Anträge zu Gewalt an Schulen und „religiösem Zwang“ debattiert
Die AfD-Fraktion will „Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch erfassen, untersuchen und durch geeignete Maßnahmen verhindern“ (21/4940). Ein so betitelter Antrag ist am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals im Bundestag beraten worden. Auf der Tagesordnung stand zudem ein AfD-Antrag mit dem Titel „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischen Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam begegnen“ (21/4941) ein. Beide Vorlagen überwiesen die Abgeordneten nach der Debatte an die Ausschüsse. Der erste Antrag soll im Innenausschuss, der zweite im Bildungsausschuss federführend beraten werden.
AfD: Dimensionen sprengen jedes Maß
Dr. Götz Frömming (AfD) sprach zu Beginn der Debatte von 743 Messerangriffen, die es im Jahr 2024 an Schulen gegeben habe. Weitere 284 Straftaten mit Messern habe es bei schulischen Veranstaltungen gegeben. Auch Lehrkräfte würden an den Schulen „beschimpft, beleidigt und angegriffen“. Frömming verwies auf die Messerattacke eines 17-jährigen Kosovaren auf seine Lehrerin am 5. September 2025 in Essen. Das links-grüne urbane Milieu aber, „dessen Vertreter den Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration beharrlich leugnen“, schicke seine Kinder sehr gerne auf Privatschulen.
Auch in der Vergangenheit habe es Prügeleien an Schulen gegeben – ebenso wie Mobbing, obwohl man den Begriff damals noch gar nicht gekannt habe, sagte Frömming. Inzwischen aber sprengten die Dimensionen jedes Maß, was mit der Migration zu tun habe. Schließlich wisse jeder Lehrer, aus welchen Ländern die Problemschüler überwiegend kämen. „Es ist nicht Österreich oder Dänemark und auch nicht Japan oder Korea“, sagte Frömming. Die Gewalt an den Schulen beschränke sich aber nicht auf körperliche Übergriffe. Religiöse Diskriminierungen an den Schulen, „insbesondere im Zusammenhang mit dem Islam“, seien ein wachsendes Problem.
Union: Bund fördert bundesweit Schulen
Gewalt an Schulen sei kein Randphänomen, „dass wir kleinreden sollten“, sagte Ansgar Heveling (CDU/CSU). Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schüler das Gefühl nehme, in Sicherheit lernen zu können, sei einer zu viel, betonte er. Die Art und Weise, wie die AfD das Thema angehe, verdiene aber keine Zustimmung. „Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Lösung. Er ist der Versuch, mit berechtigten Sorgen von Eltern und Lehrern politisches Kleingeld zu machen“, sagte Heveling.
Zugleich wies er daraufhin, dass Schule Ländersache sei. Das sei kein bürokratisches Detail, sondern gelebter Föderalismus. Gleichzeitig handle aber auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten. So würden mit den Start-Chancen-Programm bundesweit über 4.000 Schulen, „die in sozial herausfordernden Lagen arbeiten“ gefördert. „Wir wissen: Wo Bildungsgerechtigkeit fehlt, entstehen Spannungen.“ Wer also soziale Ungleichheiten bekämpft, betreibe auch wirksame Gewaltprävention, sagte der Unionsabgeordnete.
Grüne: Gewalt an Schulen ist „multifaktoriell“
Die von der AfD in ihrem Antrag geforderten sozialwissenschaftlichen Studien zur Gewaltforschung an Schulen gebe es schon längst, sagte Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen). In der aktuellen Forschung werde die Gewalt an Schulen als „multifaktoriell“ beschrieben. Sie entstehe nicht durch eine einzige Ursache, sondern durch das Zusammenspiel individueller Faktoren, familiärer Belastungen, schulischem Klima und digitalen Kontexten. „Wenn Kinder und Jugendliche antisemitische, islamfeindliche, frauenfeindliche, behinderten oder queer-feindliche Einstellungen in den Schulalltag tragen, reden wir nicht nur über Disziplinprobleme, sondern über Demokratiegefährdung“, sagte Kaddor. Hier brauche es politische Bildung und Schulsozialarbeit.
Die AfD jedoch, so die Grünenabgeordnete weiter, stelle einmal mehr den Aspekt Migrationshintergrund heraus. „Ohne Kulturalisierung läuft bei Ihnen scheinbar gar nichts mehr“, sagte sie. Die AfD müsse offenbar immer wieder niedere Instinkte evozieren und Probleme bei vermeintlich Fremden abladen.
SPD: Nicht skandalisieren, sondern kühlen Kopf bewahren
Martin Rabanus (SPD) sprach sich ebenfalls dafür aus, das Problem der Gewalt an den Schulen sehr ernst zu nehmen. Ohne Zweifel gebe es hier einen Handlungsbedarf auf den unterschiedlichen Ebenen. Die AfD instrumentalisiere dieses wichtige und ernsthafte Thema aber, um ihre Erzählungen zu untermauern. Es gehe ihr nicht um den Kinder- und Jugendschutz. „Sonst würden sie sich mehr mit Lösungen, statt mit der Herkunft von Kindern auseinandersetzen“, sagte Rabanus.
Der SPD-Abgeordnete forderte, bei dem Thema einen kühlen Kopf zu bewahren, statt zu skandalisieren. „Wir wollen verstehen, was passiert, und wirksame Maßnahmen, statt nur Überschriften oder TikToks zu generieren.“ Nicht um sich wegzuducken, sondern weil es verfassungsrechtliche Realität in Deutschland sei, sei darauf hinzuweisen, wo die Zuständigkeiten lägen. Auch die Koalition handle, sagte Rabanus. Neben dem Start-Chancen-Programm gebe es viele andere Punkte, die dazu im Koalitionsvertrag stünden.
Linke: Ursachen verstehen, in Ressourcen investieren
Auch Nicole Gohlke (Die Linke) warf der AfD vor, das Thema zu instrumentalisieren. Migration werde zum Sündenbock deklariert, Präventionsarbeit in Frage gestellt, Repression als Allheilmittel verkauft. „Damit macht die AfD Politik auf Kosten von Kindern und Jugendlichen, auf Kosten von Eltern und Lehrkräften“, sagte die Linken-Abgeordnete. Das sei ein „extrem schäbiges Manöver“, befand sie.
Um Gewalt an Schulen zu bekämpfen, braucht es aus ihrer Sicht zwei Dinge: Zum einen müssten die Ursachen verstanden werden. Zum anderen müsse in Ressourcen investiert werden. Dort, wo Familien in Armut lebten, wo Eltern drei Jobs hätten, um die Miete zu zahlen, wo Jugendzentren dichtmachten, und wo Schulpsychologen fehlten, stiegen auch Konflikte und Gewalt, sagte Gohlke.
Erster Antrag der AfD
In ihrem ersten Antrag kritisiert die AfD, dass die Regierung über kein klares Lagebild verfüge, keine Ursachenforschung betreibe und auf Präventions- und Nachsorgeprogramme verweise, die angesichts der steigenden Zahlen an Gewaltvorfällen an Schulen nicht ausreichend seien. Die AfD fordert deshalb von der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Programm aufzulegen, das sich an das Programm Polizeiliche Kriminalprävention anlehnt, mit dessen Hilfe ein umfassendes Lagebild der Vorfälle an Schulen auch unterhalb der Schwelle der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten erstellt werden kann.
Außerdem sollen sozialwissenschaftliche Studien gefördert werden, die sich mit der Ursachenforschung verschiedener Formen von Gewalt an Schulen befassen und erforschen, welche Gewaltformen mit welchen Faktoren unter welchen Konstellationen vermehrt auftreten. Darin solle auch ein möglicher Zusammenhang von Migration und Gewalt untersucht werden, schreibt die Fraktion. In einem letzten Punkt fordert sie, auf Basis dieser Studien Handlungskonzepte gegen Gewalt an Schulen zu erarbeiten.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag schreiben die Abgeordneten, religiöse oder weltanschauliche Erziehung finde ihre verfassungsrechtliche Grenze dort, wo Kinder und Jugendliche durch sozialen, religiösen oder gruppendynamischen Druck in ihrer individuellen Freiheit, ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit oder ihrer gleichberechtigten Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt werden.
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, in der Kultusministerkonferenz auf die Bundesländer einzuwirken, um bundeseinheitliche Leitlinien zu entwickeln, die öffentlichen Einrichtungen – insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen – eine rechtssichere Orientierung im Umgang mit religiösem Zwang, Mobbing und informellen Parallelstrukturen geben.
Ferner müssten durch die Kultusminister Handlungsstandards formuliert werden, die sicherstellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig geschützt werden, Lehrkräfte und pädagogisches Personal rechtssicher intervenieren können und staatliche Einrichtungen nicht in „informelle Macht- oder Druckstrukturen“ eingebunden werden. (che/hau/26.03.2026)