Bundestag beschließt die Einsetzung von 24 ständigen Ausschüssen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Mai 2025, einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/150) angenommen, wonach in der laufenden 21. Wahlperiode 24 ständige Ausschüsse eingesetzt werden. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD und Die Linke angenommen.
Die Fraktion Die Linke hatte zum Antrag der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag (21/151) eingebracht, der bei Zustimmung der Antragsteller und Grünen mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Darin wurde vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder bei kleineren Ausschüssen auf 17 festzulegen, statt wie von der Koalition geplant auf 14.
Mitgliederzahl in den Ausschüssen
Eingesetzt wurden folgende Ausschüsse: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (14 Mitglieder), Petitionsausschuss (26), Auswärtiger Ausschuss (42), Innenausschuss (42), Ausschuss für Sport und Ehrenamt (14), Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (38), Finanzausschuss (42), Haushaltsausschuss (42), Ausschuss für Wirtschaft und Energie (42), Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (30), Ausschuss für Arbeit und Soziales (42), Verteidigungsausschuss (38), Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (38), Ausschuss für Gesundheit (38), Verkehrsausschuss (30), Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (38), Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (14), Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (30), Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18), Ausschuss für Tourismus (14), Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (34), Ausschuss für Kultur und Medien (18), Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (30), Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (30). (vom/15.05.2025)