Debatte über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Universitäten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. April 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“ (21/5318) beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Antrag dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung.
Antrag der AfD
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich stärker für den Schutz der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen einzusetzen. Auch wenn die Zuständigkeit für Universitäten und Hochschulen grundsätzlich bei den Ländern liege, solle die Bundesregierung „im Rahmen bestehender Bundeszuständigkeiten und Bundeshandlungsinstrumente geeignete Maßnahmen“ ergreifen, heißt es in dem Antrag.
Laut antragstellender Fraktion soll die Bundesregierung unter anderem einen Bericht zur Lage der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit im deutschen Wissenschaftssystem vorlegen (inklusive Befunden zur Selbstzensur und Diskursverengung und besonderer Risikolagen wie Drittmittelabhängigkeit). Außerdem müssten in künftigen Bund-Länder-Programmen Mindeststandards zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit verankert werden. (des/hau/15.04.2026)