Kontroverse Debatte über Auswirkungen des nicht-invasiven Pränataltests
Ein fraktionsübergreifender Antrag mit der Forderung nach einem Monitoring für die Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) findet im Parlament viel Unterstützung, stößt aber auch auf Kritik von Abgeordneten. Viele Redner meldeten sich am Freitag, 20. März 2026, in der ersten Beratung über den Antrag (21/3873) zu Wort und schilderten aus ihrer Sicht die Vor- und Nachteile pränataler Testmöglichkeiten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung liegt beim Gesundheitsausschuss.
Ein fast gleichlautender Gruppenantrag war bereits in der vergangenen Legislaturperiode beraten worden. Weil die Ampel-Koalition zerbrach, wurde über den Antrag aber nicht mehr abgestimmt. Vizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) machte die Zuschauer auf den Rängen darauf aufmerksam, dass eine solche fraktionsunabhängige Debatte über ethische und gesellschaftliche Fragestellungen im Bundestag ausgesprochen selten sei.
In der Aussprache über den Pränataltest kamen auch das Recht auf Nichtwissen zur Sprache, das Problem kostenpflichtiger Tests, die gesellschaftliche Akzeptanz für Kinder mit Behinderungen sowie die Selbstbestimmung der Frauen.
Fraktionsübergreifender Antrag
Bei dem Test handelt es sich dem Antrag zufolge um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden kann. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelangt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird.
Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte, schreiben sie. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screening-Test geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen.
Zunahme der Zahl invasiver pränataler Tests
Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen, heißt es weiter. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet.
Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimester-Screening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden.
Monitoring und Expertengremium
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen.
Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten.
Wahrscheinlichkeit nicht Diagnose
Stephan Pilsinger, der Arzt ist und den Antrag mit initiiert hat, betonte während der Debatte im Parlament, es handele sich bei dem Testergebnis nicht um eine Diagnose, sondern um eine Wahrscheinlichkeit, die werdende Eltern jedoch unter Entscheidungszwang setze. „Diese Dynamik birgt erhebliche Risiken.“
Aus Unsicherheit würden dann vorschnelle Entscheidungen getroffen. Es gehe in dieser Frage letztlich um das Menschenbild. Solche Fragen gehörten in die Mitte der Gesellschaft, also in das Parlament.
Freiheit des Einzelnen
Nach Ansicht von Martin Sichert steht die Freiheit des Einzelnen im Mittelpunkt dieser Diskussion. Zur Freiheit gehöre die Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit. Eltern müssten alle Informationen bekommen können, vor allem, wenn das risikolos möglich sei. Der NIPT verhindere Spätabbrüche, die als besonders belastend erlebt würden.
Sichert kritisierte in dem Zusammenhang den Feminismus, der dazu geführt habe, dass Frauen immer später Kinder bekommen. Je älter die Mütter, umso höher sei jedoch die Gefahr einer Behinderung des Kindes.
Aufklärung und Inklusion
Dagmar Schmidt mahnte, es dürfe nicht so weit kommen, dass Menschen regelrecht nach einer Trisomie gescreent werden. Niemand solle Angst haben vor Menschen, die anders sind.
Vielmehr gehe es um Information und Aufklärung sowie eine Willkommenskultur und eine gute Versorgung. Die Inklusion sei ein menschlicher Weg des Zusammenlebens und das Gegenteil von Stigmatisierung und Ausgrenzung.
Selbstbestimmung der Frau
Dr. Paula Piechotta warnte davor, Frauen in einer höchstpersönlichen Lage kontrollieren zu wollen. Das sei der falsche Weg. Gesellschaftliche Probleme dürften nicht auf dem Rücken schwangerer Frauen gelöst werden. Den Frauen dürfe nicht die Selbstbestimmung genommen werden. Es sei das Recht von Frauen, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.
Sie forderte, dass wichtige Untersuchungen nicht vom Geldbeutel der Menschen abhängig sein dürften und fügte hinzu: „Schreiben Sie den Frauen nicht vor, was sie zu tun haben.“
Ergebnisoffene Beratung
Mareike Hermeier forderte eine ergebnisoffene Beratung schwangerer Frauen und mehr Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern. Der Antrag verdiene Respekt, ihre Meinung dazu sei „ausgewogen“. Sie gab zu bedenken, dass auch viele junge Frauen den Test nutzen und dieser „stillschweigend zur Norm“ zu werden drohe.
Der Test sei ein medizinischer Fortschritt, er könne werdenden Eltern die Angst nehmen, aber Selbstbestimmung sei nicht identisch mit bloßer Verfügbarkeit. Hier werde eine Erwartung begründet, aus Information werde Druck. Jeder Flächentest sende auch die gesellschaftliche Botschaft, welches Leben als normal gelte. Das sollte sich aber niemand anmaßen. Behinderte müssten als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft anerkannt werden. (pk/20.03.2026)