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Inneres

Kontroverse Debatte zur geplanten Befugnis­erwei­terung der Bundes­polizei

In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstagvormittag, 18. Dezember 2025, über die von der Bundesregierung geplante „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei beraten. Während die AfD-Fraktion dabei den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3051) in Teilen begrüßte, kritisierten Rednerinnen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken die Vorlage als unzureichend beziehungsweise zu weitgehend. Vertreter der Koalition warben dagegen mit Nachdruck für die angestrebten Neuregelungen.

Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Antrag der Linken zur Reduzierung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3306) zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Minister: Herausforderungen haben sich massiv gewandelt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies darauf, dass das geltende Bundespolizeigesetz größtenteils aus dem Jahr 1994 stamme und sich die Herausforderungen in den vergangenen Jahrzehnten „massiv gewandelt“ hätten. 1994 habe es noch keine Cyberattacken und keine Drohnengefahr gegeben, weshalb die Reform des Gesetzes dringend notwendig sei. Dabei gehe es auch um die 55.000 Bundespolizisten, „die schlichtweg unser Vertrauen“ verdienten.

Mit der Novelle werde die Bundespolizei „mit den notwendigen Befugnissen und den notwendigen Mitteln“ gestärkt, fügte der Ressortchef hinzu. So schaffe man „umfassende Sicherheitszonen am Bahnhof“, sorge für die Durchsetzung von Messer- und Waffenverbotszonen, die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen und den Einsatz hochauflösender Videokameras an Bahnhöfen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes sei zudem die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), nachdem jahrelang über die Einführung der Quellen-TKÜ gesprochen worden sei.  

AfD: Gesetz enthält positive Neuerungen

Markus Matzerath (AfD) sagte, seine Fraktion halte eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich für sinnvoll und setze sich für zeitgemäße Befugnisse für die Grenzschutzpolizei ein. Der Gesetzentwurf enthalte etwa mit neuen Befugnissen bei der Abwehr von Drohnen auch positive Neuerungen. Richtig und wichtig sei auch, dass die Bundespolizei künftig laut Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können soll, doch seien die Voraussetzungen dafür viel zu streng.

Daneben seien einige Regelungen nicht nachvollziehbar. So könne es nicht richtig sein, dass die Abfrage von Verkehrsdaten nicht grundsätzlich zur Verhinderung strafbarer Schleusungen zulässig sein soll, sondern nur bei „lebensgefährdenden Schleusungen“.

SPD: Angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse

Sonja Eichwede (SPD) betonte, dass die Koalition mit dem Gesetzentwurf auf grundlegende Veränderungen der sicherheitspolitischen Herausforderungen reagiere. Die Bundespolizei brauche „angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse“ etwa zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel. 

Mit der „überfälligen“ Novellierung des Gesetzes werde die Bundespolizei effektiver aufgestellt. Dazu gehöre auch, Möglichkeiten zu eröffnen, auf moderne Kommunikationsformen und technische Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Auch würden die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr ausgeweitet.

Grüne kritisieren „alte Unions-Rezepte“

Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, die Regierungsvorlage sei „zu wenig“ und enttäuschend. Statt neue Ideen zu präsentieren, würden „alte Unions-Rezepte neu aufgekocht“. Besonders ärgerlich sei, dass „bürgerrechtliche Errungenschaften aus früheren Gesetzentwürfen einfach komplett gestrichen“ worden seien. 

Ein Beispiel dafür seien die sogenannten Kontrollquittungen nach einer Polizeikontrolle, die Diskriminierungen vorgebeugt hätten.  Auch sollten Body-Cams immer eingeschaltet werden, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird. Dabei könnten Body-Cams auch die Polizei schützen. Ferner würde eine Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei  das Vertrauen der Bürger stärken.

Linke: Gesetz ist Schritt in Richtung Autoritarismus

Clara Bünger (Die Linke) wertete den Gesetzentwurf als „Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat“, der zu einem „massiven Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte“ führe. Das habe mit Sicherheit und Modernisierung nichts zu tun. 

Künftig solle die Bundespolizei nahezu beliebig entscheiden dürfen, wen sie kontrolliere – „ohne konkreten Verdacht, ohne objektive Kriterien“, kritisierte Bünger. Auch solle die Bundespolizei dem Gesetzentwurf zufolge selbst Abschiebehaftverfahren einleiten können. Statt einen „massiven Ausbau von Befugnissen“ brauche es mehr Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns erforderlich.    

CDU/CSU: Instrument gegen übles Schleuser-Geschäft

Josef Oster (CDU/CSU) entgegnete, es sei Ausdruck eines „grundlegenden Wandels in der deutschen Innenpolitik“, dass in dem Gesetzentwurf nicht mehr eine „Kennzeichnungspflicht für alle“ oder die Verpflichtung zum Ausstellen von Kontrollquittungen stehe: „Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht“, sagte Oster. 

Mit der Einführung der Quellen-TKÜ, verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffenverbotszonen, verstärkter Videoüberwachung, schnellerem Handeln bei Abschiebehaft und von Befugnissen zur Drohnenabwehr beinhalte der Gesetzentwurf „wichtige Verbesserungen für unsere Polizei“. So setzte man mit der Quellen-TKÜ dem „üblen Geschäft der Schleuser“ ein zeitgemäßes Instrument entgegen und mache die Grenzen sicherer.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“  für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der  Quellen-TKÜ auch  die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden.

Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen.

Antrag der Linken

Die Linke plädiert in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“.

Ferner setzt sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählt sie neben der  Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/18.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

Bundesminister des Innern

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Markus Matzerath

Markus Matzerath

© Markus Matzerath/ Andreas Klöcker

Matzerath, Markus

AfD

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Markus Matzerath

Markus Matzerath

© Markus Matzerath/ Andreas Klöcker

Matzerath, Markus

AfD

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/ Karolina Sobel

Bünger, Clara

Die Linke

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Josef Oster

Josef Oster

© Josef Oster/ Laurence Chaperon

Oster, Josef

CDU/CSU

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Christopher Drößler

Christopher Drößler

© Christopher Drößler/ Martin Schieck

Drößler, Christopher

AfD

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Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Fiedler, Sebastian

SPD

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Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

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Jan Köstering

Jan Köstering

© Jan Köstering

Köstering, Jan

Die Linke

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Florian Oest

Florian Oest

© Florian Oest/ Tobias Koch

Oest, Florian

CDU/CSU

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Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Janich, Steffen

AfD

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Rasha Nasr

Rasha Nasr

© Photothek Media Lab

Nasr, Rasha

SPD

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Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Janich, Steffen

AfD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Ingo Vogel

Ingo Vogel

© Ingo Vogel/ Olaf Schwickerath - Fotostudio Lichtschacht, Essen

Vogel, Ingo

SPD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3306 - Antrag: Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken
    PDF | 152 KB — Status: 16.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3051 und 21/3306 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Experten-Echo zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Zeit: Montag, 26. Januar 2026, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Überwiegend Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung haben die Stellungnahmen der Experten gekennzeichnet, als es am Montag, 26. Januar 2026, in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) ging. Zudem stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306) auf der Tagesordnung.

„Hohes Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko“

Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte meinte, der Gesetzentwurf überschreite die verfassungs- und menschenrechtlichen Grenzen. Massive Grundrechtseingriffe, unzureichende Begrenzungen, der Wegfall zentraler Schutzmechanismen sowie strukturelle Versäumnisse in der Kontrolle und Transparenz führten zu einem deutlichen Reformbedarf. Besonders verwies er auf das seiner Meinung nach hohe Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko, die Vorverlagerung polizeilichen Handelns ohne hinreichend strenge Voraussetzungen – so die anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen – und unzureichenden Schutz sensibler personenbezogener Daten. 

Selbst minimale Sicherungsmechanismen wie Kontrollquittungen und Dokumentationspflichten seien im Vergleich zum Entwurf vor anderthalb Jahren gestrichen worden. Zu Themen wie Kennzeichenerfassung, Drohneneinsatz, Fluggastdatenübermittlung bestünden zahlreiche offene und problematische Punkte.

„Sinnvolle und notwendige neue Aufgaben“

Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, meinte, der Gesetzentwurf bringe für die Bundespolizei eine Vielzahl von neuen Aufgaben mit sich, die sinnvoll und notwendig seien. Nach jahrelangen Diskussionen und gescheiterten Anläufen sei es nun an der Zeit, der Bundespolizei einen Rechtsrahmen zu geben, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werde. Die Bundespolizei könne ihre erweiterten Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn sie über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfüge. 

Grötsch legte dar, dass es nicht nur um die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei gehe. Zugleich müssten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend geschützt werden.

Ja zu neuen Befugnissen für die Bundespolizei 

Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei/Zoll, befand, die Anpassung des Bundespolizeigesetzes sei lange überfällig. Die Vorlage stelle einen Schritt in Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. Er begrüßte es, dass die Bundespolizei einige notwendige neue Befugnisse erhalte – insbesondere bezüglich Onlinedurchsuchung, Wohnungsüberwachung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Befragung und Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen. Folge der geplanten Änderungen sei allerdings auch, dass ein deutlicher Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich werde.

Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, bewertete es positiv, dass in dem Gesetzentwurf Misstrauensvoten gegenüber der Bundespolizei wie Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht nicht mehr auftauchen. Er vermisste, dass keine Befugnisse zur Gesichtserkennung im Gegensatz zur Kennzeichenerfassung aufgenommen worden seien. Nötig sei zudem eine Klarstellung, ob technische Mittel zur Drohnenbekämpfung auch Waffen umfassen. Insgesamt sprach er von einem guten Anfang des Gesetzesvorhabens. In den Feinheiten gebe es Bereiche, in denen nachgebessert werden müsse.

Noch „Luft nach oben“ beim Gesetzentwurf

Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein machte beim Gesetzentwurf „noch Luft nach oben“ aus. Sie kritisierte unter anderem, dass Mechanismen für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei fehlten – Vermeidung anlasssloser Kontrollen, explizites Diskriminierungsverbot, Kennzeichnungspflicht, Kontrollquittungen, Einsatz von Bodycams auch zur Kontrolle polizeilichen Handelns. Im Gesetzentwurf der Ampel-Regierung seien sie noch vorgesehen gewesen. Mehr Transparenz und eine bessere nachträgliche Überprüfbarkeit polizeilichen Handelns dienten einerseits dem Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, stärkten aber auch generell das Vertrauen in die Polizei und förderten die Entwicklung einer rechtsstaatlichen Fehlerkultur innerhalb der Polizei.

Prof. Dr. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl betonte, nach über drei Jahrzehnten weitestgehender Statik gelinge es endlich einer Bundesregierung, das Bundespolizeigesetz mit dem Regelungsgehalt für eine effektive Gefahrenabwehr aufzufüllen. Besonders begrüßte er die vorgesehenen Regelungen zur Drohnenbekämpfung. Die Befugnis zur Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen zum Schutz der in der bundespolizeilichen Zuständigkeit liegenden kritischen Infrastruktur wie Verladebahnhöfe, Bahnverkehrsknoten und Flughäfen seien ein Ausdruck innovativer Sicherheitsgesetzgebung. Die Gesetzesneufassung zur Gewährleistung der wichtigen Durchsetzung von Waffenverbotszonen bedürfe allerdings noch punktueller Feinjustierungen. Wagner kritisierte, dass eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss fehle. (fla/26.01.2026)

Dokumente

  • 21/3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3306 - Antrag: Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken
    PDF | 152 KB — Status: 16.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 23. Sitzung am Montag, dem 26. Januar 2026, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Anhörung 26.01.2026, 14.00 Uhr - Bundespolizeigesetz

Stellungnahmen

  • 21(26)15-16 - Gutachtliche Stellungnahme - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksachen 21/3051 und 21/3306
  • 21(4)123 A - Stellungnahme Andreas Roßkopf - Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei - Bezirk Bundespolizei | Zoll, Hilden - Bundespolizeigesetz - 21/3051
  • 21(4)123 B - Stellungnahme Uli Grötsch - Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, Berlin - Bundespolizeigesetz - 21/3051
  • 21(4)123 C - Stellungnahme Prof. Dr. Marc Wagner - Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksachen 21/3051, 21/3306
  • 21(4)123 D - Stellungnahme Kai Dittmann, Leiter Politik - Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 21/3051
  • 21(4)123 E - Stellungnahme Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneres Sicherheit - Deutscher Anwaltverein - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 21/3051
  • 21(4)123 F - Stellungnahme Heiko Teggatz - Stellvertretender Bundesvorsitzender - DPOLG Bundespolizeigewerkschaft, Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 21/3051
  • 21(4)125 - Stellungnahme Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V., Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 21/3051
  • 21(4)126 - Stellungnahme Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. - Verband Bundespolizei/Zoll, Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 21/3051

Weitere Informationen

  • Innenausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-bundespolizei-1129174

Stand: 21.02.2026