Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge soll reformiert werden. (© picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose)
Liveübertragung: Donnerstag, 26. Februar, 13.55 Uhr
Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge reformieren. Ihr Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) soll am Donnerstag, 26. Februar 2026, in erster Lesung beraten werden. Gegenstand der halbstündigen Debatte ist auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Beide Vorlagen sollen nach der Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. In beiden Fällen soll der Finanzausschuss die Federführung bei den weiteren Beratungen übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es.
Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.
Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen
Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich.
Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.
Antrag der Grünen
Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag.
n diesen sollen abhängig Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für ihre individuelle Altersvorsorge automatisch einzahlen, „sofern sie dem nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, soll in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nennen das schwedische Modell als Vorbild. (bal/hau/02.02.2026)