Instrumente gegen Schrottimmobilien
Der Bundestag hat sich am Freitag, 16. Januar 2026, mit dem Problem sogenannter Schrottimmobilien-befasst. Dazu haben die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel „Wirksame Instrumente gegen Schrottimmobilien“ (21/3614) und die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen – Stopp von sogenannten Schrottimmobilien“ (21/3615) dem Plenum zur Diskussion vorgelegt. Nach 30-minütiger Debatte wurden die Anträge an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Antrag der Grünen
In ihrem ersten Antrag (21/3614) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem ein Ankaufsrecht der Kommunen bei Schrottimmobilien nach Ertragswert ermöglichen soll, wenn die Verwahrlosung von Immobilien nicht innerhalb einer angemessenen Frist von den Besitzern abgestellt wird. Außerdem soll das Vorkaufsrecht der Kommunen für Schrottimmobilien im Insolvenzverfahren und bei Zwangsversteigerungen ermöglicht werden. In anderen Fällen wie Share Deals (Übertragung von Anteilen an Grundstücken) soll das Vorkaufsrecht der Kommunen verbessert werden.
Die Grünen weisen darauf hin, dass verwahrloste Immobilien in Zeiten stetig steigender Immobilienpreise eine „paradoxe Erscheinung im Stadtbild“ darstellen würden. Dennoch seien sie in fast jeder Stadt und auch in ländlichen Regionen anzutreffen. Die Ursachen für die Verwahrlosung von Grundstücken und Gebäuden seien vielfältig. Die Eigentümer dieser Immobilien seien oft aus unterschiedlichen subjektiven Gründen nicht willens oder in der Lage, Sanierungen durchzuführen. Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die Missstände beseitigen zu können, müsse der zur Verfügung stehende Instrumentenkasten deutlich erweitert und die bereits bestehenden Instrumente praxistauglicher als bislang ausgestaltet werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Antrag der Linken
Die Kommunen sollen Vorkaufsrechte erhalten, um besser gegen die Probleme mit Schrottimmobilien vorgehen zu können. Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag (21/3615) außerdem die Möglichkeit der Enteignung, wenn verwahrloste Immobilien langfristig leerstehen. Den oft überschuldeten Kommunen sollen ausreichende finanzielle Mittel in Form eines Bundesfonds oder eines anderen Finanzmechanismus bereitgestellt werden, damit sie ihre Ankaufs- oder Vorkaufsrechte wahrnehmen können.
In dem Antrag heißt es, Schrottimmobilien würden die Kommunen beim Erreichen städtebaulicher Entwicklungsziele und bei der Erfüllung unterschiedlicher Anforderungen behindern. „Sie beeinträchtigen die Lebensqualität in der Nachbarschaft und stellen teils sogar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wenn wegen bröckelnder Fassaden ganze Straßen gesperrt werden müssen“, schreibt die Fraktion. Die Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, wirksam gegen diese Missstände vorzugehen. Wenn die Kommunen selbst über die betroffenen Immobilien verfügen könnten, sei sichergestellt, dass Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden würden, bevor Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen. (hle/hau/16.01.2026)