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Landwirtschaft

Wölfe sollen künftig bejagt werden können

Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) ab, der am Mittwoch, 14. Januar 2026, erstmals im Bundestag beraten und dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen wurde. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. 

„Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“. 

Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgestuft

Die vorliegende Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. 

„Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf. (hau/14.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Rainer, Alois

Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

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Peter Felser

Peter Felser

© Peter Felser

Felser, Peter

AfD

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Isabel Mackensen-Geis

Isabel Mackensen-Geis

© Isabel Mackensen-Geis/ Fionn Grosse

Mackensen-Geis, Isabel

SPD

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Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

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Sascha Wagner

Sascha Wagner

© DBT / Inga Haar

Wagner, Sascha

Die Linke

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Klaus Mack

Klaus Mack

© Klaus Mack/ Steffen Kugler

Mack, Klaus

CDU/CSU

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Marcel Queckemeyer

Marcel Queckemeyer

© Marcel Queckemeyer/ AfD-Fraktion

Queckemeyer, Marcel

AfD

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Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/3546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 471 KB — Status: 12.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4090 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Drucksache 21/3546 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 211 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3546 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Landwirtschaft

Sachverständige uneins über Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz

Zeit: Montag, 23. Februar 2026, 16.30 bis 18.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 700

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Montag, 23. Februar 2026, mit dem Bundesjagdgesetz beschäftigt. Grundlage der öffentlichen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090). Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass der Wolf als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Möglich gemacht hat das eine neue Einstufung des Wolfes durch die Europäische Union. 

Förderung des Herdenschutzes

Schäfermeister Frank Hahnel erklärte eingangs der Anhörung, er habe gelernt, mit dem Wolf in seiner Nachbarschaft zu leben. Seine Überzeugung: Die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz ersetze nicht den Schutz der Weidetiere. Solange es Wölfe gebe, werde er seine Herde schützen. Dieser Schutz aber sei teuer. Deshalb sollte er weiterhin gefördert werden.

Der Schäfer Felix Körner begrüßte den Vorschlag, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, fügte aber hinzu, eigentlich brauche es nur ein kleines Stück mehr Sicherheit: „Herdenschutz muss in seinen variantenreichen Anwendungen das erste Mittel bleiben. Eine Entnahme von Wölfen sollte als letzte Instanz des Herdenschutzes gesehen werden, nicht als Lösung für Probleme.“

Kritik am Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf könne in vorliegender Form die durch den Wolf in der Kulturlandschaft verursachten Probleme der Weidewirtschaft nicht lösen, sagte Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel. Momentan müsse sich die Landeskultur durch die Errichtung von Zäunen an den Wolf anpassen - umgekehrt wäre es richtig, sagte der Experte. Bei ungebremster Ausbreitungs- und Fortpflanzungsdynamik des Wolfs werde die Weidewirtschaft über kurz oder lang zum Erliegen kommen, sagte er voraus.

Die Biologin Ilka Reinhardt zeigte sich „erschrocken“ vom Gesetzentwurf der Koalition und sprach von „teilweise Falschaussagen“. Als Begründung für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die angebliche Notwendigkeit einer generellen Bejagung würden die Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere angegeben. Dazu gäbe es laut Gesetzentwurf keine Alternative. Doch, die gebe es, sagte Reinhardt: die zahlreichen Tierhaltenden, die einen erfolgreichen Herdenschutz umsetzen, mit sehr hohem persönlichem Engagement und unter oft schwierigen Bedingungen. Diese Tierhaltenden sollte man fragen, wie sie das machen, schlug sie vor.

Zuspruch zum Gesetzentwurf

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde spät, aber nicht zu spät, einer sich veränderten Wirklichkeit Rechnung getragen, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbands. Anders als das Bundesnaturschutzgesetz, das als fast reines Schutzgesetz konzipiert sei, sei das Jagdrecht auf den Ausgleich von Interessen ausgelegt - es diene zum einen dem Schutz des Wildes und seiner Lebensräume, räume aber auch den Interessen des Menschen, gerade in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft, einen starken Stellenwert ein.

Die Weidetierhalter, insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter, seien die von der Rückkehr des Wolfes am stärksten Betroffenen, hielt Anette Wohlfarth, Geschäftsführerin der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, fest. 2023 seien bei 1.268 Übergriffen 5.727 Tiere getötet, verletzt oder vermisst worden. Präventiver Herdenschutz reiche nicht mehr aus, sagte Wohlfarth: „Wir begrüßen daher den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem der Herdenschutz um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements ergänzt werden soll.“

Stellung nehmen durfte auch der Deutsche Landkreistag als Vertreter der Kommunen. Der Beigeordnete Klaus Ritgen begrüßte die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz. Zudem gab er zu bedenken, dass ein Managementplan ein belastbares, aktuelles und flächendeckendes Monitoring voraussetze. (mis/25.02.2026)

 

 

Dokumente

  • 21/3546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 471 KB — Status: 12.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4090 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Drucksache 21/3546 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 211 KB — Status: 11.02.2026
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Tagesordnung

  • 16. Sitzung - öffentliche Anhörung am Montag, dem 23. Februar 2026, 16.30 - 18.30 Uhr (inklusive Liste der Sachverständigen)

Protokolle

  • Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung am 23. Februar 2026 zum Thema "Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Einzelsachverständigen Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel
  • Stellungnahme des Einzelsachverständigen Felix Körner
  • Stellungnahme des Einzelsachverständigen Frank Hahnel
  • Stellungnahme der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V.
  • Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes e. V.
  • Stellungnahme der Einzelsachverständigen Ilka Reinhardt
  • Stellungnahme des Deutschen Landkreistages

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Landwirtschaft

Bundestag stimmt künftiger Bejagung des Wolfes zu

Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Den dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) nahm der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung (21/4371) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung.

Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/4472), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4473) und der Fraktion Die Linke (21/4474). Der Entschließungsantrag der AfD wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnten. Den Entschließungsanträgen der Grünen und Linken stimmten diese beiden Fraktionen jeweils zu, die drei übrigen Fraktionen lehnten sie ab.

Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD beschloss der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Grüne und Linken lehnten sie ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. 

„Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“. 

Die Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf. 

Änderungen im Ausschuss

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat im parlamentarischen Verfahren am Mittwoch, 26. Februar, der Gesetzentwurf an einigen Stellen präzisiert, durch eine Neufassung ersetzt und andere Passagen gestrichen.

In einem Entschließungsantrag wurde unter anderem noch einmal betont, dass der vorliegende Gesetzentwurf gleichzeitig das Ziel verfolge, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen. 

Entschließung verabschiedet

In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der im Bundesjagdgesetz neu geschaffenen Vorschriften zum Wolf einzusetzen, damit die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart im gesamten Bundesgebiet gewährleistet werden könne.

Mit den Ländern sollten gemeinsame Leitlinien für die Erstellung der revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden. Auf die Länder soll die Bundesregierung mit der Bitte zugehen, dass die Länder mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen verwende. Die Weidehaltung soll weiterhin gefördert werden. Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen, Mutterkühen, Milchkühen, Jungrindern, Fohlen und Pferden und weiteren Weidetieren sei eine besonders artgerechte Haltung und auch für den Erhalt der Artenvielfalt von hoher Bedeutung.

Schließlich soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen.

Entschließungsanträge der Opposition

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/4472) unter anderem auf, bei der in Kooperation mit den Ländern vorgesehenen Erarbeitung von gemeinsamen, möglichst bundeseinheitlichen Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne darauf hinzuwirken, dass die reguläre Bejagung des Wolfes zukünftig im Rahmen von Hegegemeinschaften ähnlich wie bei den Rotwildhegegemeinschaften nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen und Meldeketten erfolgt. 

Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/4473) die Bundesregierung unter anderem auf, zusammen mit den Ländern bundesweite Regelungen und Verfahren zu schaffen, um den notwendigen Abschuss von schadstiftenden Wölfen in der Praxis rechtssicher zu erleichtern und zu beschleunigen sowie gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Natur- und Artenschutzrechtvorgaben zu gewährleisten statt nationalen Artenschutz legislativ zu schwächen.

Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (21/4474) von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken, indem das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich fortentwickelt wird. Die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention solle ausgebaut und die Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von Wolfsrudeln sollten systematisch evaluiert werden. (hau/mis/05.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Hermann Färber

Hermann Färber

© Hermann Färber/ photothek/ Thomas Tuchel

Färber, Hermann

CDU/CSU

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Peter Felser

Peter Felser

© Peter Felser

Felser, Peter

AfD

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Isabel Mackensen-Geis

Isabel Mackensen-Geis

© Isabel Mackensen-Geis/ Fionn Grosse

Mackensen-Geis, Isabel

SPD

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Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

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Sascha Wagner

Sascha Wagner

© DBT / Inga Haar

Wagner, Sascha

Die Linke

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Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

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Julian Schmidt

Julian Schmidt

© Julian Schmidt/Vadim Derksen

Schmidt, Julian

AfD

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Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 471 KB — Status: 12.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4090 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Drucksache 21/3546 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 211 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4371 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3546, 21/4090 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 233 KB — Status: 26.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4472 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/3546, 21/4090, 21/4371 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 160 KB — Status: 04.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4473 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/3546, 21/4090, 21/4371 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 201 KB — Status: 04.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4474 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/3546, 21/4090, 21/4371 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 156 KB — Status: 04.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/3546 u 21/4090 (Beschlussempfehlung 21/4371 Buchstabe b: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/4371 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/4472 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 21/4473 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 21/4474 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-bundesjagdgesetz-1150486

Stand: 17.04.2026