Solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Schäden an einem Haus zwischen Bad Neuenahr Ahrweiler und Dernau nach der historischen Flutkatastrophe im Rheinlandpfälzischen Ahrtahl. (© picture alliance / SZ Photo | ZINO PETEREK)
Liveübertragung: Donnerstag, 16. April, 13.20 Uhr
„Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen“ lautet der Titel eines von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrags (21/5030), der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Im Anschluss an eine halbstündige Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Antrag der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke fordert die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. In ihrem Antrag (21/5030) verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlbare und solidarische Absicherung gegen Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen und Überflutungen vorsieht. Die Kosten sollen nicht auf Mieter umgelegt werden können. Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit einer zunehmenden Zahl von Extremwetterereignissen sowie einer bislang unzureichenden Versicherungsdichte.
Die Versicherung soll unter anderem durch einen Elementarschaden-Fonds als „solidarischer Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen“ ergänzt werden, an dem sich auch Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten beteiligen sollen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Regulierung des Mietmarkts, um die finanzielle Belastung durch eine solche Pflichtversicherung zu begrenzen.(scr/hau/01.04.2026)