Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Cannabis: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes zur Nutzhanfliberalisierung (21/2116) vorgelegt. Der Entwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimatüberwiesen.
Förderprogramm: Ebenfalls von den Grünen vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762). Darin verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ánsatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den genannten Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“. heißt es weiter. Die Bundesregierung soll sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem fordern die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können.
GAP: Die Grünen haben zudem einen Antrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 als Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Thema „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ eingebracht. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. In dem Antrag setzen sich die Abgeordneten dafür ein, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028-2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe Fortschritte der letzten Jahre zurückzudrehen. Die Bundesregierung soll sich stattdessen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei unter anderem nötig, Anpassungen im Kommissionsvorschlag vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt komme. Zudem solle die Differenzierung der Zahlungen der Einkommensstützung neben bedürftigen Landwirtinnen und Landwirten - wie Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Neueinsteigerinnen und -einsteiger, Frauen, familiengeführte oder kleine Betriebe - sowie nach geographischen Gebieten zusätzlich nach ökologischen Kriterien erfolgen. Um den Ausbau des kooperativen Agrarnaturschutzes weiter voranzutreiben, sollen „Gruppen von Landwirtinnen und Landwirten“ weiterhin explizit antragsberechtigt sein. Die Vorlage (21/4763) wurde ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung überwiesen.
(eis/23.03.2026)