Parlament
Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. April 2026, den Einspruch des Abgeordneten Fabian Fahl (Die Linke) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Der Abgeordnete Fahl hatte den Ordnungsruf in der 69. Plenarsitzung während einer Debatte zur Klimaschutzpolitik von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhalten, nachdem der Abgeordnete in einem Zwischenruf die AfD mit der NSDAP verglichen hatte. Für den Einspruch votierten die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (eis/15.04.2026)