Stärkung von Schwangeren und Müttern bei Existenzgründung
„Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Den Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/3593), den der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026, beraten hat. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion, das Mutterschutzgesetz gelte für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen, nicht aber für Selbstständige, von Ausnahmen abgesehen. Die auf abhängig Beschäftigte zugeschnittenen Elterngeldregelungen könnten den Erfordernissen der Lage Selbstständiger nur unzureichend Rechnung tragen, kritisieren die Abgeordneten.
Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem bei der Auszahlung des Elterngelds die Lebensrealität Selbstständiger angemessen berücksichtigt, indem während des Elterngeldbezugs auf den Zeitraum der erbrachten Leistungen abgestellt wird und zudem bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes ein Wahlrecht zwischen dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum beziehungsweise dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt bei der Beantragung des Elterngeldes eingeführt wird.
Außerdem müsse die Regierung gegenüber den Bundesländern thematisieren, die Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen weiter zu flexibilisieren, damit auch außerhalb der Normarbeitszeiten Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das bisherige Elterngeld soll nach den Vorstellungen der Fraktion künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt werden. (che/hau/14.01.2026)