Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt:

Kapitalmarktintegration I: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (21/4467) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der EU-Verordnungen Nr. 1095 / 2010, Nr. 648 / 2012, Nr. 600 / 2014, Nr. 909 / 2014, 2015 / 2365, 2019 / 1156, 2021 / 23, 2022 / 858, 2023 / 1114, Nr. 1060 / 2009, 2016 / 1011, 2017 / 2402, 2023 / 2631 und 2024 / 3005 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16345 / 25) ab.
Kapitalmarktintegration II: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion (21/4468) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16347 / 25) ab.

Finanzsicherheiten: Schließlich lehnten alle übrigen Fraktionen auch einen dritten Antrag der AfD-Fraktion (21/4469) ab. Der Antrag bezog sich auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten (Ratsdokument 16348 / 25).

Petitionen: Das Parlament entschied über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 171 bis 183 (21/4331, 21/4332, 21/4333, 21/4334, 21/4335, 21/4336, 21/4337, 21/4338, 21/4339, 21/4340, 21/4341, 21/4341, 21/4343).

Keine Unterstützung Deutschlands für das syrische Regime

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, Deutschland möge dem syrischen Regime keine Unterstützung zukommen lassen, bis die Verantwortlichen für das Massaker an der syrischen Westküste an den alawitischen Zivilisten zur Rechenschaft gezogen wurden. Zur Begründung führte der Petent im Wesentlichen an, das syrische Regime sei verantwortlich für schwerste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, darunter das jüngste Massaker an der syrischen Westküste. 

Laut syrischen Menschenrechtsorganisationen seien im März 2025 innerhalb von 72 Stunden mehr als 900 Menschen aus religiösen Minderheiten, vor allem Alawiten, von Dschihadisten, die Anhänger der syrischen Streitkräfte gewesen seien, getötet worden. Deutschland dürfe sich nicht an der finanziellen Stabilisierung eines dschihadistischen Regimes beteiligen, das für Massaker an der eigenen Bevölkerung verantwortlich sei, hieß es in der Petition. Jede Form wirtschaftlicher Unterstützung – sei es durch Investitionen, Hilfsgelder oder geschäftliche Kooperationen – stärke ein System, das ungestraft Verbrechen begehe und keinerlei Anzeichen für politische Reformen zeige. 

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Auswärtigen Amt „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass das Auswärtige Amt die Gewalttaten an der syrischen Küste verurteilt, Aufklärung gefordert und die syrische Regierung aufgefordert habe, weitere Übergriffe zu verhindern. „Auch der Petitionsausschuss verurteilt Gewalt gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien auf das Schärfste“, heißt es in der Vorlage. 

Unterstützung „regierungsfern und bedarfsorientiert“

Die Bundesregierung habe betont, dass es keine direkten Zahlungen an die syrische Regierung gebe, wird weiter ausgeführt. Wie auf der 9. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigt, unterstütze die Bundesregierung Syrerinnen und Syrer mit 300 Millionen Euro in Syrien und den Nachbarstaaten. Dabei setzten sich die Mittel des Auswärtigen Amts aus 131 Millionen Euro für humanitäre Hilfe sowie 36 Millionen Euro für Stabilisierung und friedensfördernde Maßnahmen zusammen. 

Laut Bundesregierung werde die humanitäre Unterstützung regierungsfern und bedarfsorientiert über die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen wie die Deutsche Welthungerhilfe, den Norwegian Refugee Council und andere abgewickelt. Der Petitionsausschuss befürworte eine solche regierungsferne Unterstützung im Interesse der syrischen Zivilbevölkerung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Eingabe für geeignet, „in Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung einbezogen zu werden“. (eis/hau/05.03.2026)