Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Steuerberatung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen“ (21/4953) vorgelegt. Er wurde an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sollen in Zukunft bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz erstellen dürfen. Dies soll bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro gelten, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem sollen sie vorbereitende Abschlussarbeiten übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen dürfen. Die Verweigerung dieser Befugnisse sei angesichts moderner Buchführungssoftware technisch überholt, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Außerdem drohe kleinen Unternehmen und Selbstständigen, dass sie dringend benötigte Hilfe bei steuerbezogenen Sachverhalten nicht mehr finden könnten, weil sie sich die Steuerkanzleien entweder nicht leisten könnten oder keine Kanzlei finden würden, die ihr Mandat annimmt. 

Tariflöhne: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (21/4540) für tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze im deutschen Spitzensport vorgelegt. Der Antrag soll im Sportausschuss federführend beraten werden. Darin verweist die Fraktion darauf, dass der deutsche Spitzensport auf hochqualifizierte und engagierte Trainer angewiesen sei. Gleichzeitig befinde sich der Trainerberuf aber in einer Krise. Mehr als 50 Prozent aller Bundestrainer arbeiteten unter befristeten oder Kettenarbeitsverträgen, viele ohne Perspektive auf Entfristung. „Grund hierfür ist die fehlende gesicherte Finanzierung durch den Bund“, kritisiert Die Linke. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Förderrichtlinie des Bundes zur „Förderung von Bundessportfachverbänden“ so anzupassen, dass das Einhalten von Gehaltsuntergrenzen analog zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) als Voraussetzung einer Zuwendung an einen Bundesportfachverband etabliert wird. Außerdem müsse der Titel zur Förderung von Bundesportverbänden im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 erhöht werden, damit den geförderten Bundessportfachverbänden eine Vergütung des Leistungssportpersonals nach dem Standard des TVöD Bund ermöglicht wird, heißt es in dem Antrag weiter.

Schlachthöfe: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland“ (21/4944) wurde dem Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion lehnt Pläne einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen ab. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, von dem Vorhaben zur Einführung einer Pflicht zur Videoüberwachung auf deutschen Schlachthöfen Abstand zu nehmen. Stattdessen solle die Entbürokratisierung in der deutschen Landwirtschaft sowie in der verarbeitenden Industrie vorangebracht werden, um den Strukturwandel zu stoppen und wirtschaftliches Wachstum in den genannten Sektoren zu fördern. Zudem solle die Bundesregierung das Fleischerhandwerk in Deutschland stärken und regionale Fleischverarbeitung fördern, um eine weitere Abwanderung der deutschen Schlachtindustrie ins Ausland zu verhindern.

Dauergrünland: Nach Auffassung der Fraktion der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den unionsrechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In ihrem Antrag (21/4945) mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem soll die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (insbesondere der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, sofern keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des Unionsrechts vorliegt. Der AfD-Antrag wurde ebenfalls an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. 

Dünger: Die Abgeordneten der AfD brachten außerdem einen Antrag mit dem Titel „Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland – Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren“ ein. Die Vorlage soll ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss behandelt werden. Mit Blick auf die Blockade der Straße von Hormus gewinnt für die Abgeordneten der Fraktion der AfD die Sicherung der Versorgung mit zentralen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zunehmend an strategischer Bedeutung. In ihrem Antrag fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, eine umfassende Risikoanalyse über die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, möglicher Blockaden internationaler Handelsrouten sowie steigender Energiepreise auf die Versorgung Deutschlands mit Düngemitteln vorzulegen. Zudem solle sie in den EU-Instanzen darauf hinwirken, die Produktion von Düngemitteln aus der CO2-Bilanzierung herauszunehmen und auf EU- Ebene zu prüfen, inwiefern bestehende Handelsbeschränkungen oder Sanktionsregelungen die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit Düngemitteln beeinträchtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Psychotherapie: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (21/4954) wurde dem Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden. Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden.

(eis/che/mis/26.03.2026)