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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe.

Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an.

Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken“ (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren“ (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Angesichts der Millionen Tonnen Lebensmittel, die in Deutschland im Mülleimer landen, fordert die AfD-Fraktion, die „Lebensmittelverschwendung zu reduzieren“. Die Abgeordneten verlangen unter anderem mehr Bildungsangebote über Ernährung in Schulen und „ernährungsbezogene Studieninhalte“ im Lehramtsstudium. Außerdem seien Erleichterungen für den Lebensmitteleinzelhandel zu schaffen, wie beispielsweise der Wegfall der Umsatzsteuer auf gespendete Nahrungsmittel. Schließlich sollten für Lebensmittelspenden Haftungsrisiken verringert werden.

Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz“ (21/3834). Die AfD-Fraktion verlangt eine Kennzeichnungspflicht für Fleischersatzprodukte. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, auf der Vorderseite der Verpackungen Informationen zu den Bestandteilen und Zutaten anzugeben. Produkte aus Fleischimitaten sollten nicht mehr „mit traditionellen Bezeichnungen wie beispielsweise ,Fleisch' deklariert werden“. Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für Bezeichnungsverbote für pflanzliche Fleischalternativen einsetzen, fordern die Abgeordneten in dem Antrag.

Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik“ (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Die Abgeordneten argumentieren, die globale und nationale Ernährungssicherheit gerate angesichts geopolitischer Instabilitäten, unterbrochener Lieferketten und wettermäßiger Unwägbarkeiten zunehmend in den Fokus. Die „Landwirtschaft und das Ernährungssystem müssen sich verändern“, vor allem im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit. Die Antragsteller fordern unter anderem, die Priorität auf die Ernährungssicherheit und die heimische Produktion zu legen und dabei bei allen agrar- und ernährungspolitischen Maßnahmen die Versorgungssicherheit und die Erhaltung ausreichend produktiver landwirtschaftlicher Flächen sicherzustellen.

Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus federführend mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln“ (21/3836). Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass die Lebensräume für Rotwild durch den Ausbau von Verkehrswegen und Zersiedelung der Landschaft „immer weiter eingeschränkt“ worden seien. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten deshalb unter anderem eine „verbindliche“ Verankerung von Wildtierkorridoren in der Raumordnung sowie die Integration von Maßnahmen zur Reduktion von Wildunfällen in Schutzgebieten wie Nationalparken, Biosphärenreservaten oder Natura-2000-Gebieten.

Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen“ (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert, die Entwicklungen für einen Impfstoff zu verstärken. Vor allem wegen der ganzjährigen Ausbreitung der Vogelgrippe (H5N1) in Deutschland sei die Entwicklung eines Impfstoffes nötig. Die Entwicklung solle am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erfolgen und sich an den positiven Erfahrungen in Frankreich orientieren, damit ein nationales Konzept für den veterinärmedizinischen Einsatz von Schutzimpfungen in den am stärksten betroffenen Regionen vorbereitet werden kann.

(vom/29.01.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/3735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
    PDF | 996 KB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    PDF | 1 MB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3796 - Antrag: Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken
    PDF | 177 KB — Status: 26.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3833 - Antrag: Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren
    PDF | 180 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3834 - Antrag: Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz
    PDF | 179 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3836 - Antrag: Lebensräume des Rotwildes schützen - Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln
    PDF | 183 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3837 - Antrag: Vogelgrippe wirksam bekämpfen - Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen
    PDF | 160 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3872 - Antrag: Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft - Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik
    PDF | 166 KB — Status: 28.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Bundestag beschließt weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ (21/3737) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/4815) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/4816) zur Finanzierbarkeit vor. 

Gesetzentwurf in der Ausschussfassung 

Kreditinstitute werden künftig dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen. Dies sei ein „wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“, so die Begründung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für eine entsprechende Anpassung der Zivilprozessordnung in einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. 

Kreditinstitute seien die hauptsächlich adressierten Drittschuldner der jährlich rund 1,1 Millionen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, heißt es weiter. Bislang werden diese Beschlüsse durch die Gerichtsvollzieher in Papierform zugestellt. Für Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt diese Verpflichtung bereits. Diese und weitere Änderungen am Regierungsentwurf wurden in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 18. März 2026, beschlossen. 

Nutzung elektronischer Dokumente

Ziel des Entwurfs ist es, die Nutzung elektronischer Dokumente in Zwangsvollstreckungsverfahren zu stärken und damit Medienbrüche zu vermeiden. Gegenüber dem Regierungsentwurf schreiben die Koalitionsfraktionen zudem eine stärkere Nutzung strukturierter maschinenlesbarer Daten im XML-Format gegenüber PDF-Dokumenten in diesen Verfahren vor. Hintergrund sind demnach Erfahrungen aus der Praxis im Umgang mit der Änderung von PDF-Dokumenten an den Gerichten. Angepasst wurde zudem die geplante Erhöhung der Gebührensätze in der Abgabenordnung. Sie werden auf 31,20 Euro statt auf 32,60 Euro erhöht, da im Regierungsentwurf ein Redaktionsversehen vorgelegen habe, heißt es im Änderungsantrag.

Wesentliche Teile des Gesetzentwurfs treten zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten und damit im Gleichlauf mit der geplanten Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung. Die Verpflichtung für Kreditinstitute, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen, soll erst nach Ablauf einer rund einjährigen Übergangsfrist, nämlich zum ersten Tag des 13. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, in Kraft treten. Gleiches gilt für die im Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht für Rechtsanwälte und Behörden, in den neu geregelten Verfahren elektronische Dokumente zu nutzen. (scr/hau/19.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Rinkert, Daniel

SPD

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Dr. David Sebastian Preisendanz

Dr. David Sebastian Preisendanz

© Dr. David Sebastian Preisendanz/ Andrea Ruf

Preisendanz, Dr. David

CDU/CSU

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Aaron Valent

Aaron Valent

© Aaron Valent/ Karl-Ludwig Reuter

Valent, Aaron

Die Linke

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Tijen Ataoğlu

Tijen Ataoğlu

© Tijen Ataoğlu / Paul Schneider

Ataoğlu, Tijen

CDU/CSU

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Thomas Fetsch

Thomas Fetsch

© Deutscher Bundestag/von Saldern

Fetsch, Thomas

AfD

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Dr. Konrad Körner

Dr. Konrad Körner

© Dr. Konrad Körner/ Julia Durmann

Körner, Dr. Konrad

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    PDF | 1 MB — Status: 21.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4815 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3737 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    PDF | 1 MB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4816 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3737, 21/4815 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    PDF | 224 KB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/3737 (Beschlussempfehlung 21/4815: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw12-de-zwangsvollstreckung-1151756

Stand: 19.04.2026