Kinderkommission

Kinderfotos im Netz: Fachgespräch zu Sharenting und Kinderinfluencern

Zeit: Mittwoch, 5. November 2025, 17 bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Kinderrechten und dem Kindeswohl muss auch im Internet uneingeschränkt Geltung verschafft werden. Darin waren sich Sachverständige und Politik im Fachgespräch der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer ‒ Kommerzialisierung von Kindheit (Teil 1)“ am Mittwoch, 5. November 2025, einig. Wegen des sich rasant entwickelnden digitalen Raums – sowohl als Teil des Familienlebens als auch als Ort wirtschaftlicher Aktivitäten, beispielsweise von Influencer-Eltern – seien der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gefordert, den Kinderschutz in diesem Lebensbereich zu verbessern. 

„Kinder sind keine Klicks“

Das Phänomen des sogenannten „Sharenting“, bei dem Eltern ihre Kinder in den Sozialen Medien in Bildern und Videos vermarkten, um Klicks zu generieren und den Verkauf von Produkten anzukurbeln, geht laut den Experten mit Gefahren für das Kindeswohl einher. Sorgeberechtigte setzten mit dieser Praxis Gesundheit, Wohlbefinden und eine freie Persönlichkeitsentwicklung ihrer minderjährigen Schutzbefohlenen oft leichtfertig aufs Spiel.

Die Kinderkommission als Unterausschuss des Familienausschusses wolle dazu beitragen, die Missstände in dem Bereich zu beseitigen, sagte der Kiko-Vorsitzende Michael Hose (CDU/CSU). „Kinder sind keine Klicks. Wir müssen sie besser schützen.“ Es gelte jetzt, „rechtliche Regelungen“ zu treffen, „die tragen, und gleichzeitig die Medienkompetenz“ in der Gesellschaft zu stärken. 

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Die Rechtsanwälte Dr. Jörn Claßen, Dr. Richard Kindling und Dr. Lea Schwob von der Kanzlei Brost Claßen Rechtsanwälte für Medien- und Markenrecht stellten ein Rechtsgutachten zu dem Thema mit dem Titel „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ vor, das vom Deutschen Kinderhilfswerk und der Organisation Campact in Auftrag gegeben wurde.

Das unbedachte Teilen von Kinderfotos in den Sozialen Medien gehöre zum alltäglichen Verhalten vieler Eltern, sagte Claßen. Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen zulasten von Kindern in Deutschland gingen in die Tausende, man habe es mit einem weiter zunehmenden Phänomen zu tun. In Extremfällen könne dies die Heranwachsenden in ihrer freien Entwicklung beeinträchtigen. 

„Das Familienleben wird kommerzialisiert“

So würden beim „family influencing“ Kinder ungefragt in die Werbevideos ihrer Influencer-Eltern hineingezogen. Die Videos entstehen oft in den eigenen vier Wänden und geben so viel Privates preis, so der Rechtsanwalt. „Die Tür zum Kinderzimmer wird für ein Millionenpublikum geöffnet. Das Familienleben wird im Grunde kommerzialisiert.“ 

Es bestehe Handlungsbedarf, „da es aktuell keine klaren rechtlichen Vorgaben gibt, wann Fotos veröffentlicht werden dürfen und wann nicht – keine rechtliche Orientierungshilfe für Eltern, Behörden und Gerichte.“

Aufklärung und weitere Verrechtlichung

Dem Fehlverhalten, sei es aus Unwissen oder mit Vorsatz, gelte es vor allem mit Aufklärung und über einen freiwilligen Ansatz zu begegnen, Rechtsverstöße seien zu dokumentieren, Täter auf ihr Vergehen aufmerksam zu machen. 

Unterhalb einer gesetzlichen Regelung seien bereits jetzt die Landesmedienanstalten gefordert, ihre Wächter- und Kontrollfunktion im Internet gegenüber dem kommerziellen Sharenting sowie ihre Möglichkeiten zur Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz auszubauen. 

Auf Bundesebene sei das Jugendschutzgesetz der Ort, an dem das Schutzniveau, etwa durch Altersangaben, verstärkt werden sollte. Und schließlich müsse die weitere Verrechtlichung dieses Lebensbereichs, im Bereich des Persönlichkeitsrechtes, in ständiger Rechtsprechung durch die Gerichte erfolgen.

Mehrstufiges Einwilligungskonzept

Um den Schutz von Kindern und die Rechtssicherheit bei der kommerziellen Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet zu verbessern, schlage man ein mehrstufiges Einwilligungskonzept vor, das darauf ziele, Kindeswohlgefährdung „bereits proaktiv“ zu verhindern, erklärte Schwob. Es fuße auf den Grundrechten zu Persönlichkeit, Teilhabe, dem Schutz- und Erziehungsauftrag durch Eltern und Staat und knüpfe an das „grundsätzliche Einwilligungserfordernis bei der Veröffentlichung von Bildnissen, also am Recht am eigenen Bild an“.

Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr gehe man dabei im kommerziellen Kontext von einem Veröffentlichungsverbot aus. Das gebiete das besondere Schutzbedürfnis der Kleinsten. Ab dem siebten Lebensjahr komme die Vertretungsbefugnis der Eltern für die Erklärung einer Einwilligung zum Tragen, ob Kinder sich in Bildern und Videos im Rahmen einer Vermarktung im Internet zeigen. 

Interessenskonflikt der Eltern

Man sehe hier allerdings die Eltern in einem Interessenkonflikt zwischen ihrem eigentlichen Schutz- und Erziehungsauftrag und ihren wirtschaftlichen Interessen, weswegen eine dritte, unabhängige Person als Ergänzungspfleger hinzugezogen werden müsse, so die Anwältin und Ko-Autorin des Gutachtens. Die Eltern seien in der Rolle als gesetzlicher Vertreter, die Einwilligung geben müssen – und auch als Gefährder, die in das Persönlichkeitsrecht ihrer Kinder eingreifen. Damit liege ein nicht zulässiges Insichgeschäft vor.

Wenn die Kinder in dem Alter zwischen zehn und zwölf Einsichtsfähigkeit erlangten, was es bedeutet, wenn Fotos im Netz veröffentlicht werden, sei von einer Doppelzuständigkeit auszugehen: Die Kinder müssten nun neben ihren Eltern ebenfalls in die Veröffentlichung einwilligen und so an der Entscheidung beteiligt werden. Das folge insbesondere aus ihrem Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt und aus der Notwendigkeit, eine eigene Medienkompetenz zu entwickeln. Ab 16 Jahren sei dann von einer Alleinentscheidungsbefugnis der Kinder auszugehen. 

Behördliche Arbeitserlaubnis

Liege eine entsprechende Einwilligung vor und sei im Sinne des Arbeitsrechts eine wirtschaftliche Betätigung von Kindern im Rahmen des Influencer-Marketings anzunehmen, finde der Jugendarbeitsschutz Anwendung, erläuterte Ko-Gutachter Kindling. Eine behördliche Arbeitserlaubnis sei einzuholen. Die Gesetzeslage müsse dahingehend „konkretisiert und klargestellt werden, dass auch eine Tätigkeit von Kindern im Bereich des Influencer-Marketing unter das Gesetz fallen kann“. 

Das Gutachten greife außerdem die Idee aus europäischen Nachbarländern wie Frankreich auf, Einnahmen, die minderjährige Kinder durch ihre Arbeit erzielen, auf ein Treuhandkonto ein- und bei Erreichen ihrer Volljährigkeit auszuzahlen. 

Kommerzialisierung der Kindheit

Zu dem Thema „Sharenting“ falle ihm eigentlich nichts Gutes ein, wenn er an die betroffenen Kinder denke, sagte Christian Grüner, Pädagoge und Mediator. Über die Kommerzialisierung der Kindheit hinaus beunruhige schon die Tatsache, dass bei Videos aus dem Home-Bereich eine Fülle an Informationen nach außen transportiert werde. 

Es entstehe schnell eine riesige Menge hochsensibler, persönlicher Daten: Wie sieht es bei mir zu Hause aus, womit beschäftige ich mich am liebsten, wo bewege ich mich, wie heisst mein Sportverein. Okay sei, wenn diese Infos nur einem begrenzten, vertrauten Personenkreis zur Verfügung stünden. Im schlimmsten Fall schaue jedoch das gesamte Netzwerk zu. 

Gefahr von Mobbing und Deep Fakes

Unangenehme Darstellungen könnten zudem zum Mobbing benutzt werden. Nicht auszuschließen sei darüber hinaus, dass an sich harmlose Bilder und Videos im Darknet in einen sexualisierten Kontext gerückt würden. Und schließlich gelinge es heute mithilfe von KI immer besser, qualitativ bestechende Deep Fakes zu erzeugen, aus nur wenig Bildmaterial und Tönen gar eine ganze Serie abzuleiten und Parallelidentitäten zu erschaffen. 

Die Folgen für die Kinder seien belastend bis gravierend: Da das Influencing und Sharenting auf die Darstellung möglichst realitätsnaher Situationen ziele, komme es dazu, dass Kinder auch in ungünstigen, verletzlichen Momenten gezeigt und dadurch bloßgestellt würden. 

Rechtliche Vorgaben und präventive Projekte

Kinder gerieten außerdem in emotionale Ausnahmezustände. Kontrollverlust, Machtlosigkeit und ein Unsicherheitsgefühl stellten sich ein, wenn eine echte Möglichkeit zu widersprechen fehle und die Kinder erst im Verlauf des Älterwerdens verstünden, dass die eigene häusliche Sphäre von einem riesigen Publikum betrachtet worden sei. Gegenüber den Eltern, die die Kinder eigentlich vertreten und sich schützend vor sie stellen sollten, komme es zu einem Vertrauensverlust, wenn diese die Bedürfnisse der Kinder hinter ihre wirtschaftlichen Interessen zurückstellten. 

Grüner betonte die Vielschichtigkeit des Themas und die Beteiligung unterschiedlichster Disziplinen und unterstrich die Notwendigkeit, die Medienkompetenz bei Eltern, Lehrern und Kindern zu verbessern. Staat und Gesellschaft, aber auch Anbieter, trügen gleichermaßen Verantwortung und müssten vorbildhaft handeln. Wenn man ein fragwürdiges Video mit einem „Like“ versehe, stütze dies das Wirtschaftsmodell von Influencern. Ein Nein zu einem Foto sei zu akzeptieren. Eine Schaltfläche zum schnellen Löschen von Posts sollte auf allen Seiten leicht erkennbar sein und problematische Inhalte müssten gemeldet und rasch entfernt werden. 

Von der Politik erwarte er sich rechtliche Vorgaben für die Geschäftsmodelle der Influencer und die Förderung für informierende, präventive Projekte. (ll/06.11.2025)