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Frauen

Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt

„Gewaltschutz ganzheitlich denken – Istanbul-Konvention vollständig umsetzen“. Diesen Titel trägt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2803), den der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Eine Gewaltschutzstrategie müsse ganzheitlich ausgerichtet sein, heißt es in dem Antrag. 

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt komme in allen Teilen und Schichten der Gesellschaft vor. Täter und Tatverdächtige stammten häufig aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen – meist seien es Partner, Ex-Partner, Angehörige oder andere nahestehende Personen. Die Zahlen würden seit Jahren konstant steigen, kritisieren die Grünen. „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft und eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine staatliche Pflicht“, heißt es in dem Antrag.

Zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Von der Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention unter Einbeziehung aller einschlägigen staatlichen Stellen, nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen einschlägigen Organisationen weiterzuentwickeln und die nationale Koordinierungsstelle finanziell und personell bedarfsgerecht auszustatten. Bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes solle die Regierung zügig vorangehen und dieses Gesetz in enger Abstimmung mit den in Verantwortung stehenden Ländern und mit den Kommunen unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Fachverbänden begleiten. 

Eine verpflichtende, gleichstellungsfokussierte Täterarbeit bei Gewaltschutzanordnungen soll nach bundeseinheitlichem Standard verankert werden, sowie verpflichtende Aus- und Fortbildungen von Fachpersonal (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Lehrkräfte, Gesundheitswesen, Sozialarbeit) mit Fokus auf Dynamiken geschlechtsspezifischer Gewalt, und intersektionale Dimensionen durchgeführt werden. (che/hau/04.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

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Ulle Schauws

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© Ulle Schauws/ Simon Erath

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Anne König

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Kerstin Przygodda

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© Kerstin Przygodda/ Daniel Schneider

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Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

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Kerstin Przygodda

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© Kerstin Przygodda/ Daniel Schneider

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AfD

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Josephine Ortleb

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Kathrin Gebel

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Ellen Demuth

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© Ellen Demuth / Hanna Witte

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Birgit Bessin

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Saskia Esken

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Esken, Saskia

SPD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/2803 - Antrag: Gewaltschutz ganzheitlich denken - Istanbul-Konvention vollständig umsetzen
    PDF | 192 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2803 beschlossen

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Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-istanbul-konvention-1128186

Stand: 05.12.2025