• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Kontroverse um Um­setzung des Gemein­samen Europäischen Asylsystems

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS-Anpassungsgesetz, 21/1848, 21/2460) beraten. Nach einstündiger Debatte wurde der Entwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen.

Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS-Anpassungsfolgegesetz, 21/1850, 21/2462). Auch hier ist der Innenausschuss federführend. 

Die EU-Asylreform sieht unter anderem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor – mit dem Ziel, Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Außerdem soll das bisherige sogenannte Dublin-Verfahren geändert werden, das regelt, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist.

Minister: Migrationswende in Europa durchsetzen

Während die Vertreter der Regierungskoalition die Neuregelung verteidigten, kritisierte die AfD die GEAS-Reform als „hohlen Popanz“; Grüne und Linke beklagten dagegen massive Asylrechtsverschärfungen zu Lasten Schutzsuchender.

In der scharf geführten Debatte sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), GEAS sei die „Grundlage, um die Migrationswende in Europa durchzusetzen“. Bei der Reform gehe es darum, ein neues „Gleichgewicht aus Humanität, Solidarität und Ordnung“ zu schaffen. Das bedeute, die Lasten gerecht in Europa zu verteilen. 

Als „drei große Elemente“ des GEAS nannte Dobrindt, dass die EU-Außengrenzen gesichert und Asylverfahren dort durchgeführt werden, dass Sekundärmigration unterbunden wird und dann die Solidarität wirksam werde, die Staaten an den EU-Außengrenzen nicht dabei alleine zu lassen, die Asylverfahren abzuarbeiten.  

„Rahmenbedingungen für Return-Hubs schaffen“

Vorgesehen sei auch, in Deutschland „Sekundärmigrationszentren“ einzurichten, aus denen Betroffene, für die die Bundesrepublik nicht zuständig sei, in die EU-Staaten mit entsprechender Zuständigkeit zurückgeführt werden können, betonte der Minister. Dazu gehöre auch, „Wohnsitz- und Aufenthaltspflichten“ zu verhängen. In diesen Zentren solle es die Möglichkeit geben, in das zuständige Land auszureisen, „aber nicht, sich frei in Deutschland zu bewegen“.

Zusammen mit anderen EU-Staaten sei Deutschland derzeit dabei, das Europäische Asylsystem weiter zu „schärfen“, fügte der Ressortchef hinzu und plädierte für sogenannte „Return-Hubs“, also „Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber“, die nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden könnten, aber „in heimatnahe Regionen“. Hierzu müssten im neuen GEAS auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung solcher Return-Hubs geschaffen werden.

AfD: Maßnahmen vollkommen wirkungslos

Dr. Bernd Baumann (AfD) beklagte eine „massenhafte illegale Einwanderung“ als „das zentrale Problem“ Deutschlands. Die Mehrheit der Deutschen fühle sich „überfremdet im eigenen Land“. Mit der GEAS-Reform lege die Bundesregierung „ihren zentralen Baustein für eine angebliche Begrenzung der Migration“ vor, doch sei GEAS „vollkommen wirkungslos“ und die ganze Reform „reine Makulatur“. 

Auf der Ebene der Europäischen Union sei über GEAS „von der links-grünen Ampel“ verhandelt worden, die die Migration nicht habe begrenzen wollen. Diese Politik setzten CDU und CSU nun fort und „verkaufen das noch als Migrationswende“.  GEAS verteile die Migranten „per Zwangsquoten auf die Mitgliedsstaaten“, die sie „unbegrenzt“ aufnehmen oder „horrende Strafen zahlen“ müssten.

Migrationsbeauftragte: Nicht das Ende des Flüchtlingsschutzes

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Natalie Pawlik (SPD), sagte, auch wenn mit der GEAS-Reform der „Weg zu mehr Steuerung“ genommen werde, sei dies nicht das Ende des internationalen Flüchtlingsschutzes. Bei den Verhandlungen über die Regierungsvorlagen sei der SPD unter anderem wichtig gewesen, dass die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren „eine Option und keine Pflicht für die Bundesländer“ seien. 

Pawlik betonte zugleich, Kritik aus der Zivilgesellschaft an den Gesetzentwürfen ernst zu nehmen. Es werde Regelungen geben, „die an die Grenze dessen gehen, was das Grundgesetz, die EU-Grundrechtecharta und die Genfer Flüchtlingskonvention zulassen“. Diese blieben aber „unser Kompass“.

Grüne: Frontalangriff auf Schutzsuchende

Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung einen „Frontalangriff auf Schutzsuchende“ vor. Die geplanten Sekundärmigrationszentren dienten keinen anderen Zweck, „als Menschen de facto zu inhaftieren“. Auch sollten nach den Regierungsplänen Asylsuchende spätestens zwei Wochen, nachdem die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates für ihr Verfahren feststeht, von allen Leistungen ausgeschlossen werden. 

In diesem Zeitraum wolle die Regierung „aber nicht dafür sorgen, dass diese Menschen den zuständigen Staat auch praktisch erreichen können“. Man könne ihnen jedoch nicht Nahrung und Unterkunft verweigern, wenn nicht die Möglichkeit eines Transfers in das zuständige Land garantiert sei.  

Linke beklagt „faktische Haftbedingungen“

Clara Bünger (Die Linke) kritisierte, die GEAS-Reform sehe beschleunigte Asylverfahren direkt an der Grenze vor, „oft unter faktischen Haftbedingungen, mit eingeschränktem Rechtsschutz und kaum Zugang zu Rechtsberatung“. Dies habe mit Asylrecht nichts mehr zu tun. Menschen, die vor Krieg fliehen, sollten eingesperrt werden, „obwohl sie nichts gemacht haben, außer einen Asylantrag zu stellen“. 

Auch in Deutschland werde „Haft künftig zum Normalfall im Asylverfahren“. Hinter den von der Koalition geplanten Aufnahmeeinrichtungen für Sekundärmigration verberge sich „nichts anderes als ein neues System geschlossener Lager“, in denen bereits in einem anderen EU-Staat registrierte Menschen „vollkommen isoliert“ untergebracht werden sollten. Dies gehe weit über die GEAS-Vorgaben hinaus.  

Union erwartet Sekundärmigrationszentren in allen Ländern

Alexander Throm (CDU/CSU) äußerte die Erwartung, dass alle Bundesländer künftig Sekundärmigrationszentren einrichten. Wenn die Bundesregierung diese Möglichkeit schaffe, „dann müssen die Länder diese auch entsprechend nutzen“, sagte Throm. 

Auch werde man ausreisepflichtigen Personen, für deren Asylverfahren Deutschland nicht zuständig sei, die Sozialleistungen entsprechend kürzen. Wenn feststehe, dass Deutschland für ein Verfahren nicht zuständig sei, stehe es jedem „Dublin-Flüchtling“ frei, die Bundesrepublik „freiwillig in das für ihn zuständige Land zu verlassen“.

SPD: Ordnung und Humanität

Sonja Eichwede (SPD) betonte, mit der Reform werde ein „wichtiger Schritt für mehr Ordnung und Humanität“ umgesetzt und klar geregelt, welcher Mitgliedsstaat die Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren trägt. Durch ein verbessertes Screening an den Außengrenzen würden Schutzsuchende erfasst, wodurch besser nachzuvollziehen sei, wo Personen bereits registriert wurden und welches Land zuständig ist. 

So komme man zu einer gerechteren Steuerung und weniger Sekundärmigration, was zu einer Entlastung der Binnengrenzen führen werde. Funktioniere alles, könnten damit auch die Grenzkontrollen in Deutschland wieder entfallen. 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Das GEAS-Anpassungsgesetz zielt darauf ab, das nationale Recht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anzupassen und umfasst wesentliche Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Das GEAS sei die Grundlage, um Migration insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und irreguläre Migration zu begrenzen, schreibt die Regierung. 

Von der ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität werde Deutschland als Zielstaat von irregulärer Sekundärmigration deutlich profitieren. 

„Klarheit und Rechtssicherheit schaffen“

Die Anpassungen des Europäischen Rechts haben nach Angaben der Bundesregierung weitreichende Auswirkungen auf die Praxis; dort seien die Verfahren den neuen Vorgaben anzupassen. Um der Verwaltungspraxis in Bund, Ländern und Kommunen für die konkrete Umsetzung möglichst frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen und Zeit für die operativen Vorkehrungen zu belassen, sei die Verabschiedung der Anpassung des nationalen Rechts an die GEAS-Reform bereits deutlich vor der Anwendbarkeit der Rechtsakte erforderlich.

Aufgrund des EU-rechtlichen Verbots, Vorschriften aus Verordnungen im nationalen Recht zu wiederholen (Wiederholungsverbot), müssten entsprechende Regelungen in bestehenden Gesetzen gestrichen werden. Die GEAS-Rechtsakte würden zahlreiche Regelungen vorsehen, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen. 

Ebenso müssten Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Als Zielstaat irregulärer Sekundärmigration seien für Deutschland insbesondere die umfassende Registrierung nach der Eurodac-Verordnung sowie funktionierende Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats wichtig

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Zur Anpassung des nationalen Rechts in der Zuständigkeit des Bundes an die Vorgaben der GEAS-Reform sind dem Entwurf zufolge insbesondere das AZR-Gesetz (Ausländerzentralregistergesetz) sowie die AZRG-Durchführungsverordnung anzupassen. Auch weitere Gesetze seien vom Änderungsbedarf betroffen. 

So werde sichergestellt, dass zum einen die nationalen leistungsrechtlichen Regelungen den Vorgaben der EU-Rechtsakte entsprechen und dass zum anderen die Änderungen von Begrifflichkeiten und Verfahren sowie die Anpassung von Zuständigkeiten durch die GEAS-Reform im Ausländerzentralregister abgebildet werden. (sto/hau/ste/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

()
Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

Bundesminister des Innern

()
Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

()
Natalie Pawlik

Natalie Pawlik

© Natalie Pawlik/ Photothek Media Lab

Pawlik, Natalie

Staatsministerin und Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

()
Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

()
Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/ Karolina Sobel

Bünger, Clara

Die Linke

()
Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

()
Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

()
Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

()
Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

()
Hakan Demir

Hakan Demir

© Hakan Demir/ Fionn Grosse

Demir, Hakan

SPD

()
Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

()

Dokumente

  • 21/1848 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
    PDF | 454 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2460 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) - Drucksache 21/1848 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 403 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2462 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) - Drucksache 21/1850 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 177 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1848, 21/1850 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Änderungen beim Asylsystem strittig

Zeit: Montag, 3. November 2025, 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 200

Teils prinzipielle Zustimmung, teils erhebliche Skepsis, teils deutliche Ablehnung: In dieser Bandbreite bewegten sich am Montag, 3. November 2025, im Innenausschuss die Experten-Bewertungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Neben dem sogenannten GEAS-Anpassungsgesetz (21/1848, 21/2460) ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz, (21/1850, 21/2462).

„In der Praxis ungenügend“

Finn-Christopher Brüning, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag, nannte die Reform des GEAS gut gemeint, aber in der Praxis ungenügend. Es entstünden Aktenberge, aber es komme zu wenig Entscheidungen. Der Vollzug des Asylgesetzes sei zu schwer, es gebe zu viele Unstimmigkeiten und unklare Begriffe. 
Brüning befürchtete zusätzliche Arbeitslast in den Ausländerbehörden, die kaum zu bewältigen sei. Der geplante Solidaritätsmechanismus werde zulasten Deutschlands und seiner Kommunen gehen.

„Es gibt Nachsteuerungsbedarf“

Apl. Prof. Dr. Andreas Dietz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg, sprach von einer Herkulesaufgabe, das dicke Paket europäischer Normen ins deutsche Recht zu transferieren. Den vorliegenden Entwurf halte er für eine gute Grundlage. Es gebe aber Nachsteuerungsbedarf. 

Neu am GEAS sei die fast ausschließliche Verwendung von automatisch anzuwendenden Verordnungen. Das solle die Anwendung in der EU erleichtern, lasse aber den Mitgliedstaaten nur noch geringe Spielräume. Die EU-Normen seien komplex und ihr Zusammenspiel untereinander hochkompliziert. Mancher Nachbesserungsbedarf werde sich erst in der tatsächlichen Anwendung durch Behörden und Gerichte ab Sommer 2026 zeigen.

„Schutzzusagen für besonders vulnerable Personen fehlen weitgehend“

Sophia Eckert, Handicap International, trug vor, 10 bis 15 Prozent der Geflüchteten hätten Schätzungen zufolge eine Behinderung. Die tatsächliche Zahl sei wohl höher, besonders bei psychischen Beeinträchtigungen. Behinderung im Kontext mit Flucht sei also keine Randerscheinung. Der Anspruch geflüchteter Menschen auf Schutz, Teilhabe und Unterstützung nach der UN-Behindertenrechtskonvention, der EU-Aufnahmerichtlinie und dem Grundgesetz sei keine Empfehlung, sondern eine rechtlich bindende Verpflichtung – auch für Bundesregierung und den Gesetzgeber. 

Dieser Pflicht werde mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht nachgekommen. Schutzzusagen für besonders vulnerable Personen fehlten weitgehend. Die Expertin beklagte, die GEAS-Reform bedeute den tiefsten Einschnitt ins deutsche Asylrecht seit 1993 und einen massiven Rückschritt für den Flüchtlingsschutz in Europa. Eckert bezog das unter anderem auf die Einführung von Asylgrenzverfahren unter ihr zufolge faktischen Haftbedingungen.

„Freiheitsbeschränkungen drohen zur Regel zu werden“

Dr. Annika Fischer-Uebler, Deutsches Institut für Menschenrechte, kritisierte, der Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes berücksichtige die europarechtlichen Spielräume zugunsten von Schutzsuchenden nicht ausreichend. Gleichzeitig würden die Möglichkeiten, die Rechte zu beschränken, weitgehend ausgeschöpft. Insbesondere drohten Freiheitsbeschränkungen und Inhaftierungen von der Ausnahme zur Regel zu werden.

Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf Bestimmungen, die nicht Teil der GEAS-Reform seien. Fischer-Uebler verwies auf vorgezogene Asylverfahren an der Grenze. Sie sprach von erweiterten Möglichkeiten, Asylsuchende in ihrer Freiheit zu beschränken. Der Gesetzentwurf enthalte insgesamt Regelungen mit dem Risiko, Menschenrechte von Schutzsuchenden und Migrantinnen und Migranten zu verletzen. 

Verlangsamung der Verfahren prognostiziert

Prof. Dr. Constantin Hruschka, Evangelische Hochschule Freiburg, erklärte, die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf gemacht sei, führe dazu, dass er unlesbar sei. Deutschland laufe auf eine Phase zu, die die Gesetzesanwendung auf allen Ebenen sehr kompliziert mache. Das betreffe Behörden, Gerichte und die rechtliche Unterstützung der betroffenen Personen. 

Es werde zu einer Verlangsamung der Verfahren kommen, sagte Hruschka. Er erwarte eine Art vorprogrammiertes Chaos zumindest in der ersten Umsetzungsphase. Besonderen Anpassungsbedarf gebe es, wenn es um Garantien für besonders vulnerable Personen, insbesondere Kinder gehe. 

„Überforderte Migrationsverwaltung in den Mitgliedstaaten“

Prof. Dr. Hansjörg Huber, Hochschule Zittau/Görlitz, erläuterte, Anlass für die umfangreiche Neugestaltung durch GEAS sei nicht zuletzt die Erfahrung, dass sich viele Antragsteller nicht im für sie zuständigen Staat aufhielten. Sogenanntes Durchwinken und Sekundärmigration ins Innere der EU seien aber bereits in der Vergangenheit weniger eine Folge fehlender rechtsverbindlicher Normen als vielmehr deren mangelnde Umsetzung in den Mitgliedsstaaten gewesen.

Diese Vollzugsdefizite hätten aber auch auf überforderter Migrationsverwaltung in den Mitgliedstaaten beruht. Daran hätten auch die beiden in Eisenhüttenstadt und Hamburg errichteten Dublin-Zentren für die Unterbringung von Personen, für deren Asylverfahren andere Staaten in der EU zuständig sind, bisher nichts ändern können.

„Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr umsetzen“

Johann Friedrich Killmer, Deutscher Städtetag, bewertete GEAS als wichtigen Schritt zur besseren Steuerung der Migration in Europa. Dennoch bestehe weiterer Reformbedarf. Er verwies auf direkte Auswirkungen auf Rathäuser, Schulen, Kitas und Wohnquartiere. GEAS müsse rechtlich verlässlich und praktisch umsetzbar sein und dürfe nicht dazu führen, dass es zu mehr Bürokratie und umständliche Abfragen komme. Derzeit sei diese Gefahr leider gegeben. 

Insbesondere die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung übernehme grundlegende Probleme der Dublin-III-Verordnung. Den darin festgelegten Verpflichtungen müssten alle EU-Staaten und assoziierte Staaten nachkommen. Die Verfahren zur Überstellung in zuständige Länder müssten vereinfacht und beschleunigt werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr müsse zwingend umgesetzt werden.

„IT-System muss neu entwickelt werden“

Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, erklärte, die Umsetzung des neuen GEAS stelle alle beteiligten Behörden vor große Herausforderungen – in Deutschland ganz besonders sein Bundesamt. Es gelte, neue Verfahren zu implementieren. Nahezu alle Dienstanweisungen seien neu zu schreiben. 

Das IT-System müsse neu entwickelt werden. Er begrüßte deshalb, dass sich die Gesetzentwürfe im Kern auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung beschränkten. Es gehe vor allem darum, den bürokratischen Aufwand verringern zu helfen. Weitere vielleicht wünschenswerte Regelungen könnten späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten bleiben.

„Wichtiger Baustein“

Prof. Dr. Daniel Thym, Universität Konstanz, verwies darauf, dass nationale Maßnahmen die meisten öffentlichen Debatten über die Asylpolitik dominierten. Dennoch sei die europäische Zusammenarbeit im ureigensten deutschen Interesse. Es sei illusorisch, die Asylpolitik nachhaltig an den grünen Landesgrenzen in Mitteleuropa steuern zu wollen. Stattdessen müssten nationale, europäische und internationale Maßnahmen ineinandergreifen.

In diesem Sinne beinhalte die GEAS-Gesetzgebung einige Verbesserungen, um die teils tiefsitzenden Defizite bei der Migrationssteuerung im Schengen-Raum und darüber hinaus zu mildern. Er sprach von einem wichtigen Baustein, der jedoch nicht das Ende der Fahnenstange sein dürfe.

Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, sagte, die vorgelegten Gesetzentwürfe seien notwendig, um für EU-rechtlich zwingend erforderliche Anpassungsschritte an die bereits beschlossene Reform des GEAS umzusetzen. Sie seien dazu auch weitgehend geeignet. Eine Verbesserung in einer Vielzahl von Details sei allerdings notwendig. (fla/03.11.2025)

Dokumente

  • 21/1848 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
    PDF | 454 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2460 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) - Drucksache 21/1848 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 403 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2462 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) - Drucksache 21/1850 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 177 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 14. Sitzung am Montag, dem 3. November 2025, 14.30 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll Öffentliche Anhörung - 3. November 2025, 14.30 Uhr - Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Anhörung 03.11.2025, 14.30 Uhr - Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Stellungnahmen

  • 21(4)086 A - Stellungnahme Prof. Dr. Daniel Thym, LL.M., Universität Konstanz - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)086 B - Stellungnahme Johann Friedrich Killmer, Deutscher Städtetag, Berlin - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848, 21/1850
  • 21(4)086 C - Stellungnahme Dr. Annika Fischer-Uebler, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848, 21/1850
  • 21(4)086 D - Stellungnahme apl. Prof. Dr. Andreas Dietz, Verwaltungsgericht Augsburg - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)086 E - Stellungnahme Finn-Christopher Brüning, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag, Berlin - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)086 F - Stellungnahme Sophia Eckert, LL.M., Handicap International e. V. - Crossroads - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)086 G - Stellungnahme Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)086 H - Stellungnahme Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848, 21/1850
  • 21(4)086 I - Stellungnahme Prof. Dr. iur. Hansjörg Huber, M.A., Hochschule Zittau/Görlitz - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)086 J - Prof. Dr. Constantin Hruschka, Evangelische Hochschule Freiburg - Gemeinsames Europäiches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)060 - Stellungnahme - Nationale Stelle zur Verhütung von Folter - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksache 21/1848
  • 21(4)066 - Stellungnahme - Deutsches Institut für Menschenrechte - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksache 21/1848
  • 21(4)083 - Gemeinsame Stellungnahme, Terre des Hommes und weitere - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848, 21/1850
  • 21(4)087 - Stellungnahme Deutsches Rotes Kreuz, Berlin - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)088-1 - Stellungnahme Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, Berlin - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksache 21/1848
  • 21(4)088-2 - Stellungnahme Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, Berlin - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksache 21/1850
  • 21(4)089 - Stellungnahme Gewerkschaft der Polizei - Bundespolizei | Zoll - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksache 21/1848
  • 21(4)091 - Stellungnahme Der Paritätische Gesamtverband - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksachen 21/1848 und 21/1850
  • 21(4)093 - Hinweise von UNHCR, ION und Unicef - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - BT-Drucksache 21/1848

Weitere Informationen

  • Innenausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Abstimmung über Vorlagen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem

Symbolbild mit einer Europakarte mit EU-Sternen

Regelungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems müssen in nationales Recht übernommen werden. (© picture alliance / allOver / MEV / Karl Thomas)

Liveübertragung: Freitag, 27. Februar, 9 Uhr

Die Abgeordneten des Bundestages beraten am Freitag, 27. Februar 2026, abschließend über das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Dazu liegen dem Parlament zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor, die eine Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz, 21/1848) anstreben und eine Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (21/1850) zum Ziel haben. Über den ersten Entwurf stimmt das Parlament namentlich ab. Der Innenausschuss hat zu den Abstimmungen Beschlussempfehlungen (21/4321) vorgelegt. Vom Haushaltsausschuss liegt ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vor (21/4345).

Außerdem beraten die Abgeordneten erstmals über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Integrations- und Sprachkursen beenden“ (21/4280).

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (21/1848) vorgelegt. Die elf EU-Gesetzgebungsakte zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) - eine Richtlinie und zehn Verordnungen - waren am 14. Mai 2024 beschlossen worden und werden Mitte kommenden Jahres anwendbar. Von der Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Reform sind insbesondere das Asyl- und das Aufenthaltsgesetz betroffen. Wie die Bundesregierung ausführt, müssen aufgrund des unionsrechtlichen Verbots, Vorschriften aus EU-Verordnungen im nationalen Recht zu wiederholen, entsprechende Regelungen in bestehenden Gesetzen gestrichen werden. Die GEAS-Rechtsakte sehen laut Vorlage zudem zahlreiche Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen; ebenso müssen Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden.

Zu den genannten Rechtsakten zählt unter anderem die Asylverfahrens-Verordnung, mit der verpflichtende Asylgrenzverfahren eingeführt werden. Ziel der Verfahren an den EU-Außengrenzen ist den Angaben zufolge die schnelle und zugleich rechtsstaatliche Durchführung der Asylverfahren für Personen, die voraussichtlich keinen Anspruch auf internationalen Schutz in der EU haben. Dementsprechend gelte das Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung: „für Personen, die die Behörden etwa über ihre Identität getäuscht haben, Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen und Personen aus Herkunftsstaaten, bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von 20 Prozent oder weniger vorliegt“. Vom Asylgrenzverfahren ausgenommen sind laut Vorlage unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Minderjährige und ihre Familienangehörigen sollen den Angaben zufolge nicht vorrangig vom Asylgrenzverfahren erfasst werden. Auch wenn Deutschland landseitig nicht über EU-Außengrenzen verfüge, seien die Verfahren „für die luft- und seeseitigen EU-Außengrenzen einzuführen“.

Mit der „Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung“ wird das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für die Durchführung eines Asylverfahrens überarbeitet, wie die Bundesregierung ferner darlegt. Danach sollen solche Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Auch sollen Überstellungen länger möglich sein, beispielsweise wenn sich Schutzsuchende diesen entziehen. Neben entsprechenden Anpassungen enthält der Gesetzentwurf hier Regelungen zum Verfahren bei Übernahmen von Personen aus anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Solidaritätsmechanismus, der ebenfalls in der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung vorgesehen ist.

Schaffung einer Migrationsdatenbank

Um irreguläre Zuwanderung in die Union und Sekundärbewegungen innerhalb der EU besser und vollständiger nachvollziehen zu können, soll Eurodac mit einer weiteren Verordnung „zu einer echten Migrationsdatenbank ausgebaut werden“, wie es in der Begründung des Weiteren heißt. Neben Schutzsuchenden und irregulär eingereisten Personen sollen danach künftig auch Daten weiterer Personengruppen in Eurodac gespeichert werden. Ziel der Anpassungen der Eurodac-Verordnung ist es laut Vorlage unter anderem, Sekundärmigration zu reduzieren. Der Gesetzentwurf enthält den Angaben zufolge in diesem Zusammenhang insbesondere eine Anpassung der Altersgrenzen für die Registrierung sowie eine Auskunftsbeschränkung im Falle von Bedrohungen für die innere Sicherheit.

Zugleich schreibt die Bundesregierung, dass die GEAS-Rechtsakte „ein umfassendes Regime der Früherkennung und Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe“ enthielten, die auch im Rahmen des nationalen Rechts zu berücksichtigen seien. Darüber hinaus sehen die GEAS-Rechtsakte den Angaben zufolge unter anderem an verschiedenen Stellen Regelungen zu Beschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie zu Haft vor. Der Gesetzentwurf enthalte die entsprechenden Regelungen „für Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung, des Asylverfahrens und des Asylverfahrens an der Grenze sowie des Rückkehrverfahrens an der Grenze, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien im Einzelfall sicherzustellen“.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (21/1850). Im Gegensatz zu den Bestimmungen des Anpassungsgesetzes enthält das „GEAS-Anpassungsfolgegesetz“ Regelungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Wie die Bundesregierung in der Begründung dieses „Anpassungsfolgegesetzes“ ausführt, sehen die Rechtsakte zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) - zehn EU-Verordnungen und eine Richtlinie - „zahlreiche Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen“. Ebenso müssten Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Ferner sei sicherzustellen, dass die Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister (AZR) den Vorgaben der GEAS-Reform entsprechen.

„Zur Anpassung des nationalen Rechts in der Zuständigkeit des Bundes an die Vorgaben der GEAS-Reform sind insbesondere das AZR-Gesetz sowie die AZRG-Durchführungsverordnung anzupassen“, heißt es in der Begründung weiter. Auch weitere Gesetze seien vom Änderungsbedarf betroffen. So werde sichergestellt, dass zum einen die nationalen leistungsrechtlichen Regelungen den Vorgaben der EU-Rechtsakte entsprechen und „ zum anderen die Änderungen von Begrifflichkeiten und Verfahren sowie die Anpassung von Zuständigkeiten durch die GEAS-Reform im Ausländerzentralregister abgebildet werden. 

Stellungnahme des Bundesrates

Als Unterrichtung (21/2462) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf vor. Die Länderkammer wendet sich in ihrer Stellungnahme unter anderem mit Blick auf die medizinische Versorgung betroffener Minderjähriger gegen eine “im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung„ auf bestimmte Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die “insbesondere im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention„ abzulehnen sei.

Durch die Differenzierung entstehe eine “Ungleichbehandlung abhängig davon, ob sich die Minderjährigen (noch) in einem Asylverfahren befinden„, argumentiert der Bundesrat. Dies führe beispielsweise zu dem Ergebnis, dass ausreisepflichtige Kinder, die nach dem negativen Abschluss ihres Asylverfahrens aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, nur noch einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung haben, kritisiert die Länderkammer und plädiert für eine Streichung der monierten Einschränkung. Damit erhielten laut Bundesrat alle nach den Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Kinder die gleiche umfassende medizinische Versorgung wie minderjährige Deutsche.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag der Länderkammer ab. Die vorgenommene Ungleichbehandlung sei sachlich begründet, schreibt sie und verweist darauf, dass Ausreisepflichtige verpflichtet seien, Deutschland umgehend zu verlassen. Bei nur kurzem Aufenthalt in der Bundesrepublik seien “langfristige Behandlungen (zum Beispiel Zahnspange)„ nicht gerechtfertigt. Die in Artikel 4 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (“Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt„) für diesen Personenkreis vorgesehene Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erscheine “in Hinblick auf die anstehende Ausreise angemessen und zielführend„. 

Änderungen im Innenausschuss

Zu beiden Gesetzentwürfen beschloss der Innenausschuss am 25. Februar Änderungen, die die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht hatten. Unter anderem sollen danach Asylbewerber bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in der Bundesrepublik einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Nicht gelten soll dies für Ausländer, die “wiederholt oder in erheblicher Weise„ ihren Mitwirkungspflichten im Verfahren nicht nachkommen, also beispielsweise ihre Identität verschleiern. 

Wie der Ausschuss dazu in der Begründung ausführt, ist die grundsätzliche Reduzierung der Frist von sechs auf drei Monate für Asylbewerber eine Maßnahme zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhabens, Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme abzubauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate zu reduzieren.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den “Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen„ aufzuheben. In ihrem Antrag (21/4280) schreibt die Fraktion, das Bundesinnenministerium habe am 9. Februar gegenüber den Trägern der Integrations- und Sprachkurse in einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verkündet, “dass bis Ende des Jahres keine Zulassungen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden„. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf; die Aussetzung der Zulassungen “sofort zurückzunehmen und zügig über Zulassungsanträge zu bescheiden„.

Der Zulassungsstopp sei “integrationspolitisch kontraproduktiv, arbeitsmarktpolitisch ineffizient und gesellschaftlich schädlich„, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Sprache sei der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und eröffne Zugang zu Bildung, sozialen Kontakten und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen werde 129.500 Personen und damit 40 Prozent der potenziellen Teilnehmer der Zugang zum Sprach- und Integrationskurs verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme seien insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen.

In dem Antrag fordert die Fraktion zugleich, die Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse “als Teil einer verlässlichen Teilhabeinfrastruktur dauerhaft abzusichern„. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem die Kursmodalitäten stetig verbessern, geschlechtsspezifische Hürden abbauen und Kinderbetreuung während der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen gewährleisten. (sto/eis/25.02.2026)

Dokumente

  • 21/1848 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
    PDF | 454 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2462 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) - Drucksache 21/1850 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 177 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4280 - Antrag: Zugang statt Blockade - Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben
    PDF | 477 KB — Status: 24.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-geas-1149762

Stand: 26.02.2026