Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt:
Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/4785) zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvC 4 / 26) angenommen. Der Rechtsausschuss hat darin empfohlen, in dem Streitverfahren Stellung zu nehmen und die Bundestagspräsidentin zu bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. In dem Streitverfahren wenden sich die Beschwerdeführerinnen gegen den Bundestagsbeschluss vom 18. Dezember 2025 zur zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 (21/3100). Der Bundestag hatte zwei Einsprüche gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) mit dem Ziel einer Neuauszählung der Stimmen zurückgewiesen.
Energydrinks: Die Abgeordneten des Bundestages haben mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen Antrag (21/4285) der Grünen zu Energydrinks abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert. Es brauche regulative Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses (21/4591) zugrunde.
Petitionen: Das Parlament hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 184 bis 197 (21/4504, 21/4505, 21/4506, 21/4507, 21/4508, 21/4509, 21/4510, 21/4511, 21/4512, 21/4513, 21/4514, 21/4515, 21/4516, 21/4517).
Aktionsplan zur Vorbeugung und Behandlung von Delir
Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Aktionsplan zur Vorbeugung und Behandlung von Delir. Bei Delir, so schreibt der Petent in seiner Eingabe, handle es sich um eine plötzliche Störung des Gehirns, bei der Menschen Schwierigkeiten haben, aufmerksam zu bleiben, wach zu sein oder ihre Umgebung zu verstehen. Delir entwickle sich oft innerhalb weniger Stunden und könne Tage dauern. Betroffen davon seien etwa 20 Prozent der Krankenhauspatienten, insbesondere ältere Menschen, Operierte, Kleinkinder und Intensivpatienten. „Es wird oft übersehen, weil das Delir nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfährt“, schrieb der Petent. Gemeinsam mit Fachpersonen, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen müsse ein Aktionsplan Delir entwickelt werden, um in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung Ressourcen zu stärken, Patientensicherheit zu verbessern und Delirien zu verhindern, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 176933).
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 4. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition dem Bundesministerium der Gesundheit mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“.
Handlungsbedarf in der Pflege und ambulanter Versorgung
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wie auch der Petitionsausschuss selbst teilen ausweislich der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses die Einschätzung des Petenten, wonach es sich bei dem Delir um ein „schweres und in der Regel vermeidbares Krankheitsbild mit erheblichem Schadenspotential“ handelt. Dabei halte das BMG die Leitlinien der Fachgesellschaften und die darüberhinausgehenden dargestellten Ansätze zur Vorbeugung und Behandlung des Delirs für zweckdienlich, heißt es. Diese beträfen im Wesentlichen das Delir bei älteren und demenzerkrankten Menschen.
Demgegenüber hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge ein konzertiertes Vorgehen für notwendig, um dem Krankheitsbild umfassend entgegenzuwirken, „insbesondere auch mit Blick auf andere vom Petenten benannte Betroffene wie Operierte, Kleinkinder und Intensivpatientinnen und -patienten“. Außerdem sehen die Abgeordneten vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung nicht nur Handlungsbedarf in Krankenhäusern, sondern vor allem auch in Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung.
(hau/ste/vom/19.03.2026)