt.“ Der Begriff „Entbindung“ soll nach den Vorstellungen der Unionsfraktion in den mutterschutzrechtlichen Regelungen klar bestimmt werden, um Unklarheiten künftig zu vermeiden. 

Die Neuregelung soll der besonderen Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt gerecht werden und einen Schutzraum für diese Frauen schaffen. „Dies erfolgt durch die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Mit der Einführung der Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass im Allgemeinen die Schwangerschaft der Frau aus psychologischer Sicht als ,sicher' bewertet wird und sich die Bindung der Mutter zu ihrem ungeborenen Kind ab diesem Zeitraum besonders intensiviert.“

Ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt soll nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein. „Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat im Fall eines entsprechenden Beschäftigungsverbots Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent“, heißt es im Entwurf. (vom/che/19.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Krumwiede-Steiner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

© Franziska Krumwiede-Steiner/ Anette Koroll

Breher, Silvia

CDU/CSU

Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/Tobias Koch

Lahrkamp, Sarah

SPD

Sarah Lahrkamp

Sarah Lahrkamp

© Sarah Lahrkamp/Sandra Höfting

Bauer, Nicole

FDP

Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Höchst, Nicole

AfD

Nicole Höchst

Nicole Höchst

© Nicole Höchst/ Hagen Schnauss

Malottki, Erik von

SPD

Erik von Malottki

Erik von Malottki

© Erik von Malottki/ Foto Peters

Bernstein, Melanie

CDU/CSU

Melanie Bernstein

Melanie Bernstein

© Melanie Bernstein/Marina Polovinkina

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/14231 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)
    PDF | 269 KB — Status: 17.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten
    PDF | 271 KB — Status: 17.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 20/14241(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/14231(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Frauen

Ja zur Ein­führung gestaffelter Mutter­schutz­fristen nach Fehlgeburt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2025, die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein „Mutterschutzanpassungsgesetz“ (20/14231(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmte das gesamte Haus einstimmig zu. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (20/14783(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde.

Gesetzentwurf der Union

Die Unionsfraktion erläutert unter anderem: „Nach der Intention des Mutterschutzgesetzes und auch aus medizinischer Sicht ist es nicht sachgerecht, den Begriff Entbindung an die personenstandsrechtlichen Regelungen und mithin ausschließlich an die Gewichtsgrenze von 500 Gramm beziehungsweise an die 24. Schwangerschaftswoche zu koppeln. Auch unabhängig davon sind Frauen nach einer Fehlgeburt einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt.“ Das Gesetz sieht deshalb vor, Unklarheiten bezüglich des Begriffs „Entbindung“ auszuräumen. 

Die Neuregelung soll der besonderen Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt gerecht werden und einen Schutzraum für diese Frauen schaffen. „Mit der Einführung der Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass im Allgemeinen die Schwangerschaft der Frau aus psychologischer Sicht als ,sicher' bewertet wird und sich die Bindung der Mutter zu ihrem ungeborenen Kind ab diesem Zeitraum besonders intensiviert.“

Ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt soll nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein. „Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat im Fall eines entsprechenden Beschäftigungsverbots Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent“, heißt es im Gesetz. (vom/che/30.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Krumwiede-Steiner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

© Franziska Krumwiede-Steiner/ Anette Koroll

Breher, Silvia

CDU/CSU

Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/Tobias Koch

Lahrkamp, Sarah

SPD

Sarah Lahrkamp

Sarah Lahrkamp

© Sarah Lahrkamp/Sandra Höfting

Bauer, Nicole

FDP

Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Höchst, Nicole

AfD

Nicole Höchst

Nicole Höchst

© Nicole Höchst/ Hagen Schnauss

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Kirsten Kappert-Gonther/Thomas Trutschel

Bär, Dorothee

CDU/CSU

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© Dorothee Bär/ Christian Weber

Ortleb, Josephine

SPD

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/ SPD-Bundestagsfraktion

Bernstein, Melanie

CDU/CSU

Melanie Bernstein

Melanie Bernstein

© Melanie Bernstein/Marina Polovinkina

Breymaier, Leni

SPD

Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Latendorf, Ina

Gruppe Die Linke

Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Die Linke MV/Jörn Schulz

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/14231 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)
    PDF | 269 KB — Status: 17.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14783 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/14231 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)
    PDF | 206 KB — Status: 29.01.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/14231(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/14783(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf 20/14231(Dokument, öffnet ein neues Fenster) annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-mutterschutz-1042022

Stand: 15.08.2026