Antrag zu queeren Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
„Die ,vergessenen‘ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3659), den der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar 2026, beraten hat. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag Die Linke
Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke an die „'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“. Darin wird der Bundestag aufgefordert, anzuerkennen, „dass den queeren Opfern aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan wurde“. Für das damit verbundene Leid soll der Bundestag nach Auffassung der Fraktion die Opfer und ihre Hinterbliebenen um Verzeihung bitten.
Von der Bundesregierung fordert die Fraktion unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass die queeren Opfer des Nationalsozialismus „dauerhaft im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden“. Ferner solle die Bundesregierung den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag der Verwüstung durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 unterstützen. „Das neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die queere Community in ihrer Vielfalt sein“, heißt es dazu. (scr/28.01.2026)