Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren
Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Ihren Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) hat der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“ (21/3610) erstmals beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Der Entwurf dient laut Regierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage.
Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden.
Effektivere Parkraumkontrollen
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf.
Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann.
Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird.
Antrag der Grünen
Ein zentraler Schritt für mehr Gerechtigkeit sei es, Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nicht nur wie jetzt schon nach Fahrzeuggrößen, sondern auch nach sozialen Kriterien staffeln zu können, heißt es in der Vorlage der Grünen. Die Kommunen erhielten so die Möglichkeit, die Gebühren von beispielsweise Menschen mit geringem Einkommen abzusenken. „Mit solchen Abstufungen können soziale Härten vermieden und die Akzeptanz der Gebühren vor Ort gestärkt werden“, schreiben die Grünen.
Sie fordern zudem von der Bundesregierung, eine vollständig digitalisierte Parkraumkontrolle umzusetzen und dafür die digitale Hinterlegung der Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung in einer bundesweit einheitlichen Lösung zu ermöglichen. Dabei müsse angesichts der sensiblen Daten ein hohes IT-Sicherheits- und Datenschutzniveau implementiert werden. Des Weiteren sollte es aus Sicht der Grünen allen Kommunen ermöglicht werden, das Bewohnerparken entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Nachfrage vor Ort zu steuern. Dazu gehöre es auch, die Gebührenobergrenze von heute 30,70 Euro in der Gebührenordnung deutlich anzuheben „und den Kommunen damit die Freiheit zu geben, die Höhe der Gebühren nach den Bedarfen vor Ort festzulegen“. (hau/16.01.2025)