Fragestunde

Fragestunde am 15. April

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch. 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5250), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

26 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen und den Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium für Verkehr mit jeweils neun Fragen. Das Bundesministerium des Innern war mit acht Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit sechs Fragen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollte vier Fragen beantworten. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Zwei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, je eine Frage an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium der Verteidigung, an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der baden-württembergische Abgeordnete Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesverkehrsministerium, welche Ziele die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Eisenbahnbundesamtes verfolgt. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) fragte das Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte.

Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, in wie vielen bundeseigenen Wohnungen mit Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten der anteilige Wärmeverbrauch berechnet wird statt mit Wassermengenzähler zu messen. Sie fragte zudem, wie viele davon in Bonn oder Berlin liegen.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.04.2026)