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Verkehr

Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren

Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Ihren Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) hat der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“ (21/3610) erstmals beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Der Entwurf dient laut Regierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage.

Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden.

Effektivere Parkraumkontrollen

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf.

Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann. 

Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. 

Antrag der Grünen

Ein zentraler Schritt für mehr Gerechtigkeit sei es, Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nicht nur wie jetzt schon nach Fahrzeuggrößen, sondern auch nach sozialen Kriterien staffeln zu können, heißt es in der Vorlage der Grünen. Die Kommunen erhielten so die Möglichkeit, die Gebühren von beispielsweise Menschen mit geringem Einkommen abzusenken. „Mit solchen Abstufungen können soziale Härten vermieden und die Akzeptanz der Gebühren vor Ort gestärkt werden“, schreiben die Grünen.

Sie fordern zudem von der Bundesregierung, eine vollständig digitalisierte Parkraumkontrolle umzusetzen und dafür die digitale Hinterlegung der Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung in einer bundesweit einheitlichen Lösung zu ermöglichen. Dabei müsse angesichts der sensiblen Daten ein hohes IT-Sicherheits- und Datenschutzniveau implementiert werden. Des Weiteren sollte es aus Sicht der Grünen allen Kommunen ermöglicht werden, das Bewohnerparken entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Nachfrage vor Ort zu steuern. Dazu gehöre es auch, die Gebührenobergrenze von heute 30,70 Euro in der Gebührenordnung deutlich anzuheben „und den Kommunen damit die Freiheit zu geben, die Höhe der Gebühren nach den Bedarfen vor Ort festzulegen“. (hau/16.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Christian Hirte

Christian Hirte

© Christian Hirte/Tobias Koch

Hirte, Christian

Parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr

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Maximilian Kneller

Maximilian Kneller

© Maximilian Kneller/ Tobias Ebenberger

Kneller, Maximilian

AfD

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Truels Reichardt

Truels Reichardt

© Truels Reichardt/ SPD

Reichardt, Truels

SPD

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Swantje Michaelsen

Swantje Michaelsen

© Swantje Michaelsen / Stefan Kaminski

Michaelsen, Swantje Henrike

Bündnis 90/Die Grünen

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Jorrit Bosch

Jorrit Bosch

© Cornelius von Haugwitz

Bosch, Jorrit

Die Linke

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Günter Baumgartner

Günter Baumgartner

© CSU Rottal-Inn

Baumgartner, Günter

CDU/CSU

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Alexander Arpaschi

Alexander Arpaschi

© Alexander Arpaschi / Nikolaus Becker

Arpaschi, Alexander

AfD

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Stefan Zierke

Stefan Zierke

© Stefan Zierke/ Ina Schönenburg

Zierke, Stefan

SPD

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Alexander Jordan

Alexander Jordan

© Alexander Jordan/ Matthias Velensek

Jordan, Alexander

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 870 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3610 - Antrag: Parken fair gestalten - Nachhaltig, digital und sozial gerecht
    PDF | 154 KB — Status: 13.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3505 und 21/3610 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Zuspruch zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes

Zeit: Montag, 23. Februar 2026, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (21/3505) stößt bei Sachverständigen überwiegend auf ein positives Echo. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 23. Februar 2026, deutlich. Mit der Regelung will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Angemahnt wurde von den Sachverständigen, eine Möglichkeit für sozial abgestufte Tarife beim Bewohnerparken zu schaffen. 

Regelung zum digitalen Führerschein

Richard Damm, Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), sieht die Regelung zum digitalen Führerschein als „essentiell für die Digitalisierung“ an. Die geplante vorzeitige Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe werde vom KBA befürwortet. Auch der Austausch von Dokumenten sei im Interesse einer modernen Verwaltung ausdrücklich zu begrüßen, sagte Damm. 

Felix Lennart Hake vom IT-Branchenverband Bitkom sprach sich ebenfalls für die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerschein aus. Es sei richtig, dass der Regierungsentwurf die nötigen Grundlagen für die Nutzung in EUDI-Wallets lege, betonte er. Unverständlich sei aber, weshalb der Gesetzgeber vorgebe, dass der digitale Führerschein nur im Inland gültig sein soll. Hake plädierte zudem dafür, den Anwendungsbereich digitaler Führerscheine insbesondere auch auf den vorläufigen Nachweis (VNF) der Fahrerlaubnis AM15 und die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 (BF17) auszudehnen.

Digitale Parkraumkontrolle

Kerstin Hurek vom Auto Club Europa (ACE) bezeichnete die digitale Parkraumkontrolle als Hebel für die „Vision Zero“. Eine bessere Verfügbarkeit regulärer Parkplätze verringere den Parkdruck - und damit auch gefährliches Falschparken auf Gehwegen, in zweiter Reihe oder in Kreuzungsbereichen. Außerdem reduziere es den Parksuchverkehr, der in Innenstädten bis zu 30 Prozent des Verkehrs ausmache, sagte Hurek. Nachhaltige Akzeptanz entstehe aber nur, wenn klar sei, „dass Regelverstöße Folgen haben“. Eine effektive Parkraumbewirtschaftung und konsequente Kontrollen seien daher weit mehr als reine Verwaltungsmaßnahmen. Sie seien „essenziell für den Schutz aller Verkehrsteilnehmenden“, so die ACE-Vertreterin.

Die digitale Parkraumkontrolle müsse ohne große Hürden und Nachkontrollerfordernisse praxistauglich und nicht nur stichprobenhaft eingeführt werden, verlangte Thomas Kiel d'Aragon von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Das zur Datensicherheit erforderliche Verschlüsselungsverfahren für das Fahrzeugkennzeichen sei zudem technologieoffen auszuprägen, betonte er. Kiel d'Aragon wies außerdem darauf hin, dass Parkprivilegien auch disruptive Wirkungen haben könnten. Sämtliche Ausnahmen gingen schließlich auf die Kosten des Bewohnerparkens. Gleichzeitig forderte der Kommunalvertreter, beim Bewohnerparken sozial abgestufte Tarife ausdrücklich zu ermöglichen.

Staffelung bei den Gebühren

Letzteres befürwortete auch der Anwalt für Straßen- und Straßenverkehrsrecht Roman Ringwald. Eine soziale Staffelung bei den Gebühren wäre aus seiner Sicht „sinnvoll und gut“. Das sei auch möglich, ohne einen großen Bürokratieaufwand zu erzeugen, sagte er mit Blick auf die Lösung bei den „Sozialtickets im ÖPNV“. Dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung bei der digitalen Parkraumkontrolle kommen soll, begrüßte Ringwald. Es gebe dann einen einheitlichen Spielraum, den jede Kommune unterschiedlich nutzen könne. Das sei besser als eine Vielzahl an Einzelregelungen, befand er. 

Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sprach sich ebenfalls dafür aus, den Gesetzentwurf dergestalt anzupassen, dass eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien künftig rechtssicher möglich ist. Im Interesse einer „sozialverträglichen Mobilität für alle“ schlage die DUH außerdem vor, die Einnahmen aus Parkgebühren ebenso wie Bußgelder, die im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung eingenommen würden, „in den Ausbau von Bus und Bahn sowie in die Rad- und Gehwegeplanung investiert werden“, sagte Saar.

Wenn der Führerschein in physischer Form nicht mehr mitgeführt werden muss, sei das nicht ganz unproblematisch, befand Marco Schäler als Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Zum einen, weil nicht immer mit einer flächendeckenden Netzabdeckung an den Kontrollörtlichkeiten zu rechnen sei. Zudem sei eine polizeiliche Beschlagnahme des Führerscheins nur in Folge einer polizeilichen Verwahrung des „physischen“ Dokumentes möglich. Schäler begrüßte, dass künftig der so genannte „Punktehandel“ unterbunden werden soll. Unklar bleibe allerdings, warum nur gewerbsmäßige Verhaltensweisen von der Bußgeldvorschrift erfasst würden, da eine Vielzahl von „Punkteübernahmen“ im Kontext von familiären Beziehungen oder im Freundes- oder Bekanntenkreis erfolgten. (hau/23.02.2026)

Dokumente

  • 21/3505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 870 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am Montag, den 23. Februar 2026, 13.00 Uhr

Protokolle

  • Wortprotokoll der 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am Montag, den 23. Februar 2026, 13.00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen der Anhörung am 23.02.2026

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)
  • Stellungnahme des Bitkom e. V.
  • Stellungnahme des ACE Auto Club Europa e. V.
  • Stellungnahme von Richard Damm, Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Stellungnahme von Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
  • Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH)

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Abstimmung über Digita­li­sierung von Führerscheinen und Parkraumkontrolle

Neben einem Parkhaushinweisschild ist ein Smartphone mit einem blauen P zu sehen.

Die Bundesregierung will das Straßenverkehrsgesetz novellieren. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt)

Liveübertragung: Donnerstag, 26. März, 21.15 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 26. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (21/3505, 21/4982) ab. Damit sollen Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung geschaffen werden. Zur Abstimmung im Plenum hat der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/4979) vorgelegt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zu dem Regierungsentwurf einen Änderungsantrag (21/4986) eingebracht. Von der Fraktion Die Linke liegt ein Entschließungsantrag (21/4987) vor. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage.

Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden.

Der Verkehrsausschuss hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Damit wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder ambulante Pflegedienste. 

Effektivere Parkraumkontrollen

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf.

Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann. 

Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Regierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. (aw/25.03.2026)

Dokumente

  • 21/3505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 870 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4979 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3505 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 738 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4982 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/3505, 21/4979 – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 490 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4986 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/3505, 21/4979 – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 443 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4987 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – 21/3505, 21/4979 – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 450 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw03-de-strassenverkehrsgesetz-1134280

Stand: 26.03.2026