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Familie

Abgesetzt: Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder

Ein Schüler zählt in Stolpe zusammen mit seiner Mutter sein Taschengeld.

Der Unterhaltsvorschuss ist Thema der Aussprache im Bundestag. (© picture alliance / dpa-tmn / Christin Klose)

Der Bundestag hat die für Donnerstag, 19. März 2026, vorgesehene erst Beratung eines Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ (21/4539) von der Tagesordung abgesetzt. Die Vorlage sollte nach der 20-minütigen Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Antrag der Linken

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit würde sichergestellt, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt, heißt es. Außerdem wird gefordert, die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder abzuschaffen. 

Im Antrag heißt es weiter, der Unterhaltsvorschuss müsse dahingehend ausgeweitet werden, dass auch leibliche Eltern, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten, anspruchsberechtigt sind. Ersatzlos gestrichen werden sollen laut Linksfraktion die gesetzlichen Einschränkungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. (hau/17.03.2026)

Dokumente

  • 21/4539 - Antrag: Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern
    PDF | 167 KB — Status: 05.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Familie

Forderung nach Reform des Unterhaltsvorschusses beraten

„Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4539), der am Mittwoch, 25. März 2026, erstmals durch den Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach der halbstündigen Debatte den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. 

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. (che/hau/25.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

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Bodo Ramelow

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Ramelow, Bodo

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  • 21/4539 - Antrag: Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern
    PDF | 167 KB — Status: 05.03.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4539 beschlossen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-unterhaltsvorschuss-1156700

Stand: 14.04.2026