Fragestunde

Fragestunde am 4. März

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 4. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4373), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

Knapp die Hälfte der 68 Fragen, nämlich 33, wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 14 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das 15 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit zehn Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, vier Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Bei jeweils zwei Fragen waren das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefordert. Zu je einer Frage sollten das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise fragte die niedersächsische Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium für Verkehr, mit welchem Maßnahmen der Bund den Straßenschäden aufgrund des strengen Winters, die laut ADAC zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe verursachen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden.

Der bayerische Abgeordnete Tobias Matthias Peterka (AfD) erkundigte sich beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ob die Bundesregierung konkrete Pläne verfolgt, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken. Falls ja, wollte Peterka erfahren, wie diese Pläne konkret aussehen und inwieweit sie in die digitalpolitische Agenda der Bundesregierung eingebettet sind.

Die Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wissen, ob die Bundesregierung eine „Dunkelfeldstudie“ veranlassen will, um einen Überblick über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Landwirtschaft zu gewinnen. Falls ja, sollte sie begründen, inwiefern.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/04.03.2026)