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Wirtschaft

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Anschließend wurde der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. 

Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf.

Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern

Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. 

Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/28.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Daniel Bettermann

Daniel Bettermann

© Daniel Bettermann / Thorsten Eschstruth

Bettermann, Daniel

SPD

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Sandra Stein

Sandra Stein

© Sandra Stein/ Benjamin Jenak

Stein, Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Dr. Saskia Ludwig

Dr. Saskia Ludwig

© Laurence Chaperon

Ludwig, Dr. Saskia

CDU/CSU

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Vanessa Zobel

Vanessa Zobel

© DBT/ Inga Haar

Zobel, Vanessa

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 393 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Wirtschaft

Weniger Bürokratie bei Gewerbeordnung und Verbrauchskennzeichnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6399(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf ab. Darin hatte die Fraktion unter anderem die Aufhebung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes verlangt. 

Keine Mehrheit fand in dritter Beratung auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dagegen stimmten Union, AfD und SPD, während sich die Linksfraktion enthielt. Die Grünen hatten gefordert, einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter in der Gewerbeordnung einzuführen und echten Bürokratieabbau für den Beruf der Immobilienverwaltung und -vermittlung sicherzustellen.

Schließlich überwies der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen“ (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch das Gesetz werden „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat.

Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Berufsgruppen Qualifizierungen vorweisen müssen, doch mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe am Mittwoch, 10. Juni, im Wirtschaftsausschuss reduziert.

Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme eines „Nationalen Heizungslabels“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden. Außerdem fällt die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 des Bundesbedarfsplangesetzes künftig. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen wurden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert.

Zudem wurde auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ersatzlos gestrichen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine strengere Kontrolle der Ausgaben der deutschen Auslandshandelskammern. Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei den Auslandshandelskammern müssten sichergestellt werden, heißt es in dem Antrag, in dem die bisherigen Prüfungen der Kammern als unzureichend bezeichnet werden. Die Abgeordneten verweisen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle der Auslandshandelskammern, der Delegationen und der Repräsentanzen festgestellt habe. Die jährliche Förderung des Netzwerks der Auslandshandelskammern betrage nahezu 100 Millionen Euro und bestehe aus direkten Bundesmitteln sowie indirekten Bundesmitteln durch Aufträge der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), schreibt die Fraktion.

Zu den Forderungen der Fraktion gehören neben strengeren Prüfungen der Jahresabschlüsse die Einführung von verbindlichen Obergrenzen und Richtlinien für Gehälter und Honorare von Mitarbeitern der Auslandshandelskammern, die aus Bundesmitteln finanziert werden. Bonuszahlungen bei einer Fremdfinanzierung mit Bundes-, EU- oder Landesmitteln seien grundsätzlich auszuschließen. Gehälter für ortsansässiges Personal müssten sich an marktüblichen lokalen Durchschnittsgehältern orientieren. Außerdem solle die finanzielle Förderung der Auslandshandelskammern reduziert werden. Die Bundesregierung solle außerdem dem Bundestag bis zum 30. Juni 2026 einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs vorlegen. (nki/hle/11.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Daniel Bettermann

Daniel Bettermann

© Daniel Bettermann / Thorsten Eschstruth

Bettermann, Daniel

SPD

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

© Hanna Steinmüller/ Julia Bornkessel

Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

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Daniel Walter

Daniel Walter

© Daniel Walter/ Photothek Media Lab

Walter, Daniel

SPD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 393 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5136 - Antrag: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen - Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen
    PDF | 193 KB — Status: 31.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6396 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3740 - Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 675 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6397 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3740, 21/6396 - Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 188 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6399 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/3740, 21/6396 - Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 485 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6401 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/3740, 21/6396 - Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
    PDF | 460 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Conrad, Agnes (Die Linke); Wiener, Dr. Klaus (CDU/CSU)


Änderungsantrag 21/6399(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
Gesetzentwurf 21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 21/6401(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
Überweisung 21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-de-buerokratierueckbau-1136948

Stand: 25.06.2026