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Recht

Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (21/1856, 21/2463) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Vorhaben sollen Vorgaben der Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Die Umsetzung der Richtlinien muss laut Vorlage bis zum 19. Dezember 2025 beziehungsweise bis zum 27. März 2026 erfolgen. 

Kern des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen. Im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge soll das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ eingeschränkt werden; zudem sind weitere Anpassungen im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen.

Änderungen sieht der Entwurf auch im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Unternehmer sollen demnach Verbraucher künftig deutlicher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über Haltbarkeitsgarantien informieren müssen. Hinzu kommen neue Informationspflichten etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates bei Waren mit digitalen Elementen. Bei Finanzdienstleistungsverträgen wird der Katalog der Informationspflichten neu strukturiert und unter anderem durch Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat regt Änderungen an dem Gesetzentwurf an. In ihrer Stellungnahme (21/2463) schlägt die Länderkammer unter anderem vor, das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Verträgen über Finanzdienstleistungen präziser zu fassen. Durch die im Entwurf vorgesehene Eins-zu-eins-Umsetzung des Wortlautes der zugrundeliegenden EU-Richtlinie 2023 / 2763 (Verbraucherrechte-Richtlinie) bestehe „möglicherweise ein Einfallstor, um die Diskussion um eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung neu aufleben zu lassen“, heißt es in der Stellungnahme.

„Um wirklich Rechtssicherheit zu schaffen, bedarf es daher klarer, nicht streitanfälliger Regelungen. Die Bundesregierung sollte dementsprechend präzisieren, welche Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts gelten“, fordert der Bundesrat weiter. 

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt diese Anpassung wie auch zwei weiter Vorschläge in ihrer Gegenäußerung ab. 

„Für entsprechende Präzisierungen lässt die Verbraucherrechte-Richtlinie keinen Spielraum, da sie insoweit vollharmonisierend ist“, führt die Bundesregierung aus. (scr/hau/30.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Frank Schwabe

Frank Schwabe

© photothek

Schwabe, Frank

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz

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Stefan Möller

Stefan Möller

© AfD Thüringen/ Martin Schieck

Möller, Stefan

AfD

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Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

© Sebastian Steineke/ Tobias Koch

Steineke, Sebastian

CDU/CSU

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Christin Willnat

Christin Willnat

© Christin Willnat /Kati Krüger

Willnat, Christin

Die Linke

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Dr. Konrad Körner

Dr. Konrad Körner

© Dr. Konrad Körner/ Julia Durmann

Körner, Dr. Konrad

CDU/CSU

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Thomas Fetsch

Thomas Fetsch

© Deutscher Bundestag/von Saldern

Fetsch, Thomas

AfD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/1856 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    PDF | 802 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2463 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts - Drucksache 21/1856 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 545 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Steffen, Dr. Till (B90/Grüne)
  • Überweisung 21/1856 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Anhörung zu Änderungen im Verbraucher­vertragsrecht

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 10. November 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (21/1856, 21/2463) befasst. Sieben Sachverständige nahmen in der Sitzung zu dem Vorhaben Stellung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen zum einen Vorgaben der EU-Richtlinien 2023 / 2673 und 2024 / 825 umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Kern sind unter anderem die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen sowie eine Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“ im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge. Auch Informationspflichten sind Gegenstand des Entwurfs. Darüber hinaus soll im Bürgerlichen Gesetzbuch ein Anspruch auf die unentgeltliche Aushändigung der ersten Kopie der Behandlungsakte verankert werden. Diese Änderung geht laut Vorlage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 zurück.

„Bislang keine Probleme mit Ausübung des Widerrufsrechts“

Für den Handelsverband Deutschland sagte Georg Grünhoff, dass die zusätzliche Regulierung des Widerrufsrechts für Online-Händler eigentlich nicht erforderlich sei. Verbraucher hätten bislang keine Probleme mit der Ausübung des Widerrufsrechts gehabt, so Grünhoff. Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben warb der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige für eine möglichst praktikable Umsetzung bei allen Geschäftsmodellen. Konkrete Nachbesserungen forderte der Handelsverbandsvertreter mit Blick auf die Umsetzung der Widerrufsfunktion für Online-Händler, die ohne Kundenkonto agieren.

Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern nannte die Einführung der Widerrufsfunktion einen richtigen und wichtigen Schritt. Beschwerden mit Bezug auf den Widerruf träten häufig auf, führte Halm aus. Die auf Vorschlag der SPD-Fraktion benannte Sachverständige machte ebenfalls Vorschläge zur Umsetzung der Widerrufsfunktion, etwa mit Bezug auf die präzise Formulierung. Nachbesserungsbedarf sah Halm zudem bei den Regelungen zu den Informationspflichten.

„Massive Einschränkung von Verbraucherrechten“

Axel Kleinlein vom Beratungsunternehmen mathconcepts ging auf die geplanten Änderungen im Versicherungsvertragsrecht ein. Er sprach von einer „massiven Einschränkung“ von Verbraucherrechten insbesondere mit Blick auf die Verbraucherinformation. Kritisch sah der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige die vorgesehene Streichung des Anspruchs auf Information der ursprünglichen Vertragsbestimmungen im Versicherungsvertragsrecht. Auch die Anpassung beim „ewigen Widerrufsrecht“ sei hoch problematisch, so Kleinlein.

Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband ging unter anderem auf die geplante Änderung im Behandlungsvertragsrecht ein. Diese sei ein kleiner, aber wichtiger Schritt, um die Patientinnen und Patienten in ihrer Position gegenüber den Behandelnden zu stärken. Dafür sei aber eine Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes dringend erforderlich, sagte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Methmann warb zudem dafür, das Gesetzesvorhaben dazu zu nutzen, eine sektorübergreifende allgemeine Bestätigungspflicht einzuführen, um Verbraucher gegen telefonisch untergeschobene, langfristige Verträge besser zu schützen.

„Pragmatische Umsetzung von EU-Richtlinien“

Dr. Maximilian Ott von der Bundesrechtsanwaltskammer sagte, der Entwurf lasse weder viel Raum für Kritik noch für Lob. Es handle sich um eine „pragmatische Umsetzung der Richtlinien“. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige warb dafür, sich auf EU-Ebene für eine Vereinfachung der Widerrufsvorschriften einzusetzen. 

Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth nannte die Konzeption des Gesetzentwurfs gelungen. Schmidt-Kessel begrüßte unter anderem die Beseitigung des „ewigen Widerrufsrechts“. Mit Blick auf Vorschläge zur Einführung einer Bestätigungslösung warnte der Rechtswissenschaftler davor, diese in einer „Eilaktion“ einzuführen. Zwar sei so eine Lösung richtig und unverzichtbar, doch müsse man sich gut überlegen, wie sie mit der Rechtsgeschäftslehre zusammenspiele, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. 

Florian Schönberg vom Sozialverband Deutschland Bundesverband kritisierte die geplante Umsetzung des Einsichtsrechts in die Behandlungsakte. Wie auch Verbraucherzentralen-Vertreter Methmann monierte Schönberg, dass künftig im Normtext auf die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ verzichtet werden solle. Diese Begriffe sicherten „Transparenz, Rechtssicherheit und Klarheit im Behandlungsverhältnis“, sagte der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. (scr/10.11.2025)

Dokumente

  • 21/1856 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    PDF | 802 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2463 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts - Drucksache 21/1856 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 545 KB — Status: 29.10.2025
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Tagesordnung

  • Tagesordnung der 14. Sitzung - 10. November 2025, 11:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(6)23a - Stellungnahme Axel Kleinlein
  • 21(6)23b - Stellungnahme Florian Schönberg
  • 21(6)23c - Stellungnahme Georg Grünhoff
  • 21(6)23d - Stellungnahme Felix Methmann

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-verbrauchervertragsrecht-1114518

Stand: 12.11.2025