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Gesundheit

Debatte zur Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen

Der Bundestag hat am Freitag, 27. Februar 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler mit dem Titel „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ (21/3909) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Reproduktive Gerechtigkeit verwirklichen – Selbstbestimmung gewährleisten“ (21/4299) an die Ausschüsse überwiesen. 

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag eine bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen. 2024 seien in Deutschland 106.455 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet worden, darunter etwa 96 Prozent im Einklang mit der gesetzlichen Beratungsregelung. Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer - Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) habe umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zu zentralen Einflussfaktoren der Versorgungslage sowie zum Unterstützungsbedarf betroffener Frauen gebracht. Die Ergebnisse hätten einen erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt.

In mehreren Bundesländern werde der überwiegende Teil der Schwangerschaftsabbrüche von nur wenigen Ärzten und Einrichtungen übernommen. Insgesamt berichtete den Angaben zufolge jede fünfte der befragten Frauen, dass es ihr schwergefallen sei, eine Einrichtung für einen Abbruch zu finden. Die Versorgungslage verschlechtere sich seit Jahren kontinuierlich. Die Zahl der Kliniken und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nehme demografisch bedingt ab.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit - das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern - ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. (che/ste/pk/15.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

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Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/ Michael Kienzler

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

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Martina Kempf

Martina Kempf

© Martina Kempf

Kempf, Martina

AfD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

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Kathrin Gebel

Kathrin Gebel

© Kathrin Gebel/ Nicklas Kurzweil

Gebel, Kathrin

Die Linke

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Hess, Nicole

AfD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3909 - Antrag: Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern
    PDF | 185 KB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4299 - Antrag: Reproduktive Gerechtigkeit verwirklichen - Selbstbestimmung gewährleisten
    PDF | 176 KB — Status: 25.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3909, 21/4299 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Anhörung zur Versorgungs­lage bei Schwanger­schafts­abbrüchen

Zeit: Mittwoch, 15. April 2026, 16 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Ärztinnen machten darauf aufmerksam, dass Frauen, die eine Schwangerschaft legal abbrechen wollen, oft nicht wüssten, an wen sie sich wenden sollen. Die Experten äußerten sich während der Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.

Verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag

Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage und den maßgeblichen Einfluss konfessioneller Krankenhausträger in diesen Fällen. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. 

Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete. Viele Ärzte verzichteten aus rechtlicher Unsicherheit, Angst vor Strafverfolgung oder aufgrund moralischer Überforderung auf das Angebot von Abbrüchen. Die Rechtslage führe zu einer erheblichen Belastung betroffener Frauen.

Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends. Hinzu komme, dass Verwaltungsauflagen für Ärzte hohe Hürden für Abbrüche setzten und dadurch faktisch prohibitiv wirkten. Hier drohten weitere Versorgungsengpässe.

Hilfestellung für betroffene Frauen

Die Gynäkologin Prof. Dr. Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden. Es sei daher wichtig, Strukturen zu schaffen, um betroffenen Frauen zu helfen, auch mit Informationen.

Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Dr. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch. 

Regional seien die Zugänge zur Versorgung sehr unterschiedlich. Gebiete mit geringem Versorgungsgrad lägen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Besonders betroffen von der ungünstigen Versorgungslage seien in Armut lebende Frauen, Jugendliche, Frauen mit Sprachbarrieren, Frauen im ländlichen Raum und Frauen mit Gewalterfahrung.

Flächendeckendes Netz an Versorgungsstrukturen

Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde Prof. Dr. Stephanie Wallwiener von der Universitätsklinikum Halle (Saale). Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden.

Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, der einseitige Ausbau einer Infrastruktur für Abbrüche entspreche nicht den artikulierten Bedürfnissen und Wünschen betroffener Frauen. Die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit dieser Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten.

Weigerungsrecht für Krankenhausträger

Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche. 

Der Versorgungsauftrag kirchlicher Krankenhäuser dürfe nicht von ihrer Bereitschaft zu Abbrüchen abhängig gemacht werden, denn der Schwangerschaftsabbruch stelle keine Heilbehandlung dar.

Frage der ambulanten Planung

Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) stellte klar, dass es in Deutschland keine gemischt-konfessionellen Krankenhäuser gebe. Entweder seien Krankenhäuser katholisch oder evangelisch, ökumenische Kliniken gebe es nicht. Eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, betonte er, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. 

Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung. (pk/15.04.2026)

Dokumente

  • 21/3909 - Antrag: Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern
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Tagesordnung

  • 39. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 15. April 2026, 16:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Deutscher Caritasverband
  • Prof. Dr. Joachim Volz
  • Deutscher Juristinnenbund
  • 1000plus

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-schwangerschaftsabbrueche-1149764

Stand: 19.04.2026