Die AfD-Fraktion will die „polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Offenheit zur Effektivitätssteigerung sicherheitspolitischer Maßnahmen ausgestalten“ (21/5748(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einen so betitelten Antrag hatte die Fraktion zur Debatte am Mittwoch, 6. Mai 2026, vorgelegt. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag in den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der AfD
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern verbesserte bundeseinheitliche Berichtsstandards in Bezug auf die Erfassung und bestmöglich transparente Darstellung von Ausländerkriminalität festzulegen“.
Dazu soll nach dem Willen der Fraktion bei polizeilichen Erfassungen ein etwaiger Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen in der PKS aufgenommen werden. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge deutsche Tatverdächtige mit einer weiteren Staatsangehörigkeit zukünftig in der PKS als Untergruppe ausweisen. Entsprechende Feststellungen will die Fraktion ebenso wie die Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger regelmäßig in Pressemeldungen der Polizeibehörden zu Tatverdächten aufgenommen haben, soweit dadurch laufende Fahndungen nicht gefährdet werden.
Daneben plädiert sie in dem Antrag unter anderem dafür, „die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ), also die Zahl der ermittelten ansässigen Tatverdächtigen, berechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils (jeweils ohne Kinder unter acht Jahren), nicht nur in Bezug auf Deutsche und Nichtdeutsche, sondern auch im Hinblick auf in Deutschland lebende nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen einzeln zu berechnen und in den jeweiligen PKS Berichten von Bund und Ländern nach relevanten PKS-Schlüsseln, insbesondere Gewaltkriminalität, auszuweisen“. (sto/hau/06.06.2026)