Bundesregierung plant Ausweitung der notariellen Online-Verfahren
Das Parlament hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ (21/4782) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren erscheine eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, „soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen entsprechen“, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll die Rechtsgrundlage für das digitale Führungszeugnis für private Zwecke eingeführt werden. Hierzu werde die Schaffung eines neuen Paragrafen 30d im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgeschlagen. Bislang werden Führungszeugnisse auf fälschungssicherem Papier erstellt und per Post versandt. Daneben sollen der Vorlage zufolge sowohl für das Bundeszentralregister als auch für das Gewerbezentralregister rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen, insbesondere im Bereich des Zeugenschutzes vorgenommen werden.
Die geplante Ausweitung soll sich auf Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister beziehen. Erfasst werden sollen außerdem Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH.
Schließlich soll die Antragsfrist für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, um fünf Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass weiterhin Anträge gestellt werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen beim Zeugenschutz an. Die Länderkammer schlägt vor, die Regelungen auch auf „dauerhafte“ Tarnidentitäten zu erstrecken.
Die Bundesregierung lehnt dies ab. Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz sehe nur „vorübergehende“ Tarnidentitäten vor. Der Vorschlag gehe über das materielle Zeugenschutzrecht hinaus. „Zudem kann unter 'vorübergehend' auch ein sehr langer Zeitraum (unter Umständen bis zum Lebensende der geschützten Person) zu verstehen sein, sodass es keine Regelungslücke gibt“, heißt es weiter. (hau/scr/25.03.2026)