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Auswärtiges

Debatte über mögliche deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten

„Anhaltspunkte für deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten systematisch untersuchen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4462), der am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals im Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. 

AfD fordert Sonderkommission 

Dr. Götz Frömming (AfD) betonte in der Debatte, der Epstein-Komplex gehöre zu den Dingen, die „so monströs“ seien, dass sie schwer vorstellbar und in Worte zu fassen seien. Es sei an der Zeit, Licht in das Dunkel der Ende Januar 2026 durch das United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten Akten zu bringen. Frömming verwies unter anderem auf die Verwicklungen der Königshäuser in Norwegen und im Vereinigten Königreich in den Komplex. „Es ist keine Verschwörungstheorie mehr, dass das Epstein-Netzwerk mit Geheimdiensten in Verbindung stand“, sagte er weiter und betonte, dass man den über 1.000 Opfern Aufklärung schulde. 

In Bezug auf mögliche in den Skandal verwickelte deutsche Staatsbürger, Unternehmen und Institutionen bedürfe es einer strafrechtlichen Prüfung. Frömming führte eine Reihe von Namen deutscher Prominenter auf sowie die Deutsche Bank, die „nicht weniger als 40 Konten“ für Epstein geführt habe und die Geschäftsbeziehungen auch nach dessen Verurteilung aufrechterhalten habe. Diese Fragen zu stellen, sei keine Vorverurteilung. Es gelte, Gerüchte durch Fakten zu ersetzen. 

Daher fordere seine Fraktion die Bundesregierung auf, eine Sonderkommission zur Untersuchung der deutschen Bezüge einzurichten. Diese solle auch ermitteln, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerks „Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik“ oder „die Entwicklung von Wirecard“, genommen wurde, führte Frömming aus und kündigte an, bei dem Thema nicht lockerzulassen.

CDU/CSU: Vertauen auf deutsche Justiz 

Jürgen Hardt (CDU/CSU) betonte, die in den Epstein-Files offenbarten Verbrechen seien abscheulich. Gleichzeitig warf er der AfD mit Blick auf den im Süden Deutschlands laufenden Wahlkampf vor, Kapital aus dem Schicksal der betroffenen Frauen schlagen zu wollen. „Gemäß Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig und für entsprechende Gerichtsverhandlungen die Judikative, die Gerichte“, betonte Hardt. 

Er sei sicher, dass die deutsche Justiz aktiv werde bei Hinweisen in den Akten, dass deutsche Staatsbürger Opfer oder Täter gewesen seien. Daher brauche es keine Sonderkommission oder einen Untersuchungsausschuss, sagte er weiter. Weiter verwies Hardt auf die „Anbiederung der AfD“ an Russland und die MAGA-Bewegung („Make America great again“) in den USA: Es sei an der AfD, klarzumachen, „wie es dazu kommt, dass der Berührungspunkt zwischen dem pädophilen Netzwerk Epsteins und den Rechtspopulisten in Europa ausgerechnet die AfD ist“, sagte Hardt.

Grüne werfen AfD „parteipolitisches Ausschlachten“ vor

Auch Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem „parteipolitischen Ausschlachten“ des Themas durch die AfD. Mit Blick auf die Vorwürfe einer Einflussnahme des Epstein-Netzwerks auf die deutsche Haushaltspolitik warf sie der Fraktion vor, „antisemitische Verschwörungstheorien, die durch das Netz geistern“, vorzubringen. Auch sie sprach die Kontakte der AfD zur MAGA-Bewegung an und fragte: „Welche Berührungspunkte gibt es zur AfD?“ 

In Richtung der schwarz-roten Koalition forderte Mihalic rechtsstaatliche Aufklärung: „Statt abzuwarten, sollten mögliche Deutschland-Bezüge proaktiv juristisch und politisch aufgeklärt werden“, betonte sie und verwies auf den Heidelberger Mäzen und Bundesverdienstkreuzträger Henry Jarecki, der zum Umfeld von Epstein gehört haben soll. „Aufklärung heißt Transparenz ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen“, betonte sie.

SPD: Antrag übertönt, worum es wirklich geht

Ralf Stegner (SPD) bezeichnete die Vorgehensweise der AfD als „parlamentarische Inszenierung“ und „parteipolitische Stimmungsmache“. Er betonte ebenfalls, dass wenn sich aus den Dokumenten Hinweise auf Straftaten ergeben, die Strafverfolgungsbehörden diese bearbeiteten. Auch prüfe das parlamentarische Kontrollgremium die nachrichtendienstliche Dimension, sagte Stegner. Dies sei der richtige Weg, dazu brauche es keinen Antrag der AfD. 

Angesichts von Millionen Seiten Akten ohne Kontext, dazwischen viele Namen, werde durch Andeutung und Erwähnung Misstrauen gesät, Institutionen beschädigt und die Öffentlichkeit verwirrt. Gleichzeitig werde so verschleiert, um wen es wirklich gehe, sagte Stegner weiter. „Donald Trump wird in den Dokumenten rund 38.000 Mal erwähnt – mit schwersten Vorwürfen“, sagte er. Epstein und Trump hätten sich jahrelang gut gekannt, und das solle übertönt werden, durch „das Rauschen, das Sie hier veranstalten“, sagte Stegner in Richtung der AfD. 

Linke: Who-is-who der AfD-Posterboys

Maik Brückner (Die Linke) verwies darauf, dass die Epstein-Akten zeigten, dass Superreiche ein Risiko für die Demokratie und die Menschenrechte seien. Wer superreich sei, kaufe sich Schweigen, Schutz und bewege sich in Zirkeln jenseits demokratischer Kontrolle – ohne Konsequenzen, so Brückner. Er wies darauf hin, dass Epsteins Opfer überwiegend aus armen und migrantischen Verhältnissen stammten.

„Der Epstein-Sumpf liest sich wie das Who-is-who der AfD-Posterboys“, sagte er weiter. Donald Trump, Peter Thiel, Steve Bannon, Elon Musk – sie alle hätten „geradezu darum gebettelt, auf Epsteins Insel eingeladen zu werden“, sagte Brückner. Die AfD inszeniere sich als Gegner korrupter Eliten, aber stecke in Wirklichkeit mittendrin, so sein Fazit. Der Skandal sei Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, an denen die AfD rein gar nichts ändern wolle. Den Antrag nannte er „blanken Hohn und Zynismus für die Betroffenen“.

Antrag der AfD

Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll eine Sonderkommission zur Untersuchung deutscher Bezüge in den Epstein-Akten eingerichtet werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, eine solche Kommission nach dem Vorbild bereits existierender Untersuchungskommissionen anderer Länder einzusetzen, um die vom United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten über drei Millionen Seiten Dokumente, mehr als 2.000 Videos und etwa 180.000 Bilder im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell und weitere Personen nach Bezügen zu deutschen Staatsbürgern, Regierungsvertretern und Unternehmen zu prüfen.

Konzentrieren soll sich die Sonderkommission darauf, ob Opfer sexueller Ausbeutung in Deutschland über das Epstein-Netzwerk rekrutiert wurden, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerkes Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik oder die Entwicklung von Wirecard, genommen wurde. Zudem müsse geprüft werden, ob Einfluss auf deutsche Regierungsmitglieder ausgeübt wurde.

Falls deutsche Staatsangehörige in einflussreichen Positionen, beispielsweise in Politik oder Wirtschaft, in die Epstein-Akten verwickelt sein sollten, stelle dies ein mögliches Erpressungspotential dar und könnte die nationalen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährden, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung ihres Antrages. (lbr/aw/hau/05.03.2026) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

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  • 21/4462 - Antrag: Anhaltspunkte für deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten systematisch untersuchen
    PDF | 473 KB — Status: 03.03.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4462 (Fehderführung beim Auswärtigen Ausschuss) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 12.03.2026