Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden:

Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (21/1893) angenommen. Der Haushaltsausschuss hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (21/2593). Die Bundesregierung will damit das Boni- und Dividendenverbot für öffentlich gestützte Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft lockern. „Das Dividendenverbot kann unter bestimmten Bedingungen bei börsennotierten oder eine Börsennotierung anstrebenden Unternehmen zur Folge haben, dass die Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme erheblich behindert wird“, stellt die Bundesregierung fest und ergänzt: „Die gesetzliche Änderung zielt darauf ab, diese Behinderung durch Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme zu vermeiden.“ Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Artikel 4 des im Sommer 2022 beschlossenen Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage. Mit diesem seien Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die kritische Infrastrukturen im Sektor Energie betreiben, geschaffen worden. Ende 2022 sei in diesem Bereich ein sogenanntes Boni- und Dividendenverbot an den Erhalt von Stabilisierungsmaßnahmen in Form einer Rekapitalisierung geknüpft worden, erklärt die Bundesregierung weiter. Mit dem Gesetz soll es der Regierung zudem ermöglicht werden, „im Verordnungsweg Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft zu übertragen, der im Zuge einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz Vermögenswerte der Deutschen Post AG übertragen werden“. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Gegen das Gesetz stimmte die AfD, Grüne und Linke enthielten sich.

ERP-Sondervermögen 2026: Angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026, 21/1899). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/2784) vor. Das Gesetz sieht vor, dass Mittel in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, einschließlich gewerblich orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und Angehörige freier Berufe, erhalten aus dem ERP-Sondervermögen zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund zwölf Milliarden Euro. ERP steht für European Recovery Program und ist die englische Bezeichnung des US-amerikanischen Marshall-Plans zum Wiederaufbau Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und Hausbanken durchgeführt. Gegen das Gesetz stimmte die AfD, Die Linke enthielt sich.

Eurocontrol: Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hat der Bundestag auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (21/1894) angenommen. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2533) vorgelegt hatte. Mit diesem Gesetz sollen zum einen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Eingehen einer völkervertraglichen Bindung an die aktuellen Änderungen der Anlagen I und III der Maastricht Vereinbarung geschaffen werden. Zum anderen soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage das Bundesministerium für Verkehr Änderungen der Anlagen I bis III der Maastricht-Vereinbarung innerstaatlich „im Verordnungswege“ in Kraft setzen kann. Die Verordnungsermächtigung greife dabei nur für Änderungen der Anlagen I bis III, „die sich im Rahmen der Ziele der Maastricht-Vereinbarung halten und die also keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Maastricht-Vereinbarung bedeuten, sondern ihrem Wesen nach eher ,technischer Natur' sind“, heißt es in dem Gesetz.

Petitionen: Der Bundestag hat ferner 16 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 76 bis 91 (21/2606, 21/2607, 21/2608, 21/2609, 21/2610, 21/2611, 21/2612, 21/2613, 21/2614, 21/2615, 21/2616, 21/2617, 21/2618, 21/2619, 21/2620, 21/2621).

Reduzierung der Flächenzahl für Windkraftanlagen

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach Anpassung des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land an den Ist-Zustand durch eine Aussetzung beziehungsweise Reduzierung der Flächenzahl, „da bereits zu viele Windkraftanlagen installiert sind“, wie der Petent schrieb. 

Einen Windenergieschlüssel zu benutzen, der sich auf eine Zahl stützt, wieviel Landfläche nötig ist, sei nicht zielführend. Er binde personelle Ressourcen und richte Schäden in Milliardenhöhe an, „ganz zu schweigen von der Vernachlässigung von Umwelt- und Naturschutz sowie der Gesundheit“, hieß es in der öffentlichen Eingabe (ID166843).

„Mehr Strom als tatsächlich benötigt“

Von dem im Windenergieflächenbedarfsgesetz genannten Flächenschlüssel von zwei Prozent der Flächen der Bundesrepublik seien zwar bislang erst ein Viertel, also gut 0,5 Prozent, umgesetzt. Trotzdem hat der Ausbau der Windenergie aus Sicht des Petenten bereits eine Größe erreicht, „die ihre Möglichkeit der Versorgung des Landes mit ausreichend Strom bereits überschritten hat“. Das liege daran, dass der Wind nicht dauerhaft, sondern nur stundenweise zur Verfügung stehe und die bereits installierten Windkraftanlagen bei Volllast bereits mehr Strom lieferten, als tatsächlich benötigt werde. 

Da dieser Überschuss nicht gespeichert werden könne, würden bereits heute mehrere Milliarden Euro dafür aufgewandt, dass den Betreibern der Windkraftanlagen der nicht produzierte Strom bezahlt wird, wenn sie zum Schutz des Netzes ihre Anlagen abschalten müssen. Weitere Milliarden fielen dadurch an, „dass wir den überflüssigen Strom ins Ausland verschenken, oder gar dafür bezahlen, dass uns dieser abgenommen wird“. 

Petitionsausschuss: Windkraftausbau ist notwendig

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 5. November mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann“. Der Ausschuss wies in der Begründung darauf hin, dass der Ausbau erneuerbarer Energien ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaneutralität und die Verringerung von Energieimporten sei. 

Zudem sei der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere der Windkraft – notwendig, „um den durch zunehmende Elektrifizierung und Sektorenkopplung zukünftig steigenden Strombedarf jederzeit decken zu können“. 

Zwischenspeicherung in Pumpspeicherkraftwerken und Batteriespeichern

Die Aussage, dass in Deutschland zeitweise mehr Strom produziert als gebraucht werde, sei zutreffend, schrieben die Abgeordneten. Richtig sei auch, dass aktuell aufgrund von Netzengpässen der vor allem im Norden Deutschlands produzierte Strom aus Windkraftanlagen teilweise nicht in die Bedarfszentren im Süden transportiert werden könne. Daher müssten auch Stromnetze auf Übertragungsnetz- und Verteilnetzebene ausgebaut werden. 

Was die Speicherfähigkeit angeht, so machte der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass von Windkraftenergieanlagen erzeugter Strom kurzzeitig in unterschiedlichen Stromspeichern, wie in Pumpspeicherkraftwerken oder in Batteriespeichern zwischengespeichert werden könne, um die angebotsanhängige Erzeugung und den schwankenden Verbrauch über den Tagesablauf zeitlich aneinander anzugleichen. 

Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung des Ausbaus der erneuerbaren Energien für die Erreichung der Klimaziele, vermag der Petitionsausschuss daher die Forderung nach Reduzierung der Flächen für Windkraftanlagen nicht zu unterstützen, hieß es in der Vorlage. (hau/13.11.2025)