Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten

Die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten wurden in der Vergangenheit als unzureichend kritisiert. (© picture alliance/dpa | Andreas Arnold)
Liveübertragung: Donnerstag, 26. Februar, 20.30 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften“. Nach 20-minütiger Debatte soll der Entwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf wird auf Entwicklungen und Vorgaben des Völker- und Europarechts reagiert. Für Umweltverbände werden insbesondere der Zugang zu den Gerichten und die Kriterien für deren Anerkennung an die Vorgaben höherrangigen Rechts angepasst. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt.
Daneben würden Aufträge des Koalitionsvertrages sowie Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Deutschen Bundestages aufgegriffen, teilt die Regierung mit.
Diese und weitere Anpassungen des Gesetzestextes sollen die Anwendung des Gesetzes erleichtern, zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des Gerichtsverfahrens und somit zur Entlastung der Gerichte beitragen. Wirksamer Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten versetze die Öffentlichkeit in die Lage, ihre Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und auf Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen notfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können, heißt es im Entwurf. (hau/02.02.2026)