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  • 2./3. Lesung (Offshore)
Energie

Geplante Änderungen im Energiewirtschaftsrecht debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Energiewirtschaftsrecht beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Zum einen handelt es sich um den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496), zweitens um den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich (21/1498) sowie zur Änderung energierechtlicher Vorschriften und drittens um den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (21/1491).

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zur vierten Änderung Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496) die Gasspeicherumlage abschaffen. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus.

Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist.

Änderung des Energiewirtschaftsrechts

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts  (21/1497) werden Regelungen der EU-Richtlinie 2024 / 1711 zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. Kernstück des Gesetzentwurfs sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich. 

Regelungen zum sogenannten Energy Sharing – zur gemeinschaftlichen Erzeugung, zu Verbrauch und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region – sollen Verbrauchern eine aktivere Teilnahme am Energiemarkt ermöglichen. Zudem sollen weitere Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout weiter beschleunigen, indem insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden.

Daneben sind Änderungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren mit dem Ziel einer Beschleunigung des Netzausbaus vorgesehen sowie systematische Anpassungen des Energiefinanzierungsgesetzes, die für dessen Funktionsweise relevant sind.

Windenergie auf See und Stromnetze

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (21/1491) will die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2018 / 2001 umsetzen. Mit dem Vorhaben sollen Genehmigungen von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um.

Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Für solche Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden, heißt es in dem Entwurf. (nki/vom/11.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

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Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

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Dr. Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Alhamwi, Dr. Alaa

Bündnis 90/Die Grünen

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Mirze Edis

Mirze Edis

© Mirze Edis

Edis, Mirze

Die Linke

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Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

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Raimond Scheirich

Raimond Scheirich

© Raimond Scheirich

Scheirich, Raimond

AfD

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Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/1491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
    PDF | 720 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 296 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
    PDF | 506 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1496, 21/1497, 21/1491 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Experten plädieren für Änderungen am Offshore-Ausbaugesetz

Zeit: Montag, 13. Oktober 2025, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Die Meinungen der Sachverständigen über die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen sind in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 13. Oktober 2025, zum Teil weit auseinandergegangen. Grundlage der Anhörung war der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ (21/1491). Das Gesetz sieht unter anderem verschlankte Zulassungsverfahren in Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. 

Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

Rüdiger Nebelsieck von der Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte, sagte, in dem Entwurf seien zahlreiche unionsrechtswidrige Abweichungen von den Anforderungen der EU-Richtlinie auf Kosten des Umwelt- und Artenschutzes enthalten. „Dies stellt nicht nur eine richtlinienwidrige Umsetzung dar, die zu Rechtsunsicherheit führen würde, sondern auch eine tatsächliche Gefahr für die Biodiversität“, erklärte der Sachverständige in seiner Stellungnahme. Er empfahl, die Pflicht zur Ausweisung weiterer Beschleunigungsgebiete für die Offshore-Windenergie zu streichen. 

Die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie auf See sei weitgehend gelungen, so Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. Allerdings seien die durch den unionsrechtlichen Umsetzungsspielraum eröffneten Möglichkeiten zur Vereinfachung, Beschleunigung sowie Kostensenkung nicht umfassend zugunsten des Ausbaus der erneuerbaren Energien genutzt worden. 

Begrenzte Produktionskapazitäten in der Lieferkette

In eine andere Richtung wies die Kritik von Carla Langsenkamp, WWF Deutschland. Nach derzeitigem Stand sei nicht davon auszugehen, dass durch die Ausweisung von Beschleunigungsflächen für die Offshore-Windkraft eine beschleunigende Wirkung hinsichtlich eines schnelleren Ausbaus erzielt werde. Nicht das Genehmigungsverfahren an sich, sondern vielmehr begrenzte Produktionskapazitäten in der Lieferkette der Offshore-Komponenten und der Ausbau der Infrastruktur wie Häfen und Netzanbindungen seien limitierende Faktoren. Auch leiste die Festlegung von Beschleunigungsflächen keinen Beitrag mehr, um die Vorgabe zu erfüllen, 2030 einen EU-weiten Erneuerbaren-Anteil von 42,5 Prozent zu erreichen. Sie verwies außerdem auf den schlechten Zustand der Natur in Nord- und Ostsee. 

Stefan Thimm vom Bundesverband Windenergie Offshore erwartet keine Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie in Deutschland durch den im Gesetz vorgesehenen Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung. Limitierende Faktoren des Ausbaus seien nicht die Genehmigungsverfahren, sondern vor allem der Netzausbau. Thimm forderte einen Erhalt der Umweltverträglichkeitsprüfungen wenigstens als freiwillige Option. 

Beschleunigung des Netzausbaus

Unzufrieden mit einer anderen Regelung zeigte sich Andrees Gentzsch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Es sei klar, dass schnellere Verfahren gebraucht würden. Offshore-Windparks seien ein elementarer Bestandteil der Energiewende. Der Netzausbau müsse beschleunigt werden. Planfeststellungsverfahren von drei bis fünf Jahren seien zu lang. Gentzsch wies aber darauf hin, dass für den Verzicht auf artenschutz- und gebietsschutzrechtliche Einzelprüfungen für Offshore-Netzanbindungsleitungen im Gegenzug eine pauschale Ausgleichszahlung je Trassenkilometer vorgesehen sei. Dadurch würden sich Mehrkosten von fünf bis sieben Millionen Euro pro Vorhaben ergeben. Eine pauschale Zahlung sei nicht sinnvoll. 

Mit der Umsetzung des EU-Rechts setzten sich auch die Übertragungsnetzbetreiber auseinander. Tetiana Chuvilina vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO begrüßte zwar ausdrücklich die im Entwurf vorgesehenen Erleichterungen und die damit zu erwartenden Beschleunigungen der Netzausbauvorhaben. Andererseits wurde kritisiert, dass der Gesetzentwurf in einigen Punkten über eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehe, obwohl sich die Koalition im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Vorgaben verständigt habe. 

Das damit vermeintlich erreichbare höhere Schutzniveau für Natur und Umwelt werde mit einem erheblichen Verzögerungspotenzial bei der Ausweisung der Infrastrukturgebieten erkauft. Im schlimmsten Fall werde es keine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Strom-Höchstspannungsleitungen geben. 

Dr. Kai Roger Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen sah das bislang gesteckte Ausbauziel von 70 Gigawatt Offshore-Windenergie im Jahr 2045 als zu hoch an. Die Anlagen würden sich bei einer zu dichten Bebauung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone gegenseitig Winderträge wegnehmen (Verschattung). Dann sei der teure Netzausbau nicht zu rechtfertigen. Er plädierte auch für eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen etwa durch eine Verringerung pro ausgeschriebener Fläche auf ein Gigawatt, weil andernfalls ein Oligopol bei Anbietern drohe. (hle/13.10.2025)

Dokumente

  • 21/1491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
    PDF | 720 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 9. Sitzung am Montag, den 13. Oktober 2025, 14:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 9. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze", BT-Drucksache 21/1491) des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 13. Oktober 2025

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(9)058 Stellungnahme der TenneT TSO GmbH
  • 21(9)063 Stellungnahme WWF
  • 21(9)064 Stellungnahme Bundesverband Windenergie Offshore
  • 21(9)067neu Stellungnahme Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
  • 21(9)068 Stellungnahme Stiftung Umweltenergierecht
  • 21(9)065 Stellungnahme Verband kommunaler Unternehmen
  • 21(9)075 Stellungnahme des Sachverständigen Rüdiger Nebelsieck LL.M., PNT Partner Rechtsanwälte

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Kritik an Abschaffung der Gasspeicherumlage und Energy Sharing

Zeit: Mittwoch, 15. Oktober 2025, 8.30 bis 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage und die geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsrecht zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, wie Regeln für das sogenannte Energy Sharing, sind am Mittwoch, 15. Oktober 2025, bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie auf Kritik gestoßen. Die Sachverständigen waren sich einig, dass die geplanten Maßnahmen keine weiteren bürokratischen Zusatzaufgaben verursachen sollen und die Energiepreise nicht weiter steigen dürfen. Auf Kritik stieß, dass die Entlastung von Unternehmen und Privatverbrauchern von der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden soll.

Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten

Der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496) sieht die Abschaffung der Gasspeicherumlage vor. 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für die Senkung der Stromkosten durch einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten vorgesehen. 

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (21/1497) werden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und andere Energierechtsvorschriften verändert und EU-Richtlinien umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen beinhalten die Einführung von Regelungen für Energy Sharing – ein Konzept, bei dem gemeinschaftlich erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien, wie Solar- oder Windkraftanlagen, lokal geteilt werden kann - sowie die Beschleunigung von Planungsverfahren zum Ausbau von Stromnetzen.

Forderung nach Planungssicherheit

Dr. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), und Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), beide durch die CDU/CSU-Fraktion benannt, begrüßten den Wegfall der Gasspeicherumlage sowie den finanziellen Ausgleich des Umlagekontos und die zukünftige Finanzierung von Absicherungsmaßnahmen durch den Bund. „Um jedoch eine kurzfristig spürbare Entlastung der Industrie zu erreichen, muss die Maßnahme dauerhaft rechtlich abgesichert werden“, sagte Seyfert. Die Erdgaskosten in Deutschland produzierender Unternehmen seien nach wie vor „deutlich höher als beispielsweise in den USA“. Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit zur Wiedereinführung der Umlage gefährde die regulatorische Planungssicherheit und „wird vom VIK abgelehnt“, unterstrich Seyfert. 

Bolay sagte, zu der Erleichterung bei Netzanschlüssen fehle in den vorliegenden Regelungsentwürfen eine wirkliche Beschleunigung für den Anschluss von Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, Erneuerbare- Energien-Anlagen und Speichern. Er schlage daher „eine Freistellung von der Netzanschlusspflicht für reine Eigenversorgungsanlagen vor, wenn diese sicherstellen, dass zu keiner Zeit Strom ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird“.

Beteiligung von Bürgern an der Energiewende

Dr. Paula Hahn, Abteilungsleiterin Recht beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), benannt durch die SPD-Fraktion, gab bei der Änderung des Energierechts zu bedenken, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft „seit Jahren mit immer weiteren Pflichten belegt werden, deren Erfüllung nicht dem Erfolg der Unternehmung zugutekommt, sondern allein behördlichen Monitoring- und staatlichen Kontrollwünschen entspricht“. Als Beispiel dafür führte sie das geplante Energy Sharing an. „Die Vorgaben zur gemeinsamen Energienutzung sollten im Gesetz auf das notwendige Maß beschränkt werden“, forderte Hahn. Energy Sharing „kann und soll“ die Akzeptanz und Beteiligung von Bürgern an der Energiewende stärken, entscheidend werde aber die konkrete Umsetzung sein. „Sie muss möglichst, einfach, schlank und kostengünstig sein“.

Dem widersprach Florian Munder, Leiter Team Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige forderte den zügigen Ausbau des Energy Sharings. Bis zum 1. Juni 2028 solle die Bundesregierung einen Bericht zur bisherigen Umsetzung solcher Projekte vorlegen. Durch die vergünstigte Nutzung von erneuerbarem Strom bestehe ein Anreiz, den eigenen Stromverbrauch an die Stromerzeugung der Erneuerbaren-Energie-Anlage anzupassen. Dies könne im besten Fall den notwendigen Netzausbau begrenzen und somit gesamtwirtschaftlich vorteilhaft sein.

Reservierungsmechanismus für Netzkapazität

Arndt Börkey, Leiter Strom und Regulierung beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), mahnte: Die Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes setze zwar wichtige Anpassungen um, adressiere aber dringende Probleme nicht, die in der Praxis aufträten. Anders als in früheren Entwürfen fehlten zentrale Bausteine wie zum Beispiel notwendige Verbesserungen zur Reservierung von Netzanschlüssen. „Ohne einen einheitlichen und leistungsfähigen Reservierungsmechanismus für Netzkapazität werden die drängenden Probleme beim Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speichern und neuen Verbrauchern nicht gelöst“, sagte Börkey, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannt hatte. 

Für das Energy Sharing forderte der von der SPD-Fraktion eingeladene Experte, Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, „eine rechtsklare und europarechtskonforme Umsetzung“ der Maßnahmen. Dies gelte vor allem mit Blick auf die zu engen Anforderungen bei der Einbindung von Speichern, die unklare Regelung zur Teilnahme von Bürgerenergiegemeinschaften am Energy Sharing sowie die fehlenden Maßnahmen zur Beteiligung schutzbedürftiger Kunden.

Entlastung bei Unternehmen und Privathaushalten

Dr. Christine Wilcken, Ständige Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers und Leiterin des Dezernats Klima beim Deutschen Städtetag, konzentrierte sich auf die Gasspeicherumlage. Die Umlage soll abgeschafft und die Gasspeicherbefüllung künftig vom Bund getragen und nicht mehr auf die Endkunden umgelegt werden. „Diese Entlastungswirkung bei Unternehmen und Privathaushalten sehen wir positiv“, sagte Wilcken. Die Entlastung müsse jedoch aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Die Mittel des KTFs seien für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität vorgesehen und nicht für konsumtive Ausgaben.

Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), benannt durch CDU/CSU, sieht „zusätzlichen Änderungsbedarf im EnWG, um die entsprechenden Voraussetzungen für einen möglichst zügigen Speicherhochlauf zu schaffen“. Aktuelle Entwicklungen im europäischen Ausland, wie der Blackout in Spanien und Portugal im Frühjahr, zeigten, dass der Zubau erneuerbarer Energien durch Speicher flankiert werden müsse, die diese zusätzliche Leistung aufnähmen und zeitversetzt in das Energiesystem integrieren könnten. „Um neue Speicher investitionssicher an das Netz zu bringen, braucht es verlässliche Verfahren“, forderte Windelen. (nki/22.10.2025)

Dokumente

  • 21/1496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 296 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 10. Sitzung am Mittwoch, den 15. Oktober 2025, 08:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich
  • 1. Ergänzungsmitteilung zur 10. Sitzung am Mittwoch, den 15. Oktober 2025, 08:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich -

Protokolle

  • Wortprotokoll der 10. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes", BT-Drucksache 21/1495, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften", BT-Drucksache 21/1497 sowie zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zu dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (hier: Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes) auf Ausschussdrucksache 21(9)053) des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Oktober 2025

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(9)056 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • 21(9)066 Stellungnahme Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
  • 21(9)077 Stellungnahme des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)
  • 21(9)076 Stellungnahme des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)
  • 21(9)078 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 21(9)079 Stellungnahme des BVES Bundesverband Energiespeichersysteme e.V.
  • 21(9)080 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht
  • 21(9)082 Stellungnahme der Sachverständigen Dr. Christine Wilcken, Deutscher Städtetag

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Ausschussdrucksache 21(9)053 Formulierungshilfe des BMWE für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Bundestag beschließt Abschaffung der Gasspeicherumlage

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes„ (21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1.17) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2597) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2624) vor.

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mit dem Gesetzesbeschluss wird die Gasspeicherumlage abgeschafft. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus.

Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist. (nki/hau/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()
Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

()
Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

()
Daniel Walter

Daniel Walter

© Daniel Walter/ Photothek Media Lab

Walter, Daniel

SPD

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Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()
Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

()
Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

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Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

()
Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/1496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 296 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2078 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 21/1496 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 163 KB — Status: 08.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2146 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. September bis 8. Oktober 2025)
    PDF | 193 KB — Status: 09.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2597 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1.17 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 491 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2624 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1. 17, 21/2597 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 181 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/1496, 21/2078 (Beschlussempfehlung 21/2597: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen


Aufruf von ZP 12 innerhalb von TOP 14

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (21/1497, 21/2076, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2793) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Mit demselben Abstimmungsverhalten wurde eine Entschließung zu dem Gesetz angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2794) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz werden Regelungen der EU-Richtlinie 2024 / 1711 zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. Kernstück sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich. Regelungen zum sogenannten Energy Sharing – zur gemeinschaftlichen Erzeugung, zu Verbrauch und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region –sollen Verbrauchern eine aktivere Teilnahme am Energiemarkt ermöglichen. 

Zudem sollen weitere Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout weiter beschleunigen, indem vor allem grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden. Daneben wurden Änderungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren mit dem Ziel einer Beschleunigung des Netzausbaus ebenso vorgenommen wie systematische Anpassungen des Energiefinanzierungsgesetzes, die für dessen Funktionsweise relevant sind.

Änderungen im Energieausschuss

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte am 12. November Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Dabei geht es unter anderem um eine Verlängerung für Netzanschlussbegehren bis zum 31. Dezember 2026. Dadurch wird klargestellt, dass solche Anträge auch weiterhin nach den Regelungen des Paragrafen 33 Absatz 1 bis 9 der mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft tretenden Gasnetzzugangsverordnung behandelt werden. Paragraf 33 regelt die Netzanschlusspflicht. 

Außerdem soll bei Wärmespeichern und untertägigen Wasserstoffspeichern die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit schneller erreicht werden. Beide seien zentral für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und den Ausbau des Wasserstoffnetzes.

Großbatteriespeicher werden nun ausdrücklich eigenständig im Außenbereich privilegiert und bauplanungsrechtlich erleichtert zugelassen. Errichtung und Betrieb von Großbatteriespeichern mit einer Speicherkapazität von mindestens einer Megawattstunde seien aufgrund ihrer Größe und ihrer Natur nach nur im Außenbereich möglich, da diese Batteriespeicher gerade auf die Nähe zu einem Umspannwerk und einem Netzknotenpunkt mit hoher Spannungsebene angewiesen seien. Dies mache eine Privilegierung dieser „essenziellen Energiewendetechnologie“ erforderlich.

Entschließung verabschiedet

Mit der verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, möglichst zeitnah eine mit EU-Recht vereinbare Regelung zu erarbeiten, die Rechtssicherheit für den künftigen Betrieb von Konstellationen gewährleistet, die unter den bisherigen Kundenanlagenbegriff fielen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass unverhältnismäßige bürokratische Lasten für die Betreiber vermieden werden sollen.

Darüber hinaus soll die Regierung im ersten Quartal 2026 einen Regelungsentwurf vorlegen, mit dem Netzanschlussverfahren im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher verbessert und digitalisiert werden, um Transparenz und Planungssicherheit zu erhöhen, um den Stau bei Anschlussbegehren vor allem von Großbatteriespeichern, Industriekunden und Rechenzentren zu lösen und um den Netzbetreibern einen gesamtwirtschaftlich sinnvollen Umgang mit der akuten Situation immer knapper werdender Netzanschlusskapazitäten zu ermöglichen.

Rollout von Smart Metern

Weiter heißt es in der Entschließung, dass der Rollout von Smart Metern nach dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende nun angelaufen, das bisherige Tempo allerdings weiterhin unzureichend sei. Zum 30. Juni 2025 weis die Bundesnetzagentur 1.607.202 eingebaute intelligente Messsysteme aus, davon rund 760.000 quotenrelevante Pflichteinbauten. Damit seien aktuell rund 16,4 Prozent der Pflichteinbauten, aber nur etwa drei Prozent aller Messstellen realisiert. 

Nach dem gesetzlichen Rollout-Fahrplan müsse jeder Messstellenbetreiber 20 Prozent der Pflichteinbauten bis Ende 2025 erreichen, ohne Nutzung von Kooperationen drohe vielen Messstellenbetreibern eine Zielverfehlung. Der Rollout als zentrales Energiewendeprojekt drohe somit Schaden zu nehmen, heißt es in der Entschließung.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mit der nächsten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes eine deutliche Verschärfung des Sanktionsregimes gegen säumige grundzuständige Messstellenbetreiber auf den Weg zu bringen und dabei auch verpflichtende Abhilfemaßnahmen vorzusehen, wenn sich die Zahlen kurzfristig nicht erheblich verbessern. Vorgeschlagen werden die verpflichtende Übertragung auf den Auffangmessstellenbetreiber oder auf einen anderen geeigneten Akteur und die verpflichtende Ausschreibung der Grundzuständigkeit.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verlangte in seiner Stellungnahme (21/2076) eine einfachere Anwendung des sogenannten Energy Sharings und bat um Prüfung, ob eine faktische Notwendigkeit von zwei separaten Verträgen gemäß Paragraf 42c Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 besteht oder ob gegebenenfalls eine Vertragsbeziehung ausreichend ist. Außerdem forderte der Bundesrat eine deutliche Klarstellung dahingehend, dass Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 3 Nummer 15 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder einer Energiespeicheranlage sein dürfen.

Die Bundesregierung wolle den Vorschlag des Bundesrates prüfen, heißt es in ihrer Gegenäußerung. Energy Sharing solle Letztverbrauchern die Teilhabe an der Energiewende erleichtern und daher so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet werden. Die neue Regelung sehe aus Gründen der Klarheit zurzeit zwei Verträge vor. Zunächst einen energierechtlichen Liefervertrag nach Paragraf 42c Absatz 1 Nummer 2 und dann einen Vertrag, der das gesellschaftsrechtliche Verhältnis zwischen Betreiber der Anlage und dem Abnehmer regelt. 

Da es sich um ein neues Modell handele, erscheine es sinnvoll, dies für eine reibungslose Umsetzung vorzugeben, schreibt die Bundesregierung. Grundsätzlich wäre auch eine Vertragsbeziehung möglich, die die vorgegeben Regelungen nach Nummer 2 und Absatz 3 enthält. Nach Auffassung der Bundesregierung ließe auch der aktuelle Wortlaut eine Zusammenfassung beider Verträge in einem Dokument grundsätzlich zu.

Keine Zustimmung der Bundesregierung fand der Vorschlag des Bundesrates zu den Bürgerenergiegesellschaften. Die Fassung der Vorschrift ermögliche bereits die Teilhabe von Bürgerenergiegesellschaften am Energy-Sharing-Modell, weshalb sei eine Klarstellung nicht erforderlich sei, so die Bundesregierung. (nki/13.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

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Christian Reck

Christian Reck

© Christian Reck

Reck, Christian

AfD

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Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Dr. Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Alhamwi, Dr. Alaa

Bündnis 90/Die Grünen

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/1497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2076 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1497 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 410 KB — Status: 08.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2146 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. September bis 8. Oktober 2025)
    PDF | 193 KB — Status: 09.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2793 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 2 MB — Status: 12.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2794 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15, 21/2793 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 561 KB — Status: 12.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Cezanne, Jörg (Die Linke)
  • Gesetzentwurf 21/1497, 21/2076 (Beschlussempfehlung 21/2793 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/2793 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Schnellere Genehmigungen von Offshore-Windenergie­anlagen und Stromnetzen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ (21/1491, 21/2075, 21/2146 Nr. 1.14) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3078) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.  

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2018 / 2001 in deutsches Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungen von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Das Gesetz setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um. 

Eingeführt werden Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen. Für solche Flächen und Gebiete gelten künftig verschlankte Zulassungsverfahren. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden, heißt es in dem Entwurf.

Änderungen am Regierungsentwurf

Im parlamentarischen Verfahren hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie einen Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen, der eine größere Flexibilität bei den Ausschreibungsmengen vorsieht. Als Reaktion auf die leer gelaufene Ausschreibungsrunde werden die Mengen für das Ausschreibungsjahr 2026 von 2.500 auf bis zu 5.000 Megawatt ausgeweitet werden. 

Außerdem erfolgt die Verträglichkeitsprüfung auf Grundlage der vorhandenen Daten zu den betroffenen Natura-2000-Gebiete. Es wird ausschließlich auf der Grundlage von bei den Behörden vorhandenen Daten zu den betroffenen Natura-2000-Gebieten geprüft, ob bei diesen Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können. Wenn keine geeigneten Daten vorhanden sind, sind keine Kartierungen notwendig. (nki/hau/04.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()
Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

()
Raimond Scheirich

Raimond Scheirich

© Raimond Scheirich

Scheirich, Raimond

AfD

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Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

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Dr. Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Alhamwi, Dr. Alaa

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

()
Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

()
Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/1491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
    PDF | 720 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2075 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze - Drucksache 21/1491 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 270 KB — Status: 08.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2146 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. September bis 8. Oktober 2025)
    PDF | 193 KB — Status: 09.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3078 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1491, 21/2075, 21/2146 Nr. 1.14 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
    PDF | 1 MB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/1491 und 21/2075 (Beschlussempfehlung 21/3078: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-windenergie-auf-see-1128192

Stand: 05.12.2025