Verfahren für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen festgelegt
Ohne Debatte hat der Bundestag am Mittwoch, 14. Mai 2025, einstimmig einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen (21/149) angenommen. Die Vorlage wurde mit der breiten Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen.
Zusammensetzung nach Fraktionsstärke
Die Geschäftsordnung des Bundestages (Paragraf 12) gibt vor, dass die Zusammensetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen ist. Laut Antrag soll die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen sowie die Verteilung der Vorsitze in den Ausschüssen nach dem Verfahren der mathematischen Proportionen (Sainte Laguë/Schepers-Verfahren) berechnet werden, soweit nichts anderes vereinbart wird. Das Verfahren soll auch für die Besetzung von anderen Gremien gelten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. „Führt dieses Verteilverfahren nicht zu einer Wiedergabe der parlamentarischen Mehrheit oder zu mehrdeutigen Ergebnissen, errechnet sich die Verteilung nach d’Hondt“, heißt es in dem Antrag.
Das nach dem französischen Mathematiker André Sainte-Laguë und dem deutschen Physiker Hans Schepers benannte Verfahren wird bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages eingesetzt. Es stellt eine Modifikation des Sitzzuteilungsverfahrens des belgischen Juristen Victor D’Hondt dar. (vom/14.05.2025)