Justizministerin Hubig hebt Gewaltschutz und Mietrecht hervor
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung ein Gesamtkonzept zum Schutz vor digitaler, psychischer und physischer Gewalt verfolgt. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 15. April 2026, sagte die Ministerin, das Digitale Gewaltschutzgesetz befinde sich in der Ressortabstimmung: „Unerträgliche Formen digitaler Gewalt sollen künftig strafbar sein.“ Konkret nannte sie das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos, voyeuristische Aufnahmen in der Sauna und sexualisierte Deepfakes. Betroffene sollen leichter Informationen über die Inhaber von Accounts erhalten und Accounts sperren lassen können, wenn ein Gericht das so entschieden hat.
Darüber hinaus sei Ende März der Entwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung beschlossen worden. Damit könnten Betroffene häuslicher Gewalt in einem Strafverfahren, in einem Ermittlungsverfahren psychosoziale Begleitung erhalten. Gestern habe sie den Gesetzentwurf zur stärkeren Berücksichtigung von Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht in die Frühkoordinierung gegeben, sagte Hubig. In diesem Monat werde auch der Entwurf zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens vorgelegt. Zum Beispiel solle der Aufenthaltsort von Betroffenen häuslicher Gewalt besser geschützt werden können. Nächste Woche werde das Kabinett den Entwurf zur IP-Adressenspeicherung beschließen.
„Miete ist nach wie vor zu teuer“, fügte die Ministerin hinzu und wies auf das zweite Mietrechtspaket hin, das sie vorgelegt habe. Es solle Schutzlücken im Mietrecht schließen. Zudem werde die Regierung im Sommer einen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorlegen.
Wildberger: Digitale Souveränität als Herzensangelegenheit

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) während der Regierungsbefragung im Bundestag (© picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH)
Neben der Bundesjustizministerin stellte sich auch der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), den Fragen der Abgeordneten. Sein Ministerium arbeite in vier Feldern, sagte der Minister und nannte das Thema Staatsmodernisierung. Mit der Modernisierungsagenda Bund sei Vieles auf den Weg gebracht worden. Mit der Modernisierungsagenda Föderal seien bis zu 30 Prozent Entlastungen von Berichtspflichten umgesetzt worden.
Konkret seien viele Dinge im Bereich der Genehmigungsverfahren bei Infrastruktur auf den Weg gebracht worden, um die Verfahren einfacher und verständlicher zu machen. „Bei der Verwaltungsdigitalisierung haben wir viele große Projekte in Arbeit, die ineinandergreifen“, sagte Wildberger. Sie würden die Digitalisierung in Deutschland verändern und skalieren. Wichtig seien der Tech-Stack-Infrastruktur, nach dem einheitlich mit den Ländern gebaut werde, und auch die Verwaltungsdigitalisierung, bei der es um die Automatisierung komplexer Genehmigungsverfahren gehe.
„Digitale Souveränität ist für uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Wildberger. Es gehe um Freiheit, Wahlmöglichkeit und um Wachstum und Unabhängigkeit. Sein Haus kümmere sich um souveräne Cloud-Leistungen von deutschen und europäischen Anbietern, um die richtigen Rahmenbedingungen für KI-Unternehmen und Start-ups und um die Recheninfrastruktur. Am 16. April werde im Bundestag die erste nationale Rechenzentrumsstrategie debattiert, so der Minister.
Digitales Gewaltschutzgesetz
An die Justizministerin gerichtet thematisierte Carmen Wegge (SPD) die digitale Gewalt gegen Frauen und fragte, wann das Digitale Gewaltschutzgesetz kommt. Man sei schon über die Zielgerade hinaus, antwortete Hubig. Der Gesetzentwurf enthalte strafrechtliche Regelungen, wobei Deepfakes unter Strafe gestellt werden sollen. Zur Nachfrage Wegges nach den Plattformen, auf denen digitale Gewalt stattfinde, sagte die Ministerin, die Plattform-Regulierung erfolge auf europäischer Ebene.
Martin Reichardt (AfD) hielt Hubig vor, nicht auf den kulturellen Hintergrund der Täter einzugehen. Den Einwand Reichardts, sie habe digitale Gewalt mit einer physischen Vergewaltigung gleichgestellt, wies die Ministerin von sich. Dies seien unterschiedliche Taten, die unterschiedlich begangen würden. Die Straftaten würden zu 80 bis 90 Prozent von Männern begangen, eine Differenzierung nach deren Herkunft sei nicht wichtig. Vor Gericht würden alle gleichbehandelt, so Hubig auf eine Nachfrage von Carmen Wegge.
Mietrechtspaket und Experimentierklauseln
Breiten Raum nahm in der Befragung auch das Thema Mietrecht ein. Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) wollte wissen, ob geplant sei, dass Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen sind, wenn gegen die Mietpreisbremse verstoßen wurde. Verstöße gegen die Mietpreisbremse sollen künftig sanktioniert werden. Dennoch müsse das Vermieten auch für die Vermieter attraktiv bleiben. Generelle Gießkannenregelungen würden nicht helfen.
Caren Lay (Die Linke) forderte wie auch andere Abgeordnete einen besseren Mieterschutz. Sie vermisste eine abschreckende Wirkung der Maßnahmen auf die Vermietenden. Der Wucherparagraf könne Anwendung finden, sagte Hubig und kündigte noch für dieses Jahr einen neuen Vorschlag an.
Die Umsetzung von Experimentierklauseln im Justizwesen sprach Dr. Martin Plum (CDU/CSU) an. Die Ministerin nannte das zivilgerichtliche Online-Verfahren als wichtigen Schritt. Es laufe seit zwei Tagen an Amtsgerichten in Deutschland. Johannes Rothenberger (CDU/CSU) fragte nach eingegangenen Vorschlägen eines Ideenwettbewerbs zu Experimentierklauseln. Man sehe sich verschiedene Vorschläge an, sagte Hubig. Man werde prüfen, wo es Sinn macht, von der Experimentierklausel Gebrauch zu machen.
Digitale Souveränität
Nach der Nutzung von Open-Source-Produkten im Rahmen der digitalen Souveränität erkundigte sich Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen). Digitalminister Wildberger sagte, Schleswig-Holstein habe vorgemacht, was möglich ist, und auch in seinem Ministerium werde Open Source bereits genutzt. Alle Bundesprojekte hätten auch einen Anteil an Open-Source-Projekten: „Das ist für uns ein ganz wichtiger Baustein.“
Dr. Thomas Pauls (CDU/CSU) bezog sich auf den deutsch-französischen Digitalgipfel im November 2025, bei dem die europäische digitale Souveränität betont worden sei. Er wollte wissen, was seither unternommen wurde. Es sei viel passiert, sagte der Minister. Es gebe regelmäßigen Austausch in Fragen der Regulierung. Man arbeite auch mit französischen Unternehmen zusammen. Deutsch-französische Unternehmen hätten sich zusammengefunden, Investitionen von zwölf Milliarden Euro bereitgestellt, um hier Wachstum zu schaffen. Zum Thema Open Source und Cloud-Infrastruktur arbeite man sehr eng zusammen.
Deutschland-App, digitaler Personalausweis, Online-Werbung
Ruben Rupp (AfD) erkundigte sich nach der Deutschland-App, die Zugang zu staatlichen Leistungen ermöglichen soll. Wildberger sagte, man befinde sich in einer Erprobungs- und Entwicklungsphase. Die App habe mehrere Besonderheiten. Sie werde zentral zugänglich sein für Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig werde sie sich automatisch vernetzen innerhalb des dezentralen kommunalen Systems. Ein Crawler, eine Suchmaschine, ziehe Beantragungsdokumente aus den jeweiligen Kommunen heraus, und es werde einen Kommunikationskanal geben.
Johannes Schätzl (SPD) sprach den digitalen Personalausweis und die ID-Wallet an. Der 2. Januar 2027 sei dafür der gesetzte Termin, bestätigte der Minister dem Abgeordneten. Die Wallet habe die Ausweisfunktion in digitaler Form, sei datensparsam und wäre auch in der Lage, eine Altersverifikation ab 16 Jahren zu leisten, da der Ausweis ab 16 rechtlich möglich sei. Es gebe verschiedene technische Anwendungsmöglichkeiten, worüber gerade diskutiert werde.
Sonja Lemke (Die Linke) fragte nach der Nutzung von Daten für die personalisierte Online-Werbung und wollte wissen, ob der Minister sich für ein Verbot auf europäischer Ebene einsetzen wird. Wildberger erwiderte, Datenschutz und Grundrechte seien ihm extrem wichtig. Die Datenschutzgrundverordnung regele das. Gleichzeitig sei wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, welche Daten sie teilen wollen. Wenn jemand sich entschiede, bestimmte Plattformen zu nutzen, dann sei das eine persönliche Entscheidung. Transparenz sei hier gefordert. (vom/15.04.2026)