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Frauen

Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt

„Gewaltschutz ganzheitlich denken – Istanbul-Konvention vollständig umsetzen“. Diesen Titel trägt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2803(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Eine Gewaltschutzstrategie müsse ganzheitlich ausgerichtet sein, heißt es in dem Antrag. 

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt komme in allen Teilen und Schichten der Gesellschaft vor. Täter und Tatverdächtige stammten häufig aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen – meist seien es Partner, Ex-Partner, Angehörige oder andere nahestehende Personen. Die Zahlen würden seit Jahren konstant steigen, kritisieren die Grünen. „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft und eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine staatliche Pflicht“, heißt es in dem Antrag.

Zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Von der Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention unter Einbeziehung aller einschlägigen staatlichen Stellen, nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen einschlägigen Organisationen weiterzuentwickeln und die nationale Koordinierungsstelle finanziell und personell bedarfsgerecht auszustatten. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes solle die Regierung zügig vorangehen und dieses Gesetz in enger Abstimmung mit den in Verantwortung stehenden Ländern und mit den Kommunen unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Fachverbänden begleiten. 

Eine verpflichtende, gleichstellungsfokussierte Täterarbeit bei Gewaltschutzanordnungen soll nach bundeseinheitlichem Standard verankert werden, sowie verpflichtende Aus- und Fortbildungen von Fachpersonal (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Lehrkräfte, Gesundheitswesen, Sozialarbeit) mit Fokus auf Dynamiken geschlechtsspezifischer Gewalt, und intersektionale Dimensionen durchgeführt werden. (che/hau/04.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

König, Anne

CDU/CSU

Anne König

Anne König

© Anne König/Anja Tiwisina

Przygodda, Kerstin

AfD

Kerstin Przygodda

Kerstin Przygodda

© Kerstin Przygodda/ Daniel Schneider

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Przygodda, Kerstin

AfD

Kerstin Przygodda

Kerstin Przygodda

© Kerstin Przygodda/ Daniel Schneider

Ortleb, Josephine

SPD

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Gebel, Kathrin

Die Linke

Kathrin Gebel

Kathrin Gebel

© Kathrin Gebel/ Nicklas Kurzweil

Demuth, Ellen

CDU/CSU

Ellen Demuth

Ellen Demuth

© Ellen Demuth / Hanna Witte

Bessin, Birgit

AfD

Birgit Bessin

Birgit Bessin

© Birgit Bessin/ AfD-Fraktion

Esken, Saskia

SPD

Saskia Esken

Saskia Esken

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/2803 - Antrag: Gewaltschutz ganzheitlich denken - Istanbul-Konvention vollständig umsetzen
    PDF | 192 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/2803(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-istanbul-konvention-1128186

Stand: 06.09.2026